Wer nicht nach Strassburg ging…
Beachtenswert für die schweizerische EMRK-Debatte: Das schweizerische Bundesstrafgericht lässt es einer spanischen Beschwerdeführerin zum Nachteil gereichen, dass sie Spanien nicht in Strassburg verklagt hat; „Es sei nicht Aufgabe des Auslieferungsrichters, den spanischen Prozess zu wiederholen oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ersetzen. Die Beschwerdeführerin habe diesen nicht angerufen, nachdem sie den nationalen Instanzenweg ausgeschöpft habe.“ Link zum NZZ-Bericht über das