Die Durchsetzungsinitiative ist eine Brechstange für die “Fremde Richter”-Initiative.

Am 28. Februar 2016 wird über die Durchsetzungsinitiative der SVP (DSI) abgestimmt. Nun gilt es, die Gleichgültigkeit gegenüber der DSI in Teilen der Privatwirtschaft zu überwinden. Die DSI ist eine Brechstange für die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“. 

Die DSI will das Verhältnismässigkeitsprinzip und Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, namentlich Artikel 8, restlos ausschalten. Dies im Gegensatz zur gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, die mit einer Härtefallklausel wenigstens extreme Verletzungen dieser Rechte vermeidet.

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Wird die DSI angenommen, wird die SVP geltend machen, Volk und Stände hätten nun zum zweiten Mal für die Unbeachtlichkeit der EMRK entschieden. Deshalb sei es nötig, auch die „Fremde Richter“-Initiative anzunehmen, um dem Bundesgericht die Beachtung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) strikt und wirksam zu verbieten. Die EMRK würde gemäss Artikel 190 des Initiativtexts unbeachtlich, da sie gemäss dem Verfassungsrecht, das beim Beitritt der Schweiz bestand, nicht dem Referendum unterstand. In der Folge werde „Strassburg“ vermehrt Urteile gegen die Schweiz fällen, und angesichts dieses unhaltbaren Zustandes müsse die Schweiz die EMRK kündigen.

Die Privatwirtschaft wird die „Fremde Richter“-Initiative ablehnen, weil diese nebst der EMRK – die auch Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Wirtschaft und Schweizer Unternehmen im Ausland schützt – ökonomisch wichtige Vertragsbeziehungen in Frage stellt, Rechtsunsicherheit schafft und wohl auch den Abschluss einer Rahmenregelung mit der EU für die Weiterführung der bilateralen Beziehungen verunmöglichen würde. 

„Die Wirtschaft“ tut deshalb gut daran, sich schon an der Bekämpfung der Durchsetzungsinitiative, der Wegbereiterin der „Fremde Richter“-Initiative, zu beteiligen.

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