Schon am 28. Februar 2016 wird abgestimmt.

Der Bundesrat hat die Volksabstimmung über die Durchsetzungsinitiative (DSI) der SVP auf 28. Februar 2016 angesetzt. Die Kampagne gegen die DSI muss deshalb sofort beginnen, obwohl das „politische Personal“ bis zum 18. Oktober 2015 noch im Wahlkampf steht.

 Wortlaut der Durchsetzungsinitiative:

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Mit nennenswerten finanziellen Mitteln kann bisher nicht gerechnet werden: Dieses Prestigeprojekt der finanzstärksten Partei des Landes muss möglicherweise fast ohne Geld bekämpft werden.

Quasi als indirekter Gegenvorschlag muss die bereits erfolgte Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes bekannt gemacht werden. Diese wird wohl in den Abstimmungserläuterungen dargelegt werden, aber dem Abstimmungsmaterial nicht beiliegen, da das Referendum gegen diese Gesetzesrevisionen nicht ergriffen wurde.

Die neuen Gesetzesbestimmungen auf deutsch finden Sie hier.

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Die neuen Gesetzesbestimmungen auf italienisch finden Sie hier.

Zum Vergleich mit der Ausgangslage, die zur Ablehnung des Gegenvorschlags zur Ausschaffungsinitiative und zu deren Annahme führte:

Der Gegenvorschlag fiel einem Zangenangriff zum Opfer. Die Linke und die NGO’s, die damals den Gegenvorschlag bekämpften, werden nun aber die DSI ablehnen, sodass keine weitere Zweifronten-Auseinandersetzung bevorsteht. Allerdings ist das revidierte Gesetz viel strenger, als der abgelehnte Gegenvorschlag war: Im Wesentlichen setzt es die Ausschaffungsinitiative umgesetzt, und die Härtefallklausel (neu Art. 66 a Abs. 2) wendet das Verhältnismässigkeitsprinzip viel schwächer an als der Gegenvorschlag. Dies kann auf der Linken die Mobilisierung erschweren, wird aber anderseits die SVP nicht daran hindern, zu behaupten, die Legislative habe das Nein zum Gegenvorschlag missachtet.

Letztlich stimmten in National- und Ständerat alle Parteien ausser der SVP dieser Revision von StGB und MStG zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu. Mit den Stimmen der Wählerinnen und Wähler dieser Parteien sollte die Durchsetzungsinitiative zur Ablehnung gebracht werden können. Es wäre aber falsch, sich in Sicherheit zu wähnen, denn es kam schon oft vor, dass Kantonal- und Jungparteien den vorangegangenen Beurteilungen der Fraktionen nicht folgten. Viel Überzeugungsarbeit wird nötig sein.

Argumentarium und Dokumentation von humanrights.ch:

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„Durchsetzungsinitiative – auch für die Wirtschaft eine Gefahr“

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„Könnte die Härtefallklausel an ihrer Härte scheitern?“

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„Kampf um die Verhältnismässigkeit geht in die Breite“

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