Am 23. Juli 2017 veröffentlichte alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay auf seiner Facebookseite diese Stellungnahme:

NZZ-Kolumnist Paul Widmer und die Menschenrechte

Der ehemalige Schweizer Diplomat in verschiedenen Funktionen, zuletzt als nicht residierender Botschafter beim Heiligen Stuhl, Paul Widmer fällt schon länger mit Kolumnen in der NZZ auf, die die Differenziertheit und Ausgewogenheit vermissen lassen, die von einem früheren diplomatischen Vertreter unseres Landes auch als Gastkolumnist muss erwartet werden können, zumal als solcher einer sich höchster Qualität rühmenden Zeitung. Da seine neuste Kolumne (NZZamSo 2017-07-23) die in diesen schon stets zum Ausdruck gekommene neoliberale Zurückdrängung, wenn nicht Ablehnung von Staat und Recht nun in eine Tirade gegen die Menschenrechte und alle, die für diese eintreten, mündete, kann sie nicht unwidersprochen bleiben.

Unserem Kompetenzzentrum für Menschenrechte wirft er vor, wer auf dessen „NGO-Plattform Menschenrechte“ Informationen über den Vorrang des Völkerrechts suche, finde viel, wer etwas über den Vorrang der Verfassung wissen möchte, nichts; objektive Information sähe anders aus. Auch als Nichtjurist sollte ein schweizerischer Botschafter wissen, dass Völkerrecht gemäss unserer Bundesverfassung jedenfalls dann stets vorgeht und vorgehen muss, wenn es sich um völkerrechtliche Menschenrechtsgarantien handelt; das ist die langjährige Praxis des Bundesgerichts, die auch Bundesrat und das Parlament befolgen. Wenn aber schon ein ehemaliger Vertreter der Schweiz beim Europarat, der sich als solcher mit den Menschenrechten befasst war, diesen für die besondere Bedeutung der Menschenrechte wichtigen Grundsatz nicht kennt oder nicht kennen will, spricht gerade dies für die Notwendigkeit der bekämpften Menschenrechtsinstitution als Ersatz für das bisherige erfolgreiche Kompetenzzentrum, dessen Mandat ausläuft. Die allgemeine Kenntnis der Menschenrechte und das Bewusstsein für deren Bedeutung, die damit weiter gefördert werden sollen und offensichtlich auch müssen, sind grundlegende Voraussetzungen für deren beste Verwirklichung. Mit der Möglichkeit einer Beschwerde über unsere Gerichtsinstanzen bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg sind unsere Menschenrechte gerichtlich geschützt. Der Staat aber, der sich damit begnügt und nicht alles unternimmt, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und nicht nur nachträglich, soweit als überhaupt noch möglich, gutzumachen, der erfüllt seine Aufgabe zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern ganz entgegen der Meinung des Kolumnisten Widmer nicht. Die Menschenrechte fördern und schützen – im Übrigen in gleicher Weise wie die in unserer Bundesverfassung garantierten Grundrechte – die Werte, die wir hochhalten und die wichtig für unser friedliches Zusammenleben sind. Sie sind es, die die Rechtsgleichheit und die grundlegenden Freiheitsrechte aller und nicht nur der Wirtschaft gewährleisten.

Wie der Einsatz dafür mit einer nationalen Menschenrechtsinstitution, die überzeugende Vertreterorganisationen der Bürgergesellschaft seit langem fordern und der Bundesrat nun vorschlägt, einseitig sein und zu unfairen innenpolitischen Auseinandersetzungen führen soll, wie Paul Widmer dies glauben machen will, ist schlicht schleierhaft.

Print Friendly, PDF & Email