Die Kinderanwaltschaft (eine private Institution in Vereinsform) setzt sich mit Partnerorganisationen im Vernehmlassungsverfahren über den Gesetzesentwurf für eine Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) dafür ein, dass in die NMRI eine Ombudsstelle für Kinderrechte eingefügt wird. Mehr dazu hier.

Auszug:  

“Die NMRI basiert auf den Pariser Prinzipien von 1993. Darin ist die Entgegennahme von Individualbeschwerden als Option enthalten («a national institution may be authorized to hear and consider complaints and petitions concerning individual situations»). Diese Option ist beispielsweise in Österreich umgesetzt. Wird die Behandlung von Individualbeschwerden von Kindern in die nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) integriert, befruchten sich die Arbeitszweige gegenseitig und der Menschenrechtsschutz erfährt insgesamt eine Stärkung. Politisch bietet der Rechtsetzungsprozess im Zusammenhang mit der NMRI einen geeigneten Moment, um die Ombudsstelle zu verankern.”
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