Die Drohung von Politikern, insbesondere aus der SVP, Bundesrichterinnen und Bundesrichter wegen einzelner missliebiger Urteile nicht mehr wiederzuwählen, hat die Diskussion über die Rolle von Parteien und Parlament in den Richterwahlen belebt und damit neues Interesse an der “Justiz-Initiative” geweckt. (français italiano)

Die Richterinitiative sieht vor, dass Kandidatinnen und Kandidaten für das Bundesgericht durch eine Fachkommission beurteilt und anschliessend durch das Los bestimmt werden. Die Fachkommission entscheidet, wer zum Losverfahren zugelassen wird.

Die Amtsdauer der Bundesrichterinnen und Bundesrichter endet fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Auf Antrag des Bundesrates kann die Bundesversammlung eine Richterin oder einen Richter wegen schwerer Amtspflichtverletzung oder dauerhafter Unfähigkeit zur Amtsausübung aberufen.

Wesentlich für das initiierte System ist somit, dass die Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch fachliche Beurteilung und anschliessende Verlosung ins Amt gelangen, und dass sie sich keinen Wiederwahlen stellen müssen.

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