Link zum Artikel von Professor René Rhinow, alt Ständerat (FDP, Basel-Landschaft) in der “NZZ  am Sonntag” vom 4. August 2019.

Auszug:

“Die Kritik am UBS-Urteil irritiert zutiefst. Eine Partei, die in Erwägung zieht, einen Richter wegen seiner abweichenden Haltung nicht wiederzuwählen, missachtet die Gewaltenteilung.

(…)

Kritik an richterlichen Entscheiden ist legitim. Seriös kommentieren kann man jedoch ein Gerichtsurteil immer erst, wenn die schriftliche Begründung vorliegt – was hier noch nicht der Fall ist. Insbesondere wird zu überprüfen sein, ob in casu ausreichende Verdachtsmomente vorlagen, welche die Auslieferung als gerechtfertigt erscheinen liessen. Nicht zu beanstanden wäre, wenn der Gesetzgeber in Kenntnis des Gerichtsurteils das Gesetz ändern würde, um die Rechtsanwendung für die Zukunft zu korrigieren und voraussehbarer zu gestalten.

So oder so ist jedoch die Tendenz, die Parteizugehörigkeit der Richter und Richterinnen bei deren Amtsausübung in den Vordergrund zu rücken, verhängnisvoll. Die verfassungsrechtlich verankerte richterliche Unabhängigkeit schützt auch die freie und unabhängige Urteilsfindung, losgelöst von politischen Einfluss- und Druckversuchen. Andernfalls nähern wir uns einer Amerikanisierung der Justiz. Und alle, die sonst eine Politisierung der Justiz beklagen, müssten nun an vorderster Front gegen diese Tendenz Stellung beziehen.”

 

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