“Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR-ASM) lehnt die Justiz-Initiative ab. Mit Blick auf die Schwächen des heutigen Wahlsystems fordert die SVR-ASM jedoch einen Gegenentwurf. Am 5. November 2020 hat sie nach einer breiten internen Vernehmlassung Eckpunkte eines solchen Gegenentwurfes präsentiert und damit erfreulicherweise beim Parlament Gehör gefunden. (…)

Mit dem Beschluss der RK-N ist ein erster wichtiger Schritt getan. Nun liegt der Ball bei der ständerätlichen Schwesterkommission, die ebenfalls über den Antrag auf einen indirekten Gegenentwurf zu befinden hat. Hoffnungsvoll stimmt in diesem Zusammenhang, dass sich wichtige Exponenten der Kommission wie Ständerat Andrea Caroni, der zugleich die Gerichtskommission präsidiert, bereits öffentlich für einen Gegenentwurf ausgesprochen haben.19 Die SVR-ASM ihrerseits wird den parlamentarischen Prozess weiterhin konstruktiv begleiten.”

Der Präsident der SVR-ASM, Patrick Guidon, stellt ihren Gegenvorschlag in der Richterzeitung vor. Vorgeschlagen wird:

  • eine einmalige Wahl bis zum Erreichen des Pensionsalters,
  • eine Vorauswahl durch eine unabhängige Fachkommission aufgrund objektiver Kriterien und
  • ein Verbot der Mandatssteuer.

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Hierzu auch:

“Wird die richterliche Unabhängigkeit doch gestärkt?” (Link)

 

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