Obligatorisches Referendum für Staatsverträge mit Verfassungsrang?
Zwar darf das Parlament weder Gesetze erlassen noch Staatsverträgen zustimmen, die materiell die Verfassung verletzen oder ändern. Aber es kann dies wirksam tun, denn „Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend“ (Art. 190 der Bundesverfassung). Die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit wurde bekanntlich immer wieder abgelehnt. Das Bundesgericht darf nur die Grundrechte, die zugleich in der Bundesverfassung und