Brigitte Hürlimann gibt in einem “Republik”-Artikel einen Überblick über kontroverse Stimmen zur Verschärfung des Sexualstrafrechts und interviewt die Strafverteidigerin Tanja Knodel.

Auszug aus dem Interview:

Sehen Sie keinen Reform­bedarf im Sexual­strafrecht?
Nein. Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention ratifiziert und erfüllt mit dem geltenden Recht die internationalen Anforderungen. Hingegen hätte ich kein Problem damit, wenn im Sexual­strafrecht der Wille ausdrücklich genannt würde. Wichtig ist, dass es zu keiner Beweis­lastumkehr kommt und die Unschulds­vermutung aufrechterhalten wird. Sex gegen den Willen eines Beteiligten gehört unter Strafe gestellt, nicht der Sex ohne beweisbare Zustimmung.

Womit wir wieder beim Konsens wären.
Wir müssen davon ausgehen, dass der einvernehmliche Sex die Regel ist. Das entspricht heute dem gesellschaftlichen Konsens. Kommt es zu nicht einvernehmlichem Sex, liegt eine strafbare Handlung vor, die der Staat beweisen muss. Einverstanden bin ich grundsätzlich mit dem Vorschlag des Bundesrats, die Vergewaltigung künftig geschlechts­neutral zu formulieren. Wenn aber gleichzeitig neue, unbestimmte Begriffe ins Sexual­strafrecht eingeführt werden sollen, wird es problematisch. Unbestimmte Rechts­begriffe führen zu Rechts­unsicherheit und zu unterschiedlichen Anwendungen.

 

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