Konzernverantwortung: Neue Ziele. EU-Recht ermöglicht abgestimmtes Vorgehen.

Die Initiantinnen und Initianten der Konzernverantwortungsinitiative, die am 29. November 2020 ein knappes Volksmehr erhielt, aber am Ständemehr scheiterte, suchen Unterstützung zur Verfolgung neuer Ziele: Sie setzen sich für ein griffiges Gesetz für mehr Konzernverantwortung ein, werden am Vernehmlassungsverfahren über die Verordnung zur Umsetzung des „Alibi-Gegenvorschlags“ teilnehmen, dessen Auswirkungen überprüfen und über Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne informieren.

Die Europäische Union werde demnächst verbindliche Konzernverantwortungsnormen präsentieren. Bundesrätin Karin Keller-Sutter habe die Initiative mit dem Argument bekämpft, der Bundesrat wolle ein international abgestimmtes Vorgehen. Diese Voraussetzungen werde durch das kommende EU-Recht geschaffen.

Link/Lien deutsch français.

Stellungnahme zur Verordnung für die Umsetzung des Gegenvorschlags (Link)

Siehe auch:

Unser Recht: „Ausblick auf die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative“, Hinweis auf eine Publikation des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (Link)

SRF: „EU-Parlament will mehr Konzernverantwortung für Unternehmen“ (Link)

NZZ: „Nicht nur die Schweiz diskutiert über Lieferketten: Was die EU plant und worüber Deutschland streitet“ (Link)

Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft: „Braucht Deuutschland ein strengeres Lieferkettengesetz?“ (Link)

NZZ: „Deutsche Regierung treibt Lieferkettengesetz für Unternehmen voran“ (Link)

Euractiv: „EU-Kommission will ‚ausgewogenes‘ Lieferkettengesetz vorlegen“ (Link)

BDI: „Auf dem Weg zu einem europäischen Lieferkettengesetz“ (Link)