“Ludwig A. Minelli hat mit Beschwerden bis nach Strassburg unter anderem bewirkt, dass Nichtschuldigen seit 1983 nur noch bedingt Verfahrenskosten auferlegt werden dürfen. Ein erstes Beispiel dafür, wie nötig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist.”

Die WOZ blickt mit Ludwig A. Minelli auf die Anfänge der Geltung und Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Schweiz zurück. Link zum Artikel.

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