Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat in seiner Sitzung vom 19./20. September 2019 das Grundlagenpapier des SKJV sowie das zu Grunde liegende Gutachten der Universität Zürich zur Kenntnis genommen. Er hat entschieden dazu eine Vernehmlassung in den Strafvollzugskonkordaten durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Anfang 2020. Im Anschluss wird gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse über das weitere Vorgehen entschieden.

Link zu Mitteilung und Dokumenten:

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Bericht der NZZ.

Article d’RTS.

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