Von Niccolò Raselli, Bundesrichter 1995-2012

“(…) Bei der Abstimmung über die sog. Durchsetzungsinitiative geht es nicht darum, ob Personen, die auf diese Weise mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, schliesslich in der Schweiz bleiben können, sondern darum, ob ihnen weiterhin das Recht zusteht, zur Sanktion der Landesverweisung überhaupt angehört zu werden, und ob weiterhin geprüft werden kann, ob ein Härtefall vorliegt, der ausnahmsweise ein Verbleiben in der Schweiz rechtfertigt. Der von der Durchsetzungsinitiative vorgesehene Automatismus, der unabhängig vom Grad des Verschuldens bzw. von der Höhe der Strafe ist, ist unmenschlich, ja barbarisch. Davor bewahrt uns nur die klare Verwerfung der Initiative.”

Den vollständigen Text finden Sie hier.

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