Sechs Privatpersonen und Mitglieder des Vereins «Digitale Gesellschaft», darunter der Grüne Nationalrat Balthasar Glättli, hatten sich bis vor Bundesgericht gegen die Speicherung ihrer Daten gewehrt. Hierüber berichtet die NZZ in ihrer Ausgabe vom 3. April 2018, S. 11. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Die Datenspeicherung habe eine gesetzliche Grundlage, das öffentliche Interesse an ihr sei gegeben, und sie sei als Eingriff ins Recht auf Achtung des Privatlebens verhältnismässig.

Die Beschwerdeführer werden das Urteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterziehen.

Sie weisen aber auch auf einen Teilerfolg hin: Das Bundesgericht halte fest, dass das Auskunftsrecht gemäss Datenschutzgesetz auch für die eigenen Vorratsdaten gelte.

Nationalrat Balthasar Glättli zum Urteil:

“Zusammen mit anderen habe ich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Ich meine: Sie verstösst gegen Grundrechte, da eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Daten vorgesehen ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnte denn auch mit dieser Argumentation die anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung ab. Für das Bundesgericht hingegen heiligt der Zweck die Mittel. Es führt aus, der Gesetzgeber in der Schweiz habe sich für ein System einer allgemeinen und umfassenden Vorratsdatenspeicherung entschieden. Würde die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz entsprechend eingeschränkt, könne diese in der heutigen Form – so das Bundesgericht – nicht mehr stattfinden. Entsprechend werden wir den Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen.

Immerhin stärkt das Bundesgericht die Rechte der Betroffenen der Vorratsdatenspeicherung, das heisst die Rechte aller Menschen in der Schweiz. Das Bundesgericht hält ausdrücklich fest, dass das Auskunftsrecht gemäss Datenschutzgesetz auch für die eigenen Vorratsdaten gilt. Sunrise, Salt und Swisscom hatten die Herausgabe der Vorratsdaten seit Jahren verweigert. Die Digitale Gesellschaft hilft nun den Betroffenen mit einem Musterschreiben, ihr Auskunftsrecht durchzusetzen.”

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