Die SVP bekam im Kantonsrat des Kantons St. Gallen eine Mehrheit für eine Standesinitiative zur Abschaffung der Verjährung für Taten, die mit lebenslangen Strafen zu ahnden sind.

Aus der Begründung des Kantons St. Gallen:

„Mit der Entwicklung von DNA-Analysen stehen den Ermittlungs- und Fahndungsbehörden technische Möglichkeiten zur Aufklärung von Straftaten zur Verfügung, die teilweise zu spektakulären Fahndungserfolgen geführt haben. DNA-Auswertungen können demnach auch lange nach der Straftat Beweise erbringen, die den Täter überführen können. Ausserdem kann aufgrund der Entwicklung von neuen forensischen Methoden und Instrumenten damit gerechnet werden, dass dank dieser Hilfsmittel vermehrt auch lange zurückliegende Taten aufgeklärt werden können, was allerdings durch die heute geltende Verjährungsfrist behindert werden könnte. Dementsprechend sollte das Strafgesetzbuch an die zeitgemässen Gegebenheiten angepasst werden, was nicht zuletzt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz stärken würde.“

«Das Problem ist, dass die DNA noch keine Täterschaft beweist», sagt Martin Killias, emeritierter Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, gegenüber dem Tages-Anzeiger (17.9.19, S. 3) und legt dies an einem Fall dar, in dem ein junger Mann fast ein Jahr in Untersuchungshaft war, bis die DNA-Spur, die ihn zunächst scheinbar überführte, anders erklärt wurde.

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