Zum Wohlwollen der NZZ für eine Initiative, deren Redaktor die Kündigung der EMRK für unumgänglich hält.

Die SVP darf damit rechnen, dass das publizistische Flaggschiff des Schweizer Freisinns ihre Landesrecht-Völkerrecht-Initiative wohlwollend begleiten wird. Dies bestätigt ein weiterer verharmlosender Artikel von Katharina Fontana, Bundesgerichtskorrespondentin und offenkundig Dossierverantwortliche der NZZ für diesen Angriff auf den Menschenrechtsraum Europa und den Schutz der Menschenrechte in der Schweiz. 

Tatsache – die Fontana in Watte packt – ist,  dass die SVP eine schrittweise Ausserkraftsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention initiiert: Die EMRK soll nicht mehr gelten, wenn durch Volksinitiativen Grundrechte eingeschränkt oder aufgehoben wurden. Die Kündigung der EMRK wäre dann die ehrliche Konsequenz – wie die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU, wenn die Schweiz die Personenfreizügigkeit nicht mehr will. Der Redaktor der Initiative, der Zürcher SVP-Kantonsrat und Wirtschaftsrechtsprofessor Hansueli Vogt, erklärte denn auch die Kündigung der EMRK bereits für unumgänglich (siehe unten, ersten Link). In der Folge könnte Schweiz eine der wichtigsten Pflichten eines Mitglieds des Europarats nicht mehr einhalten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Beiträge mit Argumenten gegen die Landesrecht-Völkerrecht-Initiative und gegen deren Verharmlosung:

Landesrecht-Völkerrecht-Initiative: Stellungnahmen, Fragen und Klärungen finden Sie hier.

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Jetzt geht’s los: Landesrecht-Völkerrecht-Initiative der SVP finden Sie hier.

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Szenarien eines EMRK-Konflikts der Schweiz mit dem Europarat finden Sie hier.

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Landesrecht-Völkerrecht-Initiative und fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit finden Sie hier.

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Unterschätzte Bedeutung des Europarats finden Sie hier.

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Deutliches Nein zu „Verfassungsrecht vor Völkerrecht“ finden Sie hier.

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Auch die schweizerische Bundesverfassung garantiert das Recht auf Familie finden Sie hier.

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Zur „dynamischen“ Rechtsprechung des EGMR finden Sie hier.

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EMRK-Zusatzprotokolle referendumspflichtig finden Sie hier.

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