Der Redaktor des Initiativtexts hält die Kündigung der EMRK für unumgänglich.

Zum Initiativtext, den die SVP am 12. August 2014 vorstellte (Das Originaldokumente finden Sie hier.).

Die Stellungnahmen von Amnesty Schweiz finden Sie hier.

Die Stellungnahmen von humanrights.ch finden Sie hier.

Die FDP/Liberalen veröffentlichten eine ablehnende Stellungnahme, in der sie auf ihre eigene Forderung nach einer Klärung der Normenhierarchie hinweisen:

„Würde Landesrecht vor Völkerrecht gelten, wäre der Abschluss von Verträgen für wirtschaftliche Zusammenarbeit erheblich erschwert, zum Beispiel Freihandels- und Doppelbesteuerungsabkommen. Doch diese sind unabdingbar für die Schweizer Wirtschaft. Eine klare Hierarchie zwischen Landes- und Völkerrecht ist jedoch sinnvoll und wird mit einem FDP-Postulat gefordert (13.3805).“

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FDP/Liberalen-Parteipräsident Philipp Müller wird im „Blick“ mit der Aussage zitiert: «Die SVP Forderung ‹Schweizerrecht vor Völkerrecht› zielt an der Realität vorbei. Als kleiner Staat sind wir auf gute internationale Zusammenarbeit, vor allem im wirtschaftlichen Bereich, angewiesen – gerade die Schweiz profitiert von einer verlässlichen Völkerrechtsordnung.» 

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Selbst NZZ-Bundesgerichtskorrespondentin Katharina Fontana steht in ihrem Kommentar dem Initiativtext nicht unkritisch gegenüber, bekundet aber vorläufig ein gewisses Wohlwollen:

„(…) Es wäre verfrüht, bereits jetzt über eine Volksinitiative zu richten, die noch gar nicht lanciert ist. Klar ist jedenfalls, dass sie ein Thema berührt, bei dem sich angesichts der offenen Konfrontation eine Klärung mehr und mehr aufdrängt. Ob die Partei ihr Vorhaben am Schluss tatsächlich auch umsetzt, muss sich im Übrigen erst noch zeigen. Eine neue Asylinitiative wäre für die SVP im Wahljahr mit Sicherheit das bessere Zugpferd als die Frage, wie es um die staatspolitische Einordnung von Landesrecht und Völkerrecht steht.“

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Die Fragen, wie die SVP-Gremien die Initiative weiterbearbeiten und ob sie sie überhaupt lancieren werden, sind in der Tat interessant. Die Medienberichterstattung bringt in dieser Hinsicht bereits einige Klärung:

Der faktische Parteichef Christoph Blocher befiehlt, beide Initiativen, Asyl- und Landesrecht-Völkerrecht-Initiative zu lancieren – schwer vorstellbar, dass er sich damit nicht durchsetzt.

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Für den Redaktor des Initiativtexts, den Zürcher Wirtschaftsrechts-Professor und SVP-Kantonsrat Hans-Ueli Vogt, macht die Ausschaffungsinitiative den Austritt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nötig, weil grundlegende EMRK-Bestimmungen der Umsetzung im Wege stünden:

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„Unser Land braucht die Menschenrechtskonvention nicht“, lässt sich Vogt in der „Basler Zeitung“ zitieren“ (13.8.14, S. 2).

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Damit stellt sich mehr denn je die Frage, wie sich eine Kündigung der EMRK auf die Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat auswirken würde. Auf politischer Ebene wurde sie bisher noch kaum diskutiert. Es existiert aber ein Gutachten, das zu ihrer Beantwortung beigezogen werden kann.

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Die SVP, die sich der Forderung nach Wedereinführung der Todesstrafe, die in den letzten Jahren nach aufwühlenden Straftaten aufflackerte, bisher als Partei nicht angeschlossen hatte, weist nun – ob beiläufig oder mit weiterreichender Absicht, muss offen bleiben – darauf hin, dass die geplante Initiative diese ermöglichen würde.

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Zu bisheriger Unterstützung der Todesstrafe durch einzelne SVP-Exponenten finden Sie Informationen hier.

Mehr Informationen finden Sie hier und hier.

In der bevorstehenden Auseinandersetzung um die EMRK und die mutmassliche SVP-Initiative wird deren Artikel 8, „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“, eine grosse Bedeutung bekommen. Hierzu der Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer in einem Interview mit der „Basler Zeitung“:

„Die SVP ärgert sich darüber, wenn der Menschengerichtshof beispielsweise das Recht auf Familienleben schützt und man einen Straftäter nicht ausweisen kann. Diese Fälle darf man nicht überbewerten, denn da gilt es eine Güterabwägung zu machen, die auch das Recht des Kindes einbeziehen muss, seinen Vater sehen zu können.“ (13.8.14, S. 2)

Wir werden voraussichtlich in den nächsten Tagen vertiefend auf dieses Thema zurückkommen, etwa auf die Frage der Vereinbarkeit dere Initiative mit dem Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (Geltung vertraglicher Pflichten bis zum Inkrafttreten der Kündigung).

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