Rassendiskriminierung, rassistische Hetze: Zweimal straffrei

Die Hürden zu einer Verurteilung wegen Rassendiskriminierung oder rassistischer Hetze sind hoch. Dies zeigen zwei neue Entscheide:

Bezirksgericht Kulm (Aargau): Link zum Bericht der „Schweiz am Wochenende“.

Staatsanwaltschaft Bern: Link zum Bericht des „Blick“.