Wahrung der Sicherheit im Rechtsstaat

Event banner: 'Wahrung der Sicherheit im Rechtsstaat' with 'Veranstaltungsbericht' and 'Referat und Paneldiskussion... 19. Mai 2026' and Unser Recht logo on a blurred background

Veranstaltungsbericht

Von Caspar Fingerhuth

 

Am 19. Mai 2026 fand in Bern im Rahmen der Mitgliederversammlung von UNSER RECHT eine Veranstaltung zum Thema «Wahrung der Sicherheit im Rechtsstaat» statt. Die Frage, die sich durch den gesamten Anlass zog: Wie kann der Staat Sicherheit gewährleisten, ohne rechtsstaatliche Grundsätze und Grundrechte preiszugeben?

 

Einleitung

In seiner Einleitung hielt Dr. iur. Ulrich Gut, Co-Präsident von UNSER RECHT fest, es sei klar, dass für die Sicherheit das Nötige zu tun sei. Allerdings immer im Rahmen der Verhältnismässigkeit, unter Beachtung roter Linien, der Grundrechte und der Rechtstaatlichkeit insgesamt.

 

Referat von Dr. iur. Patrice Martin Zumsteg

Das einleitende Referat hielt Dr. iur. Patrice Martin Zumsteg, Rechtsanwalt, Leiter des Kompetenzbereichs Sicherheits- und Innovationsrecht sowie Studiengangleiter CAS Polizeirecht an der ZHAW und Co-Präsident von UNSER RECHT.

Zumsteg stellte die aktuelle sicherheitspolitische Lage in einen historischen und gesellschaftlichen Zusammenhang. Er verwies darauf, dass Unsicherheit regelmässig Angst erzeugt und diese Angst häufig auf das Unbekannte und Fremde projiziert werde. Gerade in der Schweiz sei dieser Reflex naheliegend. Viele Schweizerinnen und Schweizer erklärten die rund 175 Jahre Frieden auch mit dem politischen Abseitsstehen des Landes. Zumsteg hielt dem entgegen, dass dieser Frieden zumindest auch vielen glücklichen Umständen zu verdanken sei. Doch würde man dies anerkennen, müsste man sich auch damit auseinandersetzen, dass jede Glückssträhne einmal enden könne. Gerade in Zeiten erhöhter Unsicherheit sei der Rechtsstaat deshalb besonders gefordert.

In diesem Zusammenhang kritisierte Zumsteg, dass die Schweizer Politik selten von umfassenden und weitsichtigen Strategien geprägt sei. Als Beispiele nannte er den Umgang mit steigenden Gesundheitskosten und die Klimapolitik. Auch im Sicherheitsbereich lasse sich ein solches «Durchwursteln» beobachten: Auf tatsächliche oder empfundene Bedrohungen werde häufig mit zusätzlichen Kompetenzen für Sicherheitsbehörden reagiert, insbesondere im digitalen Bereich.

Doch solche Sicherheitsmassnahmen würden nicht alle Menschen gleich treffen. Die soziale Last einer verschärften Sicherheitspolitik werde häufig von «Fremden» getragen. Dies zeige sich etwa bei Fehlern biometrischer Systeme, die Minderheiten überproportional beträfen, aber auch im migrationsrechtlichen Diskurs, der stark vom Bild des «kriminellen Ausländers» geprägt sei. In diesem Zusammenhang nahm Zumsteg Bezug auf die Wendung «Unsere Sicherheit – die Freiheit der Anderen» von Anna Coninx (Vorstandsmitglied von UNSER RECHT). Sie bringe auf den Punkt, dass sich «unsere» Sicherheit oft auf Kosten der Freiheit jener verwirkliche, die als «andere» oder eben auch «fremd» wahrgenommen würden. Doch der Rechtsstaat müsse beweisen, dass er gegenüber allen Menschen gleichermassen gelte.

Zumsteg betonte, wie leicht es falle, zwischen «uns» und den «Fremden» zu unterscheiden. Wichtig sei deshalb ein Perspektivenwechsel. Bei jeder Stärkung des Sicherheitsapparats, die heute regelmässig auch mit einer Ausweitung staatlicher Überwachung einhergehe, müsse gefragt werden: Würden wir dieselbe Massnahme akzeptieren, wenn wir sicher wüssten, dass sie auch uns selbst treffen könnte? Vor diesem Hintergrund argumentierte Zumsteg, dass eine einseitige Kompetenzverschiebung zugunsten der Sicherheitsbehörden ohne angemessenen Ausgleich weder rechtsstaatlich überzeugend noch effizient oder effektiv sei.

Er skizzierte drei Ansatzpunkte für einen sicheren Rechtsstaat:
 
1. Stärkung der Zusammenarbeit

Zumsteg plädierte für eine Sicherheitspolitik, die nicht in Isolation verfällt. Internationale Zusammenarbeit shttps://unser-recht.ch/wp-admin/edit-tags.php?taxonomy=categoryei bei grenzüberschreitenden Gefahren zentral. Ebenso wichtig sei eine stärkere Kooperation zwischen den Kantonen. Denkbar seien etwa regionale Kompetenzzentren der Polizei, insbesondere in Bereichen wie Forensik, Cyberkriminalität und Rechtsmedizin. Kritisch sieht Zumsteg föderale Doppelspurigkeiten, etwa wenn Polizeikorps eigene Beschaffungen oder eigene Digitalisierungsprojekte verfolgen.
 
2. Effektive Kontrolle

Der zunehmende Einsatz neuer Technologien setze nicht nur Datenschutz- und Cybersicherheitskenntnisse voraus, sondern auch ein technisches Grundverständnis bei Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Gesetzgeber. Zumsteg kritisierte, dass technologische Grundlagen in der juristischen Ausbildung bislang zu wenig vermittelt würden, obwohl solche Kenntnisse zum Beispiel bei der Spiegelung von Mobiltelefonen oder der Auswertung grosser Datenmengen unerlässlich seien, um rechtlich fundierte Entscheidungen treffen zu können.
 
3. Eine wache Zivilgesellschaft

Abschliessend betonte Zumsteg die Rolle zivilgesellschaftlicher Kontrolle. Kritik an Justiz und staatlichem Handeln sei wichtig und Teil demokratischer «checks and balances». Problematisch werde es aber dort, wo Kritik in eine systematische Delegitimierung von Gerichten, insbesondere auch des EGMR, umschlage und Grundrechte als solche in Frage gestellt würden. Rechtsstaat und Justiz müssten verteidigt werden. Es gelte, im angeblich Fremden das Menschliche und im angeblich so anderen Europa den Verbündeten zu sehen.

 

Paneldiskussion

In der anschliessenden Paneldiskussion diskutierten Dr. iur. Martin Föhse (Vizedirektor des fedpol), Philipp Kunz (Strafverteidiger, Fachanwalt SAV Strafrecht), Dr. iur. Angela Müller (Geschäftsleiterin von AlgorithmWatch CH), Alexander Ott (ehem. Vorsteher der Fremdenpolizei und Co-Leiter des Polizeiinspektorats der Stadt Bern, Experte in Migrationsfragen, Menschenhandel und Strukturkriminalität) über die konkreten Herausforderungen der aktuellen und zukünftigen Sicherheitspolitik. Die Diskussion wurde von Rafael von Matt (SRF-Bundeshauskorrespondent) geleitet.
 
Grundrechte unter Druck

Auf die Einstiegsfrage, ob derzeit eher die Sicherheit oder die Grundrechte unter Druck stünden, wurde festgehalten, dass dies stark vom Zeitgeist abhänge. Gegenwärtig sei aufgrund einer erhöhten Bedrohungslage ein erheblicher Druck auf die Grundrechte spürbar. Kaum ein sicherheitspolitisches Gesetzgebungsvorhaben komme ohne Grundrechtseingriffe aus, so Martin Föhse.

Am Beispiel polizeilicher Einkesselungen wurde die schwierige Abwägung zwischen der Wahrung der Sicherheit und dem Schutz der Grundrechte diskutiert. Dabei wurde betont, dass der Staat einerseits eine Schutzpflicht gegenüber der Bevölkerung sowie gegenüber den Polizistinnen und Polizisten habe, während dem Einzelnen andererseits ein Abwehrrecht gegen Eingriffe in seine Grundrechte zustehe. Die Diskussion zeigte, dass diese Frage kaum abstrakt beantwortet werden kann, sondern eine Einzelfallabwägung erfordert. Föhse plädierte deshalb für Verständnis gegenüber denjenigen, die den «undankbaren Job» hätten, solche Entscheidungen vor Ort innert kürzester Zeit zu treffen.
 
Verteidigungsrechte und Begrenzung staatlicher Macht

Philipp Kunz erinnerte daran, dass Verteidigungsrechte nicht als lästige Hindernisse der Strafverfolgung missverstanden werden dürften. Sie vermöchten zwar durchaus die Wahrheitsfindung erschweren, ihr eigentlicher und ursprünglicher Zweck liege jedoch gerade darin, staatliche Macht zu begrenzen und Willkür zu verhindern. Der Rechtsstaat müsse sich daran messen lassen, dass seine Garantien für alle gleichermassen gelten würden – auch für Personen, denen wenig öffentliche Sympathie entgegengebracht werde.

Kunz warnte vor der kurzsichtigen Annahme, Grundrechte beträfen stets nur andere. Wer rechtsstaatliche Garantien abbauen wolle, müsse sich fragen, ob er dieselben Massnahmen auch gegen sich selbst akzeptieren würde. Besonders kritisch äusserte er sich deshalb zur diskutierten Beweislastumkehr im Bereich der Geldwäscherei. Wenn nicht mehr nachgewiesen werden müsse, dass Vermögenswerte aus einer Vortat stammten, berge dies erhebliche rechtsstaatliche Risiken.
 
Geldwäscherei und organisierte Kriminalität

Aus Sicht der Sicherheitsbehörden betonte Föhse demgegenüber, dass die heutige Vortatabhängigkeit der Geldwäschereibestimmungen in der Praxis erhebliche Nachweisschwierigkeiten verursache. Europäische Nachbarstaaten gingen teilweise bereits weiter, was den Nachweis von Geldwäscherei erleichtere. Je restriktiver das Ausland vorgehe, desto attraktiver könne die Schweiz für kriminelle Strukturen werden, warnte Föhse.

Gleichzeitig wurde eingeräumt, dass Reformen in diesem Bereich sorgfältig ausgestaltet werden müssten. Im Fokus stünden nicht Bagatellfälle, sondern schwerwiegende Formen organisierter Kriminalität. Die Diskussion zeigte das klassisches Spannungsfeld auf: Effektivere Strafverfolgung kann die Sicherheit stärken, darf aber nicht zu einer Aushöhlung fundamentaler Verfahrensgarantien führen.
 
Künstliche Intelligenz, Daten und technische Abhängigkeiten

Breiten Raum nahm die Diskussion über künstliche Intelligenz und digitale Werkzeuge ein. Martin Föhse betonte, dass der Umgang mit Daten für Sicherheitsbehörden eine enorme Herausforderung darstelle, zugleich aber unverzichtbar sei – etwa bei Geldwäscherei, Cyberkriminalität oder organisierter Kriminalität. Er räumte jedoch ein, dass der Einsatz von KI dort besonders heikel werde, wo Systeme nicht nur analysieren, sondern Entscheidungen vorbereiten oder treffen.

Angela Müller warnte vor einem unkritischen Einsatz automatisierter Systeme. Viele Tools würden mit grossen Versprechen vermarktet, seien aber nicht immer wissenschaftlich fundiert oder transparent. Stets sei zu fragen, ob ein System lediglich der Analyse diene oder die staatliche Entscheidungsfindung beeinflusse. Bei Letzterem stelle sich besonders deutlich die Frage, welche Verantwortung und Kontrolle an private Anbieter ausgelagert werde. Zudem sei Müller zufolge entscheidend, ob die Systeme als Hilfsmittel eingesetzt würden oder als eigenständige neue Systeme, während die alten Strukturen abgebaut würden. Letzteres berge unter anderem ein grosses Risiko der Abhängigkeit.

Auch Angela Müller war der Ansicht, dass Sicherheitsbehörden technisch auf der Höhe bleiben müssten. Der Staat dürfe aber nicht blindlings private Systeme übernehmen. Insbesondere wenn deren Funktionsweise, Wertebasis oder geopolitische Einbettung unklar sei.

Darüber hinaus wies Patrice Zumsteg auf den Entwurf von Art. 57 Abs. 3 BV hin, welcher kritisch zu betrachten sei. Der Wortlaut «der Bund kann Vorschriften über die Bekanntgabe von Daten im Bereich der inneren Sicherheit erlassen» sei sehr weit gefasst. Angela Müller pflichtet dem bei. Solche Formulierungen würden in ganz Europa immer öfter in Gesetzgebungen verwendet, es sei jedoch unklar was wirklich damit gemeint sei. Sie müssten präzisiert werden, um rechtstaatlichen Prinzipien zu genügen und ein Ausufern zu verhindern.
 
Föderalismus und Zusammenarbeit der Kantone

Ein wiederkehrendes Thema war auch die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Alexander Ott kritisierte, dass der Austausch zwischen kantonalen Behörden teilweise schwerfälliger sei als jener mit ausländischen Stellen. Föderale Strukturen dürften nicht dazu führen, dass wirksame Sicherheitsarbeit an Silodenken oder Machtfragen scheitere. Auch technische Inkompatibilitäten zwischen den Kantonen könnten insbesondere künftig zum Problem werden, wenn jeder Kanton seine eigenen Digitalisierungsprojekte plane.

Ott vertrat deshalb die Ansicht, dass der Bund in gewissen Bereichen eine stärkere Führungsrolle übernehmen müsse, allerdings in Kooperation mit den Kantonen. Als Negativbeispiel wurde die nationale Adressdatenbank erwähnt, deren Umsetzung trotz vergleichsweise begrenzter datenschutzrechtlicher Sensibilität Jahre gedauert habe.
 
Migration

Schliesslich diskutierte das Panel über den Umgang mit wiederholt delinquierenden Asylsuchenden. Einerseits wurde betont, dass nicht pauschal ganze Herkunftsregionen stigmatisiert werden dürften. Es handle sich um wenige «Störenfriede», nicht um eine ganze Gruppe. Andererseits wurde auf konkrete Vollzugsprobleme hingewiesen, etwa wenn Personen wiederholt wegen Kleindelikten angehalten und dennoch rasch wieder entlassen würden.
 
Schlussgedanken

Zum Abschluss gab es ein Votum aus dem Publikum, welches daran erinnerte, dass die Schweiz weiterhin zu den sichersten Ländern der Welt gehöre. Zugleich prägten mediale Einzelereignisse und emotional aufgeladene Debatten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich. Gerade deshalb sei eine nüchterne, rechtsstaatlich fundierte Diskussion notwendig.

Die Veranstaltung machte deutlich, dass Sicherheit und Grundrechte nicht als Gegensätze verstanden werden dürfen. Sicherheit im Rechtsstaat gibt es nicht ohne Grundrechte. Diese sind historisch und normativ begründete Voraussetzungen demokratischer Ordnung. Wer Sicherheit stärken will, muss deshalb nicht nur über neue Kompetenzen, Technologien und Datenzugriffe sprechen, sondern ebenso über Kontrolle, Verhältnismässigkeit, Verteidigungsrechte und die Gleichheit aller Menschen vor dem Recht.

 

Caspar Fingerhuth (BSc FH) studiert Jura an der Universität Luzern und ist wissenschaftlicher Hilfsassistent am Lehrstuhl von Prof. Andreas Eicker. Er ist Mitglied von UNSER RECHT.

 
 

Foto: © UNSER RECHT