Am 17. Juli ist Ursula Brunner, Rechtsanwältin, Dr. iur., Dr. h.c., nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 69 Jahren gestorben. Aus ihrem vielfältigen Wirken sei herausgegriffen, dass sie Präsidentin der Vereinigung für Umweltrecht, Vorsitzende der Redaktionskommission der Fachzeitschrift «Umweltrecht in der Praxis» und Stiftungsrätin der Landis & Gyr Stiftung war.

Auszug aus der von Professor Alain Griffel verfassten Würdigung, die im “Tages-Anzeiger” vom Mittwoch, 24. Juli 2019, unter dem Titel “Die Seele des Umweltrechts” erschien:

“Im Zentrum des vielfältigen Wirkens von Dr. iur. Dr. h.c. Ursula Brunner stand die Entwicklung und Pflege des Umweltrechts. Sie tat dies auf mannigfaltige Weise: als Rechtsanwältin, Gutachterin, Mitglied beratender Kommissionen, Dozentin, Präsidentin der Vereinigung für Umweltrecht, Vorsitzende der Redaktionskommission der Fachzeitschrift «Umweltrecht in der Praxis». Zudem verfasste sie viele Beiträge in Fachzeitschriften und war massgebend am mehrbändigen Kommentar zum Umweltschutzgesetz beteiligt. Für ihre Verdienste ehrte sie die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Uni Zürich 2008 mit der Verleihung der Ehrendoktorwürde. Darüber hinaus zeichnete sich das Wirken Ursula Brunners stets auch durch ein breites zivilgesellschaftliches Engagement aus. Ein Herzensanliegen war ihr der Kampf gegen die Klimaerwärmung. Es könne doch nicht sein, dass man auf rechtlicher Ebene nichts dagegen unternehmen könne. So vertrat sie als Anwältin die «KlimaSeniorinnen» bei deren Bestreben, die Bundesbehörden und den Gesetzgeber zu einem griffigeren Klimaschutz zu bewegen. Ursula Brunner wollte nie die erste Geige spielen. Aber sie sorgte stets dafür, dass das Orchester funktionierte. (…) Mit ihrem Tod hat das schweizerische Umweltrecht seine Seele verloren.” 

Auszug aus der Würdigung Ursula Brunners durch die KlimaSeniorinnen:

“Ursula Brunner hat unsere Klage, das «Begehren um Unterlassung im Klimaschutz», auf den Weg gebracht und damit juristisches Neuland im Schweizer Recht betreten. Mit Akribie und ausserordentlich hoher Kompetenz arbeitete sie sich durch die Möglichkeiten, wie man auf juristischem Weg die Politik an ihre verfassungsmässigen Pflichten wieder erinnern kann. Ihr verdanken wir, dass wir Frauen im Alter noch um unser Recht auf Gesundheit und unser Recht auf Leben kämpfen können. (…)

Ursula gelang es, komplizierte juristische Sachverhalte in eine Sprache zu übersetzen und in einen anschaulichen Kontext zu setzen, so dass es auch für uns als Laien möglich war, den Inhalt und die Tragweite unserer Klage an den Bundesrat zu verstehen und nachzuvollziehen. (…)”

Ursula Brunner war auch Mitglied des Vereins “Unser Recht” und hat diesen, zum Beispiel für die Kampagne gegen die “Selbstbestimmungsinitiative”, mit grosszügigen Spenden unterstützt. Wir gedenken ihrer und ihres Wirkens in Hochachtung und Sympathie.

Der Abschiedsgottesdienst findet am Dienstag, 30. Juli, um 14.30 in der reformierten Kirche St. Peter in Zürich statt.

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