Aus der Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Ständerats vom 23. Oktober 2020:

“(…) Nachdem der Nationalrat in der vergangenen Herbstsession den Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (19.400 Pa. Iv. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung) in der Gesamtabstimmung mit 168 zu 18 Stimmen abgelehnt hatte, musste die SPK des Ständerates nochmals über Eintreten befinden. Dieses war nicht bestritten und die Kommission hat beschlossen, mit einer redaktionellen Änderung an ihrem Entwurf festzuhalten. Die Kommission stellt fest, dass Volksbegehren für mehr Transparenz in verschiedenen Kantonen und Gemeinden angenommen wurden. Für die rechtliche Verankerung des offensichtlich mehrheitsfähigen Anliegens braucht es jedoch detaillierte Bestimmungen, die auf Gesetzesebene und nicht in die Verfassung gehören.

Die Kommission hat beschlossen, bezüglich der Höhe der offenzulegenden Zuwendungen an ihrem ursprünglichen Vorschlag von 25’000 Franken festzuhalten. Ein Antrag, hier dem Initiativkomitee mit einer Senkung auf 10’000 Franken entgegenzukommen, wurde mit 9 zu 2 Stimmen abgelehnt. Mit 6 zu 5 Stimmen knapper abgelehnt wurde der Antrag, den offenzulegenden Aufwand für Kampagnen von 250’000 auf 50’000 Franken zu senken. (…)”

Siehe hierzu auch:

“Die Finanzierung der Parteien und deren Transparenz. Bericht von der Jahrestagung der ICJ-CH” (Link).

“Nach Freiburg und Schwyz nimmt auch Schaffhausen eine Transparenzinitiative an” (Link).

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