SP-Nationalrat Cédric Wermuth schlägt vor, Artikel 139 der Bundesverfassung so zu ergänzen:

“Verstösst eine Initiative gegen Völkerrecht, so wird sie grundsätzlich nur unter Vorbehalt desselben umgesetzt. Es sei denn, eine Initiative fordere explizit die Kündigung der entsprechenden Verträge.”

Link zum Artikel “Kein Wischiwaschi mehr”, in dem Wermuth seinen Vorschlag begründet.

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