“Im Jahre 2016 kritisierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass in der Schweiz verdeckte Überwachungen von Bezügern von Sozialversicherungsleistungen ohne genügende gesetzliche Grundlage erfolgen. Das Parlament reagierte prompt und hat im Frühjahr 2018 die gesetzliche Regelung der Überwachung verabschiedet. Das wäre an sich nicht zu beanstanden. Es gibt im Bereich der Versicherungen, auch der Sozialversicherungen, wie überall Missbräuche, ja Betrugsfälle, die es zu verhindern gilt. Zu beanstanden ist, dass das Parlament überbordet und die Schleusen für unverhältnismässige Observationen geöffnet hat.”

Niccolò Raselli (1995-2012 Bundesrichter) legt dies in 10 Punkten dar: Link zum Artikel.

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