Femizide

Ein Problem auch in der Schweiz?

Von Nora Markwalder

 

In den letzten Jahren hat sich in den Medien vermehrt der Begriff des „Femizids“ durchgesetzt, wenn über Tötungsdelikte an Frauen berichtet wird. Im rechtlichen und offiziellen Sprachgebrauch wird der Begriff hingegen (noch) nicht verwendet. Der vorliegende Beitrag beleuchtet Femizide aus kriminologischer Sicht und bietet einen Überblick über diese spezifischen Konstellationen von Tötungsdelikten in der Schweiz.

 

Was ist ein Femizid?

Der von der Soziologin Diana E.H. Russell geprägte Begriff des Femizids bezeichnet die Tötung einer weiblichen Person aufgrund ihres Geschlechts, wobei es mittlerweile verschiedenste Varianten dieser Definition gibt. Diese Abgrenzung zum generischen Term des „Homizids“ soll misogyne Strukturen, die tödliche Gewalt an Frauen begünstigen, sichtbar machen.

Tatsächlich werden Frauen sowohl in der Schweiz als auch im internationalen Kontext in ganz anderen Situationen Opfer von tödlicher Gewalt als Männer. Die überwiegende Mehrheit der Frauen und Mädchen wird im häuslichen Bereich getötet, wobei erwachsene Frauen hauptsächlich von ihren (Ex)-Partnern getötet werden. Allerdings sind Detailinformationen und Auswertungen zu Femiziden bislang in der Forschung nur spärlich vorhanden.

Grund dafür ist einerseits, dass der Femizid nicht als eigenständiger Tatbestand im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, weshalb auch keine polizeiliche Kriminalstatistik oder Verurteilungsstatistik zu diesen Delikten existiert. Anderseits besteht eine zusätzliche Schwierigkeit für die Erhebung dieser Delikte darin, dass bei einem Femizid die Tötung der weiblichen Person aus frauenfeindlichen Motiven begangen worden sein muss, was einerseits Wissen um das Motiv des Täters voraussetzt, anderseits aber auch Interpretationsspielraum im Einzelfall lässt (ist z.B. die Tötung der schwerkranken und leidenden Ehefrau durch den Ehemann aus „Mitleid“ ein Femizid oder nicht?). Nicht jede Tötung einer weiblichen Person ist somit als Femizid zu qualifizieren, sondern es bedarf einer vertieften Analyse der zugrunde liegenden Umstände des jeweiligen Tötungsdelikts.

 

Wie misst man Femizide?

Aus den obgenannten Gründen sind für die Erhebung von Femiziden zahlreiche Detailinformationen zu diesen Fällen nötig. Es braucht demnach qualitativ hochstehende Datenbanken, die Informationen zu Tötungsdelikten enthalten. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder mit einer solchen Datenbank. Der sog. Swiss Homicide Monitor beinhaltet Informationen zu allen vollendeten vorsätzlichen Tötungsdelikten in der Schweiz seit 1990 und wird fortlaufend aktualisiert.

Basierend auf den offiziellen Strafakten werden zahlreiche Informationen zu den Opfern, Täter:innen und Tatumständen sowie zur strafrechtlichen Erledigung des Falles erhoben. Aufgrund der Detaildichte der Informationen können somit auch Femizid-Fälle erkannt und kategorisiert werden, denn neben den Tatumständen wird auch analysiert, weshalb der Täter oder die Täterin gehandelt hat und ob die Tötung aus diesem Grund eine geschlechtsspezifische Komponente aufwies.

Der Vorteil einer umfassenden Datenbank mit sämtlichen Tötungsdelikten (und nicht nur mit Femizid-Fällen) liegt zudem darin, dass Femizide dadurch auch mit anderen Tötungsdeliktstypen (z.B. Tötungen von Männern im häuslichen Bereich) verglichen und so spezifische Femizid-Risikofaktoren eruiert werden können.

 

Was wissen wir über Femizide in der Schweiz?

Zunächst kann die aus der bestehenden kriminologischen Literatur bekannte Tatsache bestätigt werden, dass Frauen hauptsächlich im häuslichen Bereich und vom eigenen Partner getötet werden. Bei Partnertötungen sind rund 80% der Opfer weiblich, während die Täterschaft zu 90% männlich ist. Diese Partnerfemizide machen in der Schweiz denn auch 73% aller Tötungen von Frauen aus. Die zweithäufigste Kategorie sind mit rund 16% Familienfemizide, z.B. die Tötung der Tochter durch den Vater. Femizide, die im ausserhäuslichen Bereich geschehen, so z.B. bei einer Tötung einer Prostituierten durch einen Freier, sind mit 11% eher selten.

Täter von Partnerfemiziden sind durchschnittlich Mitte 40 und in etwas mehr als der Hälfte Schweizer Nationalität, was auf eine Übervertretung ausländischer Täter hinweist. Auch die Opfer weisen ein mit den Tätern vergleichbares Durchschnittsalter auf, und ausländische Staatsangehörige sind im Verhältnis zur ausländischen Wohnbevölkerung übervertreten.

In der Schweiz wurden in den letzten 30 Jahren bei Partnerfemiziden am häufigsten Schusswaffen benutzt, wobei der Einsatz von Schusswaffen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist und aktuell mehr Stichwaffen eingesetzt werden.

 

Warum werden so viele Frauen von ihren Partnern getötet?

In über der Hälfte der Partnerfemizide befand sich das Paar in Trennung resp. hatte sich getrennt. Die Trennung stellt daher sowohl einen grossen Risikofaktor für tödliche häusliche Gewalt als auch eines der Hauptmotive für einen Femizid dar. Dazu kommen Eifersucht oder Meinungsverschiedenheiten als weitere wichtige Tötungsmotive.

Es zeigt sich daher auch in der Schweiz, dass in diesen trennungsbedingten Femiziden der Täter die Trennung und den daraus resultierenden Macht- resp. Kontrollverlust über die Frau nicht akzeptieren kann. Zudem begeht in rund einem Drittel der Partnerfemizide der Täter nach der Tat Suizid, was deutlich häufiger der Fall ist als bei Tötungsdelikten im ausserhäuslichen Bereich. In diesen Konstellationen stehen häufig nicht (nur) eine Trennung, sondern auch psychische oder berufliche Probleme (z.B. ein drohender Konkurs) des Täters oder eine Erkrankung und ein hohes Alter des Opfers im Vordergrund.

Ein weiterer wichtiger Risikofaktor in Femizid-Konstellationen ist eine Vorgeschichte häuslicher Gewalt. Denn in etwas weniger als der Hälfte der Fälle war aktenkundig, dass der Täter gegenüber dem Opfer bereits einmal Gewalt ausgeübt hatte. Diese Gewalt war teilweise sogar polizeibekannt, was auf eher schwere Gewaltformen schliessen lässt. Femizide sind somit häufig die letzte Eskalationsstufe einer langjährigen häuslichen Gewaltspirale.

 

Wie haben sich Femizide in den letzten Jahrzehnten entwickelt?

Orientiert man sich an der medialen Berichterstattung, so wird immer wieder auf eine Zunahme von Femiziden hingewiesen. Dies lässt sich anhand unserer Daten (die aktuell nur bis 2022 reichen, da wir keine Akteneinsicht in noch laufende Strafverfahren erhalten), nicht bestätigen.

Interessant ist, zu sehen, dass die Anzahl der Femizide in den letzten 30 Jahren relativ konstant geblieben ist, während Tötungsdelikte an Männern stark abgenommen haben. Diese Entwicklung – die sich ebenfalls in anderen europäischen Ländern beobachten lässt – führt dazu, dass mittlerweile fast die Hälfte aller Opfer von Tötungen weiblich sind und in den aktuellen Jahren teilweise sogar mehr Frauen als Männer getötet wurden. Dieser Anteil an weiblichen Opfern ist im Vergleich zum Ausland aussergewöhnlich hoch, denn normalerweise sind Männer nicht nur häufiger Täter, sondern auch häufiger Opfer von tödlicher Gewalt als Frauen.

Über die Gründe für diese gegenläufige Entwicklung der Tötungsdelikte an Männern und Frauen kann nur spekuliert werden. Allerdings beobachtete der finnische Kriminologe Veli Verkko bereits in den 1950er Jahren, dass Veränderungen der Tötungsdeliktsraten jeweils von Tötungen an Männern getrieben waren (dynamisches Gesetz), während Tötungen an Frauen relativ stabil blieben (statisches Gesetz).[1] Diese Gesetzmässigkeiten erklären auch, warum gerade bei Ländern wie der Schweiz mit wenig Tötungsdelikten der relative Anteil an weiblichen Opfern höher ist als bei Ländern mit einer hohen Anzahl von Tötungen.

 

Wie können Femizide verhindert werden?

Tötungsdelikte allgemein und somit auch Femizide sind schwierig vorherzusehen und zu verhindern, da immer mehrere Risikofaktoren ineinandergreifen, die für die Tatbegehung relevant sein können. Wie bereits erwähnt, sind zwei der wichtigsten Risikofaktoren eine Vorgeschichte häuslicher Gewalt und eine vom Opfer gewünschte oder bereits vollzogene Trennung vom Täter. Bei Vorliegen dieser beiden Risikofaktoren, insbesondere wenn es sich bei der erlebten häuslichen Gewalt um schwere Formen handelt und der Täter zudem eine Trennung nicht akzeptieren will, ist das Risiko von tödlicher Gewalt besonders hoch.

In solchen Konstellationen sind umfassende Schutzmassnahmen für das Opfer unabdingbar, so etwa die sichere Unterbringung in einem Frauenhaus, neben den in einem Strafverfahren möglichen Massnahmen gegenüber der beschuldigten Person wie z.B. Untersuchungshaft oder Kontakt- und Rayonverbote. Allerdings nützen solche Schutzmassnahmen nur, wenn häusliche Gewalt vorliegt und diese auch polizeibekannt wurde. Bei Fällen, in denen die Gewalt nie zur Anzeige gelangte oder keine Gewaltvorgeschichte besteht, können die Strafverfolgungsbehörden auch nicht intervenieren. In solchen Fällen kann nur das familiäre und soziale Umfeld Warnsignale erkennen, die auf häusliche Gewalt oder psychische Belastungen hindeuten, und die einen für die Frau potenziell tödlichen Ausgang nehmen könnten.

 

Nora Markwalder ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St. Gallen (HSG) und forscht unter anderem zu Tötungs- und Gewaltdelikten.

 
 

Fussnoten:

[1] Siehe dazu auch Kivivuori, J, et al., Nordic Homicide in Deep Time: Lethal Violence in the Early Modern Era and Present Times, Helsinki University Press, 2022, doi:10.33134/HUP-15, S. 10.

 

Foto: © UNSER RECHT