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Jour : April 2, 2025

Bilaterale III – Streitbeilegung und Tragweite

Eine Einschätzung

Von Astrid Epiney

Die «Bilateralen III» sehen ein rechtlich formalisiertes Verfahren für die Streitbeilegung vor – dies zum Vorteil für die Schweiz, da solche Verfahren auch bedeutende Vorwirkungen entfalten und «ungeregelten» unfreundlichen Reaktionen entgegenstehen.