
Bilaterale III – Streitbeilegung und Tragweite
Eine Einschätzung
Von Astrid Epiney
Die «Bilateralen III» sehen ein rechtlich formalisiertes Verfahren für die Streitbeilegung vor – dies zum Vorteil für die Schweiz, da solche Verfahren auch bedeutende Vorwirkungen entfalten und «ungeregelten» unfreundlichen Reaktionen entgegenstehen.