Die Subsidiarität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Versuch einer Erklärung, Rechtfertigung und Veranschaulichung
Von Reto Walther
Gemäss Zusatzprotokoll Nr. 15 zur EMRK ist die Subsidiarität des EGMR formal-juristisch ein geltender Grundsatz des völkerrechtlich verbindlichen Konventionsrechts.