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Schlagwort: EMRK
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Wahrung der Sicherheit im Rechtsstaat

Veranstaltungsbericht

Von Caspar Fingerhuth

«Wahrung der Sicherheit im Rechtsstaat», war das Thema einer Veranstaltung, die im Rahmen der Mitgliederversammlung von UNSER RECHT am 19. Mai 2026 in Bern stattfand. Der Veranstaltungsbericht bietet einen Überblick über das Input-Referat von Patrice Martin Zumsteg sowie die Paneldiskussion mit Martin Föhse, Philipp Kunz, Angela Müller und Alexander Ott.

Back view of a person wearing a beige hijab and white top standing in a glass-front doorway in an urban building corridor.

Das Kopftuch im Islam

Ein Ausdruck von Machtanspruch?

Von Niccolò Raselli

Das Kopftuchverbot bezweckt, eine religiöse Minderheit den Gepflogenheiten der Bevölkerungsmehrheit zu unterwerfen, und entpuppt sich letztlich als kulturkämpferisches Instrument: Mit dem polemischen Schlagwort „Polit-Islam“ wird unterstellt, beim Kopftuch handle es sich um ein politisches Kampfinstrument, und damit bewusst darüber hinweggegangen, dass es um die Einhaltung religiöser Regeln geht.

Die Menschenrechte Geflüchteter und Migrierter schützen

Erklärung im Hinblick auf die Ministerkonferenz des Europarats in Chişinău

Von ICJ-CH und UNSER RECHT

Mitte Mai tagt das Ministerkomitee des Europarats. Es soll eine politische Erklärung zu Migration und Menschenrechten verabschieden. – Eine gemeinsame Stellungnahme von ICJ-CH und UNSER RECHT zum zunehmenden Druck auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Geltung der EMRK für geflüchtete und migrierte Menschen.

Person holds a large poster with blue and red text reading: 'First they came for the immigrants and I spoke up because I know the rest of the god dam n poem' outdoors with buildings and palm trees in the background,

Migrationsabwehr und Demokratie

Unsere Rechte und der Rest des Gedichts

Von Jonathan Pärli

Wem es mit der Demokratie ernst ist, der darf die migrationspolitische Mobilisierungskraft der anti-liberalen Rechten nicht verkennen. Wie die Beispiele USA, Dänemark und UK zeigen, kann rabiate Migrationsabwehr die Demokratie gefährden, denn militante Migrationspolitik zielt letztlich auf die Rechte und Freiheiten aller. Umso wichtiger ist es daher, das Verhältnis von Migrationsabwehr und Demokratie neu zu beleuchten.

Die Schweiz und das Völkerrecht

Grundlegender Wandel oder Kontinuität?

Von Daniel Moeckli

Das Völkerrecht ist weltweit unter immensem Druck. Seine Geschichte in der Schweiz war jedoch schon immer geprägt von einem ständigen Zerren der Kräfte der Öffnung in die eine Richtung und jener der Isolation in die andere, und es wird auch in Zukunft in der Schweiz häufiger einen Brennpunkt innenpolitischer Auseinandersetzungen bilden als anderswo.

Politische Oppositionelle aus der Türkei

Wenig Chancen auf Asyl in der Schweiz

Von Barbara von Rütte

Die rechtliche Praxis der Schweiz, türkische Oppositionelle wegzuweisen und sie damit möglicherweise dem Risiko einer Verhaftung in der Türkei auszusetzen, stösst auf Kritik in der Zivilgesellschaft, denn die Frage stellt sich: Können betroffene Personen im Falle einer Rückkehr in die Türkei dort auf ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren zählen?

 

Cookies und Fairness

Strafbefehlsverfahren in der Schweiz

Von Marc Thommen

Basierend auf den Erkenntnissen aus zwei Nationafondsprojekten wird der Frage nachgegangen, welche Anreize nötig wären, um Strafbefehlsverfahren in der Schweiz fairer zu machen, denn das jetzige System generiert nicht nur Fehlanreize im Verfahrensablauf, sondern auch bei den Kosten.

Rechtsprechung des EGMR zu Migration

Die Position der Schweiz

Von Ulrich Gut

Als Gesetzgeber der EMRK liegt es in der Verantwortung der Europarat-Mitgliedstaaten, innerhalb der institutionellen Strukturen der Organisation konstruktive Antworten bezüglich der Anforderungen an migrations- und asylpolitische Grundrechtsbeschränkungen zu erarbeiten, z.B. durch ein Zusatzprotokoll.

Tagungsbericht

Tagung zu Migration und Asyl aus Sicht von Politik, Wissenschaft und Praxis

Von Vera Huter

Der Tagungsbericht bietet einen Überblick über die Diskussionen an der Tagung zu Migration und Asyl aus Sicht von Politik, Wissenschaft und Praxis, zu der UNSER RECHT und die Sektion Bern der Europäischen Bewegung Schweiz am 6. November 2025 in Bern eingeladen hatten.

Bundesgericht und WEF

Zum Stellenwert von Verfassungs-, Verwaltungs- und Verfahrensrecht

Von Hans-Jakob Mosimann

Seit 2001 sind verschiedentlich Leiturteile des Bundesgerichts zum Thema World Economic Forum (WEF) in Davos ergangen. Zusammengenommen illustriert diese Rechtsprechung, wie eng verwoben Rechtsgebiete wie Staatsvertragsrecht (EMRK), Verfassungsrecht von Bund oder Kanton, Verwaltungsrecht und öffentliches Verfahrensrecht sein können.

Auch Fussballerinnen und Fussballer haben Rechte

Gedanken zur Fussball-EM der Frauen 2025

Von Daniel Rietiker

Zugang zur Justiz und Schutz vor Diskriminierung, Rassismus und Sexismus: Die Menschenrechte von Sportlerinnen und Sportlern müssen geschützt werden, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat bereits einige wegweisende Entscheidungen gefällt.

Stimmungsmache gegen den EGMR

Der offene Brief von neun europäischen Staaten und die Motion Germann

Von Niccolò Raselli

Neun EU-Staaten üben Kritik am EGMR, und eine Motion von SVP-Ständerat Hannes Germann fordert, dass sich die Schweiz ihrer Position anschliesst. Die Kritik erweist sich jedoch vor allem als Stimmungsmache, bei der die Schweiz nichts zu gewinnen hätte.

Die „Grenzschutz-Initiative“

Warum sie zwingendes Völkerrecht verletzt

Von Stefan Manser-Egli

Die Initiative verbietet oberhalb einer Quote einen Asylstatus sowie Ersatzmassnahmen für eine nicht mögliche Wegweisung. Sie verlangt die Ausschaffung aller „irregulär“ Anwesenden innert 90 Tagen – auch wenn ihnen in ihrem Herkunftsstaat Folter, grausame oder unmenschliche Behandlung droht. Damit verstösst sie gegen zwingendes Völkerrecht.

Menschenrechte und Völkerrecht in Gefahr

Verteidigen wir, was uns alle schützt

Von Ulrich Gut

Revidieren, kündigen oder einfach missachten: In Regierungen und Parlamenten macht sich der Wille breit, sich von menschen- und völkerrechtlichen Bindungen zu lösen.

Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene

Jetzt entscheidet der Ständerat

Von Ulrich Gut

Am 18. Dezember 2024 entscheidet der Ständerat über den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene und weitere migrationspolitische Vorlagen.

Angriffe auf die Universalität der Menschenrechte

Umdeutungs- und Relativierungsversuche

Von Christoph Spenlé und Carl Jauslin

Die Menschenrechte stehen in der Realität und als Ideal weltweit unter Druck. Im Kampf um die Deutungshoheit kommt es zu Angriffen, Umdeutungs- und Relativierungsversuchen.

Rechtsprechung des EGMR

Was soll und kann der Bundesrat beim Europarat anstreben?

Von Ulrich Gut

Im Nachgang zum Urteil des EGMR im Fall Klima-Seniorinnen fordert der Ständerat ein weiteres Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK.

Geltung der EMRK

Stellungnahme des Bundesrates zum Klima-Urteil schafft keine Klarheit

Von Ulrich Gut

National- und Ständerat haben den Bundesrat aufgefordert, beim Europarat gegen die dynamische Rechtsprechung des EGMR zu protestieren. Die Reaktion des Bundesrates schafft keine Klarheit.

Nach dem Klima-Urteil des EGMR

Der Schutz der Menschenrechte darf nicht geschwächt werden

Von Ulrich Gut

Eine juristische und rechtspolitische Einordnung der Reaktionen des Schweizer Parlaments auf das Urteil im Fall KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz des EGMR.

KlimaSeniorinnen

Was sagt das Urteil kurz und konkret?

Von Julia Hänni

Eine zusammenfassende Präsentation der Urteilsbegründung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz.

Schutz der Gesundheit ist Voraussetzung für Privatleben 

Erläuterungen zum Urteil des EGMR über die Klage der KlimaSeniorinnen

Von Ulrich Gut

Das Urteil des EGMR im Fall KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz löste sowohl Begeisterung als auch Empörung aus. Doch wie geht es nach diesen herftigen Reaktionen nun weiter?

 

Klima vor Gericht

Eine Herausforderung für nationale und internationale Gerichte

Von Helen Keller

Die Klimaerwärmung fordert die Rechtsordnung heraus, nicht nur in Bezug auf Verfahrensvoraussetzungen, sondern auch bezüglich materieller Fragen.

 

Menschenrechte – eine innere Angelegenheit?

Eine Improvisation ohne Anspruch auf Wissenschaftlichkeit, aber als Einladung, Argumente beizutragen: China und Russland betrachten die Art, wie Regierung, Sicherheitsapparat und Justiz mit den Menschen in ihrem Land umgehen, als innere Angelegenheit. Kritik aus dem Ausland und erst recht Sanktionen weisen sie als Einmischung in innere Angelegenheiten zurück. Die Sowjetunion, in deren Rechtsnachfolge Russland steht, war Gründungsmitglied der Vereinten Nationen.

Mark E. Villigers Handbuch der EMRK in völlig überarbeiteter 3. Auflage

Mark E. Villigers Schweizer Standardwerk zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erscheint in einer völlig überarbeiteten dritten Auflage. Das Buch bietet eine umfassende Darstellung der EMRK und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Autor amtete neun Jahre lang als Richter am Gerichtshof, drei davon als Sektionspräsident. Aus einer Hand verfasst, ermöglicht das Werk, sich rasch

Verstösst Corona-Demonstrationsverbot gegen EMRK? Klage eingereicht.

Wie der „Tages-Anzeiger“ am 28.5.2020 (S. 3) berichtet, haben die Communauté genevoise d’action syndicale, Dachverband der Genfer Gewerkschaften, und der Genfer Anwalt Olivier Peter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eine Klage gegen das vom Bundesrat aufgrund der COVID-19-Verordnung angeordnete, generelle Demonstrationsverbot und die Strafandrohung von drei Jahren Freiheitsentzug eingereicht. Dieses Verbot und die Strafbestimmung verstiessen gegen die Europäische

EMRK: Wirkungsschwache Staatenbeschwerde. Organbeschwerde einführen?

„Plädoyer“ greift die Forderung Bundesrichter Thomas Stadelmanns auf, in die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), ergänzend zur Individual- und zur Staatenbeschwerde, eine Organbeschwerde einzuführen. Stadelmann hatte diesen Vorschlag bereits im Dezember letzten Jahres gegenüber der „Aargauer Zeitung“ vertreten (Link). Es geht um Staaten, die sich, wie die Türkei, von der Rechtsstaatlichkeit entfernen. Ob es zu Individualbeschwerden kommt, kann von Zufällen abhangen. Oft

„Strassburger“ Urteile: Welches wären die Folgen „kalkulierten Ungehorsams“?

Vor der Abstimmung über die „Selbstbestimmungsinitiative“ empfahlen „Strassburg“-Kritiker, man solle zwar die SBI ablehnen, aber brauche dann künftig nicht mehr jedes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu respektieren. Da vermutlich in den kommenden Jahren politisch brisante Schweizer Urteile nach Strassburg weitergezogen werden, verdient eine Studie Beachtung, die das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) vorlegt: „Die Nichtumsetzung von EGMR-Urteilen:

FPÖ-Innenminister lässt die europapolitische Bedeutung des klaren Neins zur SBI erkennen

Es wäre so günstig gewesen für den österreichischen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Hätte die Schweiz die „Selbstbestimmungsinitiative“ angenommen, so hätte er fordern  können: Das Schweizervolk geht voran – Österreich soll in seine Spur treten. Nun musste er sich allein exponieren mit einem Angriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Auszug aus dem Bericht von NZZ-Korrespondentin Meret Baumann (Wien): „«Ich bin angetreten, um

Pascal Couchepin: „Je ne veux pas d’une dictature de la majorité en Suisse“

Extrait d’un interview, publié par „Le Matin Dimanche“, le 11 novembre 2018, page 8. „Pascal Couchepin, en général, les anciens conseillers fédéraux restent en retrait. Pourquoi sortez-vous de votre réserve à deux semaines du vote? Ce n’est pas la première fois que je participe au débat politique. Si j’interviens, c’est que je crois sincèrement que cette initiative de l’UDC est vicieuse

Nationalrat Vogt über Italien und „Strassburg“: Wusste er es nicht besser – oder wollte er irreführen?

„Laut Hans-Ueli Vogt (SVP) verweigerte sich Italien einem Urteil zu Schulkruzifixen. Fakt ist: Italien siegte vor Gericht. Auch Italien habe schon Verdikte aus Strassburg ignoriert. So begründete SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt im Interview mit dieser Zeitung seine Haltung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Es wäre Vogts Meinung nach nicht weiter tragisch, wenn sich die Schweiz aufgrund der Selbstbestimmungsinitiative mal über

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative gefährdet den Menschenrechts-schutz, insbesondere durch die EMRK.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat ein international hoch angesehenes Schutzsystem von Menschenrechten geschaffen. Wichtige Rechte, die sich heute in der Bundesverfassung finden, wurden durch dieses Schutzsystem angeregt, weiterentwickelt und gestärkt. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt uns auch dann, wenn ein Bundesgesetz unsere Grundrechte verletzt. Sie ergänzt damit das Schutzsystem der Bundesverfassung, das im Unterschied zu anderen Staaten in solchen Fällen nur

Dick Marty über den Nutzen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Auszug aus dem Beitrag Dick Martys* zu „Freiheit und Menschenrechte. Nein zur Anti-EMRK-Initiative„: „(…) Strassburg und die Modernisierung unseres Rechts Die Rechtsprechung des Strassburger Menschenrechtsgerichtshofes sollte einen entscheidenden Einfluss haben auf die Modernisierung des schweizerischen Rechts. So kannten verschiedene Kantone Strafprozessordnungen, welche im Widerspruch standen zur EMRK. Dies etwa mit Bezug auf die notwendige Trennung zwischen den Anklageorganen und den

„Selbstbestimmungs-Initiative“ und Bedeutung des Europarats für die Schweiz: Interview mit Liliane Maury-Pasquier

Wichtig wäre, dass die Diskussion über die „Selbstbestimmungsinitiative“ das Bewusstsein um den Wert der Mitgliedschaft unseres Landes im Europarat stärken würde. Der Einsatz für die Menschenrechte in Europa ist eine der Hauptaufgaben des Europarats. Hierfür haben seine Mitglieder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) abgeschlossen und ein gemeinsames – nicht „fremdes“ – Gericht geschaffen: Den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Siehe

„Selbstbestimmungs-Initiative“: Befürworter verkaufen das Volk für dumm

SVP-Nationalrat Thomas Matter wiederholte am Kampagnenstart für die „Selbstbestimmungsinitiative“ die Behauptung, eine Annahme der Initiative würde die Menschenrechte nicht gefährden: „Diese seien vollumfänglich in der Bundesverfassung garantiert.“ (Tages-Anzeiger 3.10.18, S. 4). Das ist schlicht und einfach das Volk für dumm verkauft. Man redet ihm ein und erwartet, es glaube, dass es nur darauf ankomme, was in der Verfassung stehe, und

„Strassburg“: Schranken der Polemik gegen abtreibende Ärzte sind EMRK-konform

Ein radikaler deutscher Abtreibungsgegner ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Deutsche Gerichte hätten dem Mann zurecht in mehreren Fällen verboten, Abtreibungen als Mord zu bezeichnen und mit dem Holocaust zu vergleichen, urteilte eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Link zum Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Bedeutung der EMRK für ältere Menschen

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) teilt mit: Bei Benachteiligungen von älteren Menschen etwa durch Pflegeinstitutionen, zu lange Behördenverfahren oder Diskriminierung geht es auch um Menschenrechtsfragen. Unser Factsheet zeigt, welchen Schutz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Betroffenen bietet. Das Factsheet zur Bedeutung der EMRK für ältere Menschen trägt die Garantien der EMRK zusammen, die besonders relevant sind. Weiter weist es auf

Vortrag über Relevanz von EMRK-Urteilen in Schweizer Gerichtspraxis

Das Europa-Institut an der Universität Zürich lädt ein zu einem Mittagsvortrag von Stephan Breitenmoser, Ordinarius für Europarecht an der Universität Basel, Richter am Bundesverwaltungsgericht, am Freitag, 28. September, in Zürich: „Die Relevanz von EMRK-Urteilen in der Praxis schweizerischer Gerichte“. Link zur Ausschreibung.  

„Selbstbestimmungs-Initiative“: Überlegungen zur Debatte über „Strassburgs“ Urteilspraxis

Im Abstimmungskampf um  die „Selbstbestimmungsinitiative“ kann die Debatte über die Urteilspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)  in Strassburg eine grosse Bedeutung bekommen. Die Initianten haben ein „Sündenbüchlein“ bereitgestellt: Eine Zusammenstellungen von Urteilen, in denen „Strassburg“ ihrer Meinung nach über die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hinausgegangen ist, und solche, die sich besonders gut skandalisieren lassen, weil sie zum Beispiel einem

Für Seniorinnen und Senioren ist die Ablehnung der „Selbstbestimmungs-Initiative“ wichtig

Pro Senectute ist Partnerorganisation der Allianz der Zivilgesellschaft / Schutzfaktor M. Die Allianz bekämpft die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP, welche den Schutz der Grundrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aufheben würde. Pro Senectute ist aus gutem Grund dabei, denn für alte Menschen in der Schweiz steht viel auf dem Spiel. Bereits jetzt erfahren sie oft Diskriminierung und Gleichgültigkeit gegenüber ihrer Lebensqualität.

Deutschland und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Deutschland als Vorbild der Schweiz – dies propagieren Befürworter der «Selbstbestimmungsinitiative». Dort gelte bereits, was die SVP in der Schweiz fordere: Landesrecht müsse dem Völkerrecht vorgehen. Muss sich Deutschland nicht an EGMR-Urteile halten und fordert die Selbstbestimmungsinitiative nur, was in Deutschland bereits selbstverständlich ist? Helen Keller, Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg und Professorin an der

Wenn sie recht hat, hat sie recht, die „Weltwoche“

„Dass die Selbstbestimmungsinitiative heute unter dem Titel ‚Anti-Menschenrechtsinitiative‘ segelt, geht auf die Kampagne von Schutzfaktor M zurück. (…) Andrea Huber und die Ihren machen ihre Sache gut: So werden Journalisten auf Medienreisen nach Strassburg zum Gerichtshof für Menschenrechte geführt, unter kundiger Anleitung natürlich. Kommt es zu einem Entscheid gegen die Schweiz, werden sie unverzüglich von NGO-Menschenrechtsexperten mit Urteilsbesprechungen beliefert.“ („Weltwoche“

Der Volksentscheid über die Selbstbestimmungs-Initiative wird ein europapolitischer Eingriff sein

Die SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ fordert auch die schweizerischen Europapolitikerinnen und Europapolitiker heraus. Es wird immer klarer, dass der Volksentscheid eine ernstzunehmende Bewegung beeinflussen wird, die in Europa im Gang ist: Einige Staaten nehmen Distanz zu ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen. Russland ging voran mit einem Grundsatzentscheid, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur noch nach Gutdünken zu beachten.

„Die EMRK zeitgemäss auslegen“

Dominik Lehner geht In einem Meinungsartikel, der am 16. Januar 2018 in der NZZ erschien, auf die Kritik an der dynamischen Weiterentwicklung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Lehner ist Präsident der Konkordatlichen Fachkommission der Nordwest- und Innerschweiz zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern und ab 1. Januar 2018 im Nebenamt Vorsitzender des Council for

Wie lange kann „Strassburg“ verlangen, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wird?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg lehnte soeben zahlreiche Klagen aus der Türkei gegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab, weil die Klagenden den innerstaatlichen Rechtsweg nicht ausgeschöpft hätten (Link zum Bericht der FAZ). Was bedeutet eine Situation in einem Land wie der Türkei, aber eventuell auch in Russland, Polen und Rumänien, wie sie im hier verlinkten Interview

Kampagne aus dem Sündenbüchlein

Schon beim Start der „Selbstbestimmungsinitiative“ haben Vertreter der Initianten Sündenbüchlein missliebiger Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) präsentiert. Die Initiative will ja die Verbindlichkeit der EGMR-Urteile aufheben. Beispiele aus dem Sündenbüchlein sollen den Stimmberechtigten den Verzicht auf Rechtsschutz im Menschenrechtsraum Europa schmackhaft machen. „Weltfremde Gerichtsurteile“: Unter diesem Titel lesen wir im „Extrablatt“, das die SVP Anfang Februar 2018 in

Selbstbestimmungs-Initiative: Geht es nur ums „letzte Wort“ beim Rechtsschutz?

Mit der Annahme der Selbstbestimmungsinitiative würde an der Geltung der Menschenrechte in der Schweiz nichts ändern, schreibt Professor Marcel A. Niggli (Universität Freiburg) in der „Weltwoche“ (4.1.2018, S. 14 f.) unter dem Titel „Das letzte Wort“. Die in der EMRK garantierten Rechte würden weiter gelten. Es gehe nur darum, „wer im Einzelfall über die Anwendung und Auslegung dieser Grundrechte bestimmen

Die Schweiz soll sich für den Schutz der Menschenrechte in Europa einsetzen

Zur Jahreswende 2017/18. Von Ulrich Gut, Präsident des Vereins Unser Recht. Wahrscheinlich gegen Ende des Jahres 2018 wird in der Schweiz die Volksabstimmung über die SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ stattfinden. Diese hat zum Ziel, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg über Beschwerden wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für die Schweiz unverbindlich

Gegenvorschlag zur SBI – Susanne Leuzinger: „Die Menschenrechte nicht schwächen“

In der NZZ vom 19. Dezember 2017 wurde ein mögliches Gegenprojekt zur SVP-Initiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ vorgestellt. Angestrebt wird, dass das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht vom Souverän und nicht mehr vom Bundesgericht geregelt werde. In einem Artikel unter dem Titel „Die Menschenrechte nicht schwächen“ warnt alt Bundesrichterin Susanne Leuzinger vor Nachteilen und Unklarheiten dieses Vorschlags. Link

Vorträge am Zürcher Europa-Institut zu Grundrechtsschutz in Europa

Das Europa-Institut an der Universität Zürich bietet im zeitlichen Umfeld der Abstimmung über die SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ zwei einschlägige Beiträge in seiner Vortragsreihe am Mittag an: Prof. Dr. Stephan Breitenmoser (Universität Basel): „Die Relevanz von EMRK-Urteilen in der Praxis schweizerischer Gerichte“, Freitag, 28. September 2018. Mehr dazu hier. Prof. Dr.Matthias Mahlmann (Universität Zürich): „Grundrechte ohne Grenzen?

Wie „Strassburg“ unsere Grundrechte schützt

Andrea Huber, Initiantin und Geschäftsführerin Schutzfaktor M, in der NZZ vom 14.11.2017, S. 9:   In seinem Gastkommentar greift alt Bundesrichter Martin Schubarth die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) massiv an (NZZ 2. 11. 17). Dass er zur Betonung seines Unmutes im Fall der Hausbesetzer Fakten verdreht, ist einer sachlichen Diskussion nicht dienlich. Der EGMR hat nicht etwa

Sorgen des Menschenrechts-kommissars des Europarats über die Schweiz

In seinem heute veröffentlichten Bericht äussert der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muiznieks, seine grosse Besorgnis darüber, dass durch eine Annahme der Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ („Selbstbestimmungsinitiative“) die Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK für die Schweiz ausgehebelt und damit der Schutz der Menschenrechte geschwächt würde. Der Menschenrechtskommissar hält fest, dass das Instrument der Volksinitiative für die bewährte direkte Demokratie

Luzi Bernet: Die EMRK ist ein Instrument gegen Anmassungen des Staates

Das Zürcher Obergericht hat entschieden, einen deutschen Straftäter nicht auszuweisen, weil das Freihandelsabkommen mit der EU dies nicht zulasse. Die Staatsanwaltschaft zieht das Urteil weiter ans Bundesgericht. Es ist vorhersehbar, dass die SVP dieses Urteil sowohl für ihre Anti-Vökerrecht-Initiative („Selbstbestimmungsinitiative“) als auch für die angekündigte Volksinitiative gegen die Personenfreizügigkeit nutzbar machen wird. Luzi Bernet, der neue Chefredaktor der „NZZ am

Verbot der Burka, Verbot homosexueller „Propaganda“: Zwei Urteile im Vergleich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg urteilte, ein Verbot der Vollverschleierung (Burkaverbot) sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, ein Verbot homosexueller „Propaganda“ hingegen nicht. Stefan Schlegel weist auf eine Gemeinsamkeit der beiden Verbote hin: „Wenn der Schutz Dritter vor verstörenden Begegnungen das Ziel eines Verbotes ist, ist für den Rechtsschutz des Einzelnen entscheidend, was die Mehrheit als verstörend empfindet.

EGMR: Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung für Russlands Homosexuelle

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hiess mit sechs Stimmen zu einer (der Stimme des russischen Richters) eine Beschwerde dreier Homosexueller gut und verurteilte Russland wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit und des Diskriminierungsverbots. Russland machte vergeblich geltend, kulturelle Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten seien zu respektieren und es gehe darum, Jugendliche vor Propaganda für Homosexualität zu schützen. Das Urteil ist unter anderem

Observation Sozialversicherter wird gesetzlich geregelt

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gab Anlass zu polemischem Aufschrei: „Strassburg“ schütze ein „Menschenrecht“ auf Betrug! Keineswegs. Der EGMR verlangte eine gesetzliche Grundlage für die Observation Sozialversicherter. Eigentlich würde man erwarten, dass Kreise, die die Freiheit und die Privatsphäre des Individuums hochzuhalten vorgeben, diese Anforderung begrüssen würden. Die gesetzliche Grundlage wird jetzt erarbeitet. „Es geht ja“, mag

EGMR-Urteil zur Privatsphäre von Angestellten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich darauf einstellen können, wenn ihre Firma E-Mails kontrolliert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass eine solche Kontrolle nur nach angemessener Vorinformation mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei.   Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg „rügte, die rumänische Justiz habe nicht hinreichend geprüft, ob (ein) Ingenieur über die Kontrolle seiner E-Mail-Korrespondenz

„Strassburger“ Praxis debattieren: humanrights.ch hilft!

Erfolgsrezept: Behaupten! Schneller, frecher – und möglichst nicht sofort überprüfbar! Im Abstimmungskampf über die SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ wird wild behauptet werden. Vor allem über die Urteilspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Humanrights.ch hält ein Instrument bereit, das in  solchen Fällen einen raschen, gut begründeten Einspruch ermöglicht: Einen Weg zu allen Schweizer EGMR-Fällen, nach Artikeln

Ausgewählte Urteile aus „Strassburg“

Im Hinblick auf die Volksabstimmung über die SVP-Initiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ ist nützlich, zu wissen, dass das Bundesamt für Justiz Zusammenfassungen ausgewählter Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg veröffentlicht. Die SVP strebt mit ihrer Initiative ja an, dass die Schweiz dem russischen Beispiel folgt: EGMR-Urteile als  grundsätzlich unverbindlich behandelt und höchstens noch nach Gutdünken

Als ob die EMRK-Beschwerde eben erst eingeführt worden wäre…

Bisher seien alle Versuche gescheitert, „ein Verfassungsgericht einzurichten, das nun via Menschenrechte gleichsam durch die Hintertür eingeführt wurde“, schreibt Alex Baur in der „Weltwoche“ vom 10.8.2017, S. 29. Deshalb sei der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative (SBI) der SVP zuzustimmen. Haben die SBI-Initianten und -Befürworter etwa mittlerweile einen gewissen Respekt vor der Aufgabe bekommen, die Schweizerinnen und Schweizer davon zu überzeugen, dass sie

Nationalrat Kurt Fluri zur Geltung der EMRK und der Bilateralen

Auszug aus einem Interview Alex Baurs in der „Weltwoche“ Nr. 30/31, 27. Juli 2017, S. 44 ff., mit Nationalrat Kurt Fluri (FDP-Liberale, Solothurn). Fluri: (…) Was ich inhaltlich nicht goutiere bei der SVP: dass sie die internationalen Verträge missachten will. Das geht einfach nicht. Baur: Konflikte zwischen nationalem und internationalem Recht gab es immer schon, es ist einfach die Frage, was

Wer nicht nach Strassburg ging…

Beachtenswert für die schweizerische EMRK-Debatte: Das schweizerische Bundesstrafgericht lässt es einer spanischen Beschwerdeführerin zum Nachteil gereichen, dass sie Spanien nicht in Strassburg verklagt hat; „Es sei nicht Aufgabe des Auslieferungsrichters, den spanischen Prozess zu wiederholen oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ersetzen. Die Beschwerdeführerin habe diesen nicht angerufen, nachdem sie den nationalen Instanzenweg ausgeschöpft habe.“ Link zum NZZ-Bericht über das

Giusep Nay: „NZZ-Kolumnist Paul Widmer und die Menschenrechte“

Am 23. Juli 2017 veröffentlichte alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay auf seiner Facebookseite diese Stellungnahme: NZZ-Kolumnist Paul Widmer und die Menschenrechte Der ehemalige Schweizer Diplomat in verschiedenen Funktionen, zuletzt als nicht residierender Botschafter beim Heiligen Stuhl, Paul Widmer fällt schon länger mit Kolumnen in der NZZ auf, die die Differenziertheit und Ausgewogenheit vermissen lassen, die von einem früheren diplomatischen Vertreter unseres

Die EMRK schützt Menschen mit Behinderung

„Der Europäischen Menschenrechtskonvention kommt für den Schutz von Menschen mit Behinderung eine besondere Bedeutung zu“, schreibt Schutzfaktor M. „Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte tragen wesentlich dazu bei, dass bestehende Lücken im schweizerischen Rechtsystem geschlossen werden können.“ Hierzu der neuste Beitrag in der Reihe „Meine Geschichte – mein Recht“, in dem der sehbehinderte Radiomoderator, Reggae-Sänger und Musiktherapeut Tommaso Mainardi berichtet

Den Menschenrechten Gesichter geben

Was für Schicksale verbergen sich hinter den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte? Wenige Menschen, denen „Strassburg“ zu ihrem Recht verhalf, sind bereit und mental in der Lage, an die Öffentlichkeit zu treten. Schutzfaktor M hat einige von ihnen gefunden. Vier Porträts sind bereits online: deutsch français italiano    

Rechtsstaat, Menschenrechte, EMRK im französischen Wahlkampf

Auszug aus einer in der Zeitung „Libération“ veröffentlichten Erklärung, in der sich Anwälten und Richter für die Wahl Emmanuel Macrons aussprachen, weil er für Rechtsstaat, Grundrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention einstehe: „(…) Cette campagne présidentielle a mis en lumière ce que beaucoup de commentateurs, de professionnels du droit et de démocrates signalent depuis plusieurs années déjà : une mise en cause

Lukas Bärfuss trifft Helen Keller

Der Schriftsteller Lukas Bärfuss trat am 7. April in der SRF-„Arena“ als entschlossener und gewandter Verteidiger der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der „Strassburger“  Rechtsprechung an. Bärfuss bleibt dran. Am Freitag, 5. Mai 2017, 20.00 Uhr, empfängt er Helen Keller, die Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, zu einem Gespräch im Schauspielhaus Zürich am Pfauen. Thema werden die Unabhängigkeit

Als die EMRK in der Schweiz zu wirken begann

„Ludwig A. Minelli hat mit Beschwerden bis nach Strassburg unter anderem bewirkt, dass Nichtschuldigen seit 1983 nur noch bedingt Verfahrenskosten auferlegt werden dürfen. Ein erstes Beispiel dafür, wie nötig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist.“ Die WOZ blickt mit Ludwig A. Minelli auf die Anfänge der Geltung und Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Schweiz zurück. Link zum Artikel.

„Innerstaatlicher Rechtsweg“ in der heutigen Türkei

„Strassburg muss handeln.“ Unter diesem Titel schreibt Jochen Frowein in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „In Straßburg warten Tausende von Beschwerden türkischer Staatsangehöriger auf eine Entscheidung. Sie beklagen nach dem Militärputsch Folter, Freiheitsentziehung und Entlassung und warten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bisher hat der Gerichtshof einige Beschwerden wegen Nichterschöpfung des innerstaatlichen türkischen Rechtsweges zurückgewiesen. Er hat sich

EGMR: Schwimm-Obligatorium verletzt Religionsfreiheit nicht

Am 10. Januar 2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass eine Geldbusse in Höhe von 1‘400 CHF, die die Erziehungsdirektion des Kantons Basel-Stadt gegen die Eltern zweier muslimischer Mädchen wegen wiederholter Verletzung der elterlichen Pflichten verhängt hatte, deren Recht auf Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK nicht verletzt hat. Die Online-Zeitschrift sui generis veröffentlichte einen Beitrag von Sarah Progin-Theuerkauf, Professorin

Europarat an Russland: Strassburger Urteile sind verbindlich

Auch für die Schweiz relevant: Der Europarat widersetzte sich in einem konkreten Fall dem  Grundsatzentscheid Russlands, Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, die kraft Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) verbindlich sind, nur noch nach Gutdünken nachzukommen. Link zum Bericht der „Zeit“. Die Frage, ob die Schweiz dem russischen Vorbild folgen könnte, stellt sich in der Auseinandersetzung um die SVP-Volksinitiative

Empörende Haltung einer NZZ-Redaktorin zur EMRK-Geltung

Patrice Zumsteg* in einer Zuschrift an die NZZ, erschienen am 22.2.2017 auf Seite 9: Die Schweiz und «Strassburg» Es ist, man kann es nicht anders sagen, empörend. Die Bundesgerichtskorrespondentin der NZZ fordert – nicht zum ersten Mal –, dass die Schweiz die Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) doch nicht so musterschülerhaft befolgen soll (NZZ 15. 2. 17). Dabei

Oliver Diggelmann zu EMRK, Völkerrecht und „Selbstbestimmungs-Initiative“

Oliver Diggelmann äussert sich in einem Interview mit „20 Minuten“ zur Europäischen Menschenrechtskonvention, zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und zur „Selbstbestimmungsinitiative“, mit der die SVP unter anderem die Verbindlichkeit der Rechtsprechung des EGMR in der Schweiz aufheben will. Diggelmann ist Professor für Völkerrecht, Europarecht, Öffentliches Recht und Staatsphilosophie und geschäftsführender Leiter des Instituts für Völkerrecht und ausländisches

EU hat eigene, strenge Menschenrechts-Gerichtsbarkeit. Ein Beispiel.

Christoph Blocher persönlich führte in der Auseinandersetzung um die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) an, die Schweiz könne sich ein Vorbild an der Europäischen Union (EU) nehmen: Diese sei der EMRK auch nicht beigetreten. Weshalb ist das so? Weil der eigene Gerichtshof der EU, der EuGH in LUXEMBURG- eben nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)  in STRASSBURG -,

Kindeswohl: Strassburg gibt Aargauer Rekursgericht Recht

Am 8. November hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, die Schweiz habe in einem Fall von Familiennachzug dem Wohle des Kindes zu wenig Rechnung getragen. Das Gesuch eines ägyptisch-schweizerischen Doppelbürgers um Nachzug seines 15-jährigen Sohnes aus Ägypten war 2006 abgelehnt worden. Der Gerichtshof stellt im heutigen Entscheid eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens fest.

„Rights-based approach“ für ein besseres Leben mit Demenz

Dieser Artikel des Präsidenten des Vereins „Unser Recht“ entstand an der Jahreskonferenz von Alzheimer Europe vom 31.10.-2.11.2016 in Kopenhagen, an der er als Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz teilnahm. Im zweitletzten Abschnitt wird der Zusammenhang mit der Stakeholderstrategie gegen die Anti-Menschenrechte-Initiative („Schweizer Recht statt fremde Richter“, „Selbstbestimmungsinitiative“) der SVP aufgezeigt. Menschen mit Demenz sollen menschenwürdig leben können und in der Gemeinschaft

Anti-Menschenrechte-Initiative geht auch Behinderte an

Katharina Fontana übt in der NZZ einmal mehr harte Kritik an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg. Ihr neuester Stein des Anstosses ist ein Urteil zugunsten einer behinderten Mutter. In der Tat: Die Anti-Menschenrechte-Initiative geht auch die Behinderten und deren Organisationen an. Frau Fontana leistet einen unbeabsichtigen Beitrag zur Entwicklung der Stakeholder-Strategie gegen diese SVP-Initiative. Link zum

„Schutzfaktor M“ erklärt tagesaktuell neue Strassburger Urteile

Noch haben wir wohl gut zwei Jahre Zeit, uns auf den  Abstimmungskampf über die Anti-Völkerrecht-Initiative der SVP („Schweizer Recht statt fremde Richter“, „Selbstbestimmungsinitiative“) vorzubereiten. Von grösster Bedeutung hierfür ist eine bessere Information über die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, die die Schweiz betreffen, und in der Folge eine Versachlichung der Diskussion. Die Initianten hingegen wollen die

Privatdetektive entlarven den Wert einer gesetzlichen Grundlage

Schweizer Redaktionen reagieren auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg tagesaktuell präziser und informativer. Dies zeigt die Berichterstattung über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg betreffend Überwachungsmassnahmen von Privatdetektiven im Auftrag von Versicherungen . Die Medienarbeit von Schutzfaktor M erzielt Wirkung.  Link zur Medienmitteilung von Schutzfaktor M hier. Der Fall ist bemerkenswert, weil es nicht einfach um

„Vertragsbruch ist keine Option“

Kalkulierter Ungehorsam ist ein populärer Vorschlag für den Umgang mit missliebigen völkerrechtlichen Verpflichtungen geworden. Damit befasst sich Stefan Schlegel in der Kolumne „Carte Blanche“ im „Tages-Anzeiger“ und kommt zum Schluss. „Im Gegensatz zu einer Kündigung, bei der die Folgen zwar verheerend, aber wenigstens rechtlich klar sind, sind Vertragsverletzungen eine europapolitische Geisterbahnfahrt. Die Verletzung von Verträgen ist nicht harmloser als ihre Kündigung.

Ab 1.10.16 wird die Ausschaffungsinitiative umgesetzt

Im Abstimmungskampf um die Durchsetzungsinitiative (DSI) argumentierten deren Gegnerinnen und Gegner, die Ausführungsgesetzgebung, die das Parlament erlassen habe, setze die Ausschaffungsinitiative sehr streng um. Die DSI sei unnötig. Die SVP entgegnete erfolglos, nur mit der DSI könne die Härtefallklausel verhindert werden. Am 1. Oktober 2016 tritt nun das gemäss Ausschaffungsinitiatve revidierte Recht samt seiner  Härtefallklausel in Kraft. Es ist absehbar,

Medienfreiheit in der Schweiz – durch „Strassburg“ gestärkt

Eine Broschüre des Scheizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) befasst sich mit der Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für Schweizer Medienschaffende. Auf wenigen Seiten und anhand von Fallbeispielen zeigt die Broschüre auf, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) den Schutz der Medienfreiheit in der Schweiz verstärkt hat. Wichtige Freiheiten von Journalistinnen und Journalisten wie beispielsweise bei der versteckten

Menschenrechtsschutz: Grossbritannien – quo vadis ?

Wie weiter mit dem Menschenrechtsschutz in Grossbritannien? In der Schweiz hoffen Befürworter der Anti-Völkerrecht-Initiative („Selbstbestimmungsinitiative“), dass das Königreich, dem Weg Russlands folgend, beschliesst, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg nur noch nach Gutdünken zu befolgen. Ob und allenfalls wann es soweit kommt, ist offen. Es sei „unklar“, berichtet Gerald Hosp in der NZZ vom 24.8.2015,  „ob das

Menschenrechte-Modell der SVP: Deutschland – oder Russland?

SVP-Präsident Albert Rösti sagt in einem Interview, Deutschland habe dieselbe Regelung, wie sie in der Anti-Völkerrecht-Initiative („Selbstbestimmungsinitiative“) der SVP vorgesehen ist, und sei trotzdem Mitglied der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK). (Link zum Interview) Hierzu ist vorab festzustellen, dass Deutschland im Gegensatz zur Schweiz ein Verfassungsgericht hat, das überprüfen kann, ob ein Gesetz den Menschenrechten entspricht. Wenn nicht, kommt die betreffende  Gesetzesbestimmung

Veranstaltung „Die Schweiz und die Menschenrechte“

Fraueninfo lädt ein: Die Schweiz und die Menschenrechte Datum: Donnerstag, 1. September 2016, 18:00 (anschliessend Apéro) Mit Christine Beerli, Jörg Künzli, Enrique Steiger und Fanny de Weck​ Ort: Pädagogische Hochschule (Lagerstrasse 2, Hörsaal LAA-J002c, Zürich) Preis: CHF 40.00 Was sind Menschenrechte? Wie stehen Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht und Kriegsvölkerrecht zueinander? Welche Bedeutung haben sie für die Tätigkeit des IKRK in Krisengebieten?

FDP zu Landes- und Völkerrecht: Vorrangentscheid nicht Richtern überlassen

Die FDP-Liberalen fordern klare Regeln für das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht im Konfliktfall. Ständerat Andrea Caroni (AR), Autor eines Positionspapiers der Partei zu dieser Frage, sagt gegenüber der „Schweiz am Sonntag“ (7.8.16, S. 8): „Es darf nicht sein, dass man diese staatspolitisch eminent wichtige Frage einfach dem Urteil der Richter überlässt. Sonst könne wieder dasselbe geschehen wie bei der

„Gedanken zur Rassismus-Strafnorm“

„Gedanken zur Rassismus-Strafnorm“: Unter diesemTitel hat die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus  anlässlich der zwanzigjährigen Geltung von Artikel 261bis des schweizerischen Strafgesetzbuches ein Buch herausgegeben. Die Beiträge stammen von Maya Hertig Randall, Daniel Jositsch / Madeleine von Rotz, Marcel Alexander Niggli / Gerhard Fiolka, Hans Michael Riemer und Daniel Thürer. Vorwort: Ronnie Bernheim, Präsident GRA, und Vera Rottenberg Liatowitsch,

Pascal Couchepin: „Die Menschenrechte stehen über der direkten Demokratie“

Alt-Bundesrat Pascal Couchepin (FDP-Liberale) in einem Interview in der NZZ vom 12. Juli 2016: „(…) 2004 hatten Sie Christoph Blochers Haltung als Gefahr für die Demokratie bezeichnet. Haben Sie das je bereut? Nein. Lesen Sie das Interview! Dumm war das nicht (lacht). Würden Sie es heute wieder sagen? Ich greife keinen alten Gentleman an. Aber es ist weiterhin antidemokratisch, zu

Britische Satiriker entblössen hohles Anti-EMRK-Pathos

Martine Brunschwig Graf verdanken wir den Hinweis auf diesen  sehens- und hörenswerten britischen Sketch. After Theresa May says Britain should leave the European convention on human rights, Patrick Stewart, Adrian Scarborough and Sarah Solemani expose the problems in the Conservative plan for a UK bill of rights. This satirical take inspired by the classic Monty Python sketch asks ‘what has

Strassburg à la carte: Russische Sportlerin klagt gegen Sperre

Russland beschloss vor einiger Zeit, in jedem Einzelfall selber entscheiden zu wollen, ob es Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg umsetze. (Quelle.) Strassburg à la carte: Nun verlangt die russische Stabhochspringerin Jelena Issinbajeva unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention, zu den Olympischen Spielen zugelassen zu werden: „Russland will mit juristischen Mitteln gegen den Ausschluss seiner Leichtathleten von Olympia

EMRK: Was steht auf dem Spiel? Beispiel Medienfreiheit.

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) beginnt eine Serie von Faktenblättern zur konkreten Bedeutung der Menschenrechte für ausgewählte Berufsgruppen und Lebensbereiche. Abstrakte menschenrechtliche Bestimmungen werden dabei mit der Lebensrealität der jeweiligen Zielgruppe verknüpft und deren Bedeutung anhand von Fallbeispielen illustriert. Die erste Folge gilt den Medienschaffenden und der Medienfreiheit. Das Factsheet zeigt anhand verschiedener Fallbeispiele auf, dass die Rechtsprechung des

Niccolò Raselli: EMRK und Minderheitenschutz [1]

„Das universalistische Anliegen der politischen Aufklärung erfüllt    sich erst in der fairen Anerkennung der partikularistischen Selbstbehauptungsansprüche religiöser und kultureller Minderheiten.“  [2]  I Einleitung  II Verhältnis der EMRK zu Erlassen des Bundes Legitimität der EMRK Verhältnis zur Bundesverfassung und zu Bundesgesetzen  III Konflikte zwischen der Bundesverfassung und der EMRK Die neuen menschenrechtswidrigen Verfassungsinitiativen Parallelität zwischen der EMRK und der Bundesverfassung  IV Praktische

Menschenrechte sind für Minderheiten besonders wichtig

Die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz / Société pour les minorités en Suisse / Società per le minoranze in Svizzera / Sociedad Minoritads en Svizra ist sich bewusst, dass der Schutz der Menschenrechte, insbesondere durch die Europäische Menschenrechtskonvention und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, für Minderheiten und ihre Angehörigen besonders wichtig ist. Mit einer anschaulich und leicht verständlich verfassten Broschüre

Neue FDP-Präsidentin gegen Anti-Völkerrecht-Initiative

In einem Interview mit der „Schweiz am Sonntag“ (10.4.16) äusserte sich Nationalrätin Petra Gössi, die neue Präsidentin der FDP-Liberalen Schweiz, zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg sowie zur Anti-Völkerrechts-Initiative („Selbstbestimmungsinitiative“) der SVP. Auszug: „Ein anderes Spannungsfeld betrifft die Menschenrechtskonvention (EMRK). Gemäss Smartvote wollen Sie nicht, dass Entscheide des Gerichtshofes (EGMR) verbindlich sind.

„Strassburg“-Kritikerin gegen Kündigung – für kalkulierten Ungehorsam

Trotz ihrer Kritik an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg: NZZ-Bundesgerichtskorrespondentin Katharina Fontana machte nun unmissverständlich klar, dass sie dIe weitere Zugehörigkeit der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) befürwortet – aber auch eine Politik, die man als kalkulierten Ungehorsam bezeichnen kann. Auszug: „Die SVP will nun mit der Selbstbestimmungsinitiative aufs Ganze gehen und aus Ärger über

EGMR: Schweiz darf Missbrauch von Polizeiprotokollen bestrafen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam  am 29.3.16 nach erneuter Prüfung durch die Grosse Kammer zum Schluss, dass die Schweiz die Meinungsäusserungsfreiheit eines Westschweizer Journalisten nicht verletzt hat. Dieser hatte 2003 in einem Artikel über einen Amok-Raserunfall mit mehreren Toten Informationen aus Polizeiprotokollen verwendet und war darum zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Erläuterungen von Schutzfaktor M und Links zum

Subsidiarität für „Strassburg“, „marge d’appréciation“ für Staaten

Der Ständerat stimmte am Montag, 29. Februar 2016 dem Protokoll Nummer 16 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einstimmig und ohne Enthaltung zu. Aus dem Votum der Kommissionssprecherin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU): „(…) Pendant sa présidence du Comité des ministres du Conseil de l’Europe en 2009-2010, la Suisse a organisé une conférence ministérielle sur l’avenir de la Cour. Un plan d’action en