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Schlagwort: Ausschaffung
37 Artikel

Die Menschenrechte Geflüchteter und Migrierter schützen

Erklärung im Hinblick auf die Ministerkonferenz des Europarats in Chişinău

Von ICJ-CH und UNSER RECHT

Mitte Mai tagt das Ministerkomitee des Europarats. Es soll eine politische Erklärung zu Migration und Menschenrechten verabschieden. – Eine gemeinsame Stellungnahme von ICJ-CH und UNSER RECHT zum zunehmenden Druck auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Geltung der EMRK für geflüchtete und migrierte Menschen.

Person holds a large poster with blue and red text reading: 'First they came for the immigrants and I spoke up because I know the rest of the god dam n poem' outdoors with buildings and palm trees in the background,

Migrationsabwehr und Demokratie

Unsere Rechte und der Rest des Gedichts

Von Jonathan Pärli

Wem es mit der Demokratie ernst ist, der darf die migrationspolitische Mobilisierungskraft der anti-liberalen Rechten nicht verkennen. Wie die Beispiele USA, Dänemark und UK zeigen, kann rabiate Migrationsabwehr die Demokratie gefährden, denn militante Migrationspolitik zielt letztlich auf die Rechte und Freiheiten aller. Umso wichtiger ist es daher, das Verhältnis von Migrationsabwehr und Demokratie neu zu beleuchten.

Politische Oppositionelle aus der Türkei

Wenig Chancen auf Asyl in der Schweiz

Von Barbara von Rütte

Die rechtliche Praxis der Schweiz, türkische Oppositionelle wegzuweisen und sie damit möglicherweise dem Risiko einer Verhaftung in der Türkei auszusetzen, stösst auf Kritik in der Zivilgesellschaft, denn die Frage stellt sich: Können betroffene Personen im Falle einer Rückkehr in die Türkei dort auf ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren zählen?

 

Tagungsbericht

Tagung zu Migration und Asyl aus Sicht von Politik, Wissenschaft und Praxis

Von Vera Huter

Der Tagungsbericht bietet einen Überblick über die Diskussionen an der Tagung zu Migration und Asyl aus Sicht von Politik, Wissenschaft und Praxis, zu der UNSER RECHT und die Sektion Bern der Europäischen Bewegung Schweiz am 6. November 2025 in Bern eingeladen hatten.

Die „Grenzschutz-Initiative“

Warum sie zwingendes Völkerrecht verletzt

Von Stefan Manser-Egli

Die Initiative verbietet oberhalb einer Quote einen Asylstatus sowie Ersatzmassnahmen für eine nicht mögliche Wegweisung. Sie verlangt die Ausschaffung aller „irregulär“ Anwesenden innert 90 Tagen – auch wenn ihnen in ihrem Herkunftsstaat Folter, grausame oder unmenschliche Behandlung droht. Damit verstösst sie gegen zwingendes Völkerrecht.

Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene

Jetzt entscheidet der Ständerat

Von Ulrich Gut

Am 18. Dezember 2024 entscheidet der Ständerat über den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene und weitere migrationspolitische Vorlagen.

Hinterfragung der SVP-Kritik an der Landesverweisungs-Praxis

„Landesverweisungen: Ein Erfolg.“ Unter diesem Titel ist Thomas Hasler, Gerichtsreporter des Tages-Anzeigers, der Kritik der SVP an der Landesverweisungspraxis präzis nachgegangen. Auszug: Zur Zahl der Landesverweisungen: Die SVP „verwedelt, dass sie als Initiantin der damaligen Ausschaffungsinitiative selber nur von 1500 jährlichen Ausschaffungen ausging (Abstimmungsbüchlein, Seite 12). Die 1500er-Grenze wurde im letzten Jahr mit 1702 angeordneten Landesverweisungen überschritten. (…)“ Zur Ausschaffung:

Soll die Schweiz JihadistInnen in Länder mit Folter und Todesstrafe ausschaffen?

Auszüge aus Voten in der Ständeratsdebatte vom 19.3.2019 über die Motion von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP, TI): „Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht“. Pascale Bruderer Wyss (SP, AG), Kommissionspräsidentin: „(…) Angesprochen wird mit diesem Vorstoss ein ganz schwieriges, auch ein schwerwiegendes Dilemma. Einerseits stellen verurteilte Terroristen, die nach Verbüssung

Ausschaffungen: Parlamentarier wollen Härtefallklausel mit Vorstössen abschaffen oder einschränken

Die erstmalige Anwendung der Härtefallklausel durch das Bundesgericht rückt parlamentarische Vorstösse in den Vordergrund, durch welche die Härtefallklausel abgeschafft oder eingeschränkt werden soll. Wir erinnern uns: Die Härtefallklausel war Hauptstreitpunkt der Volksabstimmung über die Durchsetzungsinitiative der SVP. 58,9 % der Stimmenden lehnten die Initiative ab und stellten sich damit hinter die Härtefallklausel. Wie zu erwarten war, hat nun das erste

Wachsende Risikobereitschaft bei Ausschaffungen

Wieder ist es soweit: Ein Land, in das die Schweiz eine Ausschaffung vornahm, erfüllt die offiziellen Erwartungen der verantwortlichen schweizerischen Behörden nicht. Die Schweiz muss sich nun mühsam, auf grosse Distanz, für die gefährdete  Person einsetzen. Die Entwicklung der asyl- und migrationspolitischen Klimas begünstigt eine wachsende Risikobereitschaft bei Ausschaffungen. Wird es noch soweit kommen, dass an eventualvorsätzliche Gefährdung gedacht  werden

Ausschaffungen: Warten und Hoffen auf erste Härtefall-Urteile

Am 1. Oktober 2016 trat die Strafgesetzrevision in Kraft, die die Ausschaffungsinitiative umsetzt. Im Hinblick darauf schrieb „Unser Recht“ in einem Beitrag vom 23. Seotember 2016: „Es ist absehbar, dass Bundesgericht und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Folge wegleitende Urteile fällen werden. im Vor- und Umfeld der parlamentarischen Beratung und dann der Volksabstimmung über die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP

Nach Nein zur DSI: Praxisverschärfung – EMRK-konform?

Was steht uns mit der Umsetzung des verschärften Strafgesetzes bevor? Es ist anzunehmen, dass gegen Ausweisungen, die aufgrund der Verschärfungen des Strafgesetzes verhängt werden, Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg geführt werden. Sollte der EGMR solche Ausweisungen als nicht konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beurteilen, müsste das Bundesgericht entscheiden, ob es die EMRK und die

Nein zur DSI: Sieg des parlamentarischen Mutes

Wenn heute die Durchsetzungsinitiative abgelehnt wird – und dies überraschend deutlich -, ist daran zu erinnern, wem das Verdienst daran zukommt, dass vor Landesverweisungen auch künftig die Einzelfälle beurteilt werden und ein Minimum an Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt.   Dieses Verdienst kommt nicht nur denen zu, die sich an einer einzigartigen Kampagne beteiligten, sondern auch denen, die zuvor im Parlament verhinderten,

Wie weiter nach der DSI-Abstimmung? Der Bundesrat antwortet.

Der Bundesrat hat am 24.2.2016 die Antwort auf eine Interpellation von Ständerat Hans Stöckli (SP, Bern) veröffentlicht, wie es nach einem Ja bzw. Nein zur Durchsetzungsinitiative weitergehe: „a. Wird die Volksinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)“ am 28. Februar 2016 abgelehnt, so wird der Bundesrat unmittelbar danach über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der am 20. März 2015 vom

Menschenrechte, Völkerrecht, Asyl und Migration im Ständerat

Am Tag nach der eidgenössischen Voksabstimmung über die Durchsetzungsiitiative befasst sich der Ständerat mit den Folgen des Abstimmungsergebnisses. Grundlage dafür ist eine Interpellation von Ständerat Hans Stöckli (SP, Bern); Antwort des Bundesrates siehe hier. Dazu kommen wichtige Geschäfte betreffend Menschen- und Völkerrecht, Asyl und Migration. Auszug aus der Traktandenliste für Montag, 29. Februar 2016 (Link hier): Protokoll Nummer 15 zur

DSI: Parlament hat Auftrag erfüllt

Zuschrift von Bruno Derungs Vizepräsident Bezirksgericht Horgen, an die NZZ, erschienen am 18.2.2016, S. 9: Das Parlament hat die Ausschaffungsinitiative umgesetzt und ein entsprechendes (Umsetzungs-)Gesetz erlassen. Dieses Gesetz tritt aber nur dann sofort in Kraft, wenn die Durchsetzungsinitiative abgelehnt wird. Das Gesetz sieht (genau gleich wie die Durchsetzungsinitiative) vor, dass bei den Delikten, die in der Ausschaffungsinitiative genannt wurden, der

DSI: Das haben wir doch nicht so gemeint

Zuschrift von Anton Genna, Thun, an die NZZ, erschienen am 18.2.16, S. 9: Als ehemaliger Strafrichter habe ich in den 1980er Jahren Landesverweisungen als «Nebenstrafe» ausgesprochen – und ich bin auch heute überzeugt, dass diese Sanktion in vielen Fällen richtig wäre. In «vielen» Fällen heisst nicht in «allen» Fällen. Dies gilt sogar bei Delikten gegen Leib und Leben. Im Fall

DSI: Selten- und Erstmals-Stimmende können entscheiden

Eines haben wir bereits erreicht: Der Kampf um Rechtsstaat, Grundrechte und Gewaltenteilung bleibt nach dem 28. Februar 2016 offen. Der Respekt vor dem Widerstand gegen ihren Abbau ist wiederhergestellt, Resignation ist unberechtigt. Auch wenn die Durchsetzungsinitiative angenommen wird, ist dies wichtig, denn die nächsten Auseinandersetzungen kommen bestimmt. Bei der hohen Stimmbeteiligung, die sich abzeichnet, werden es wohl die Selten- und

DSI: Ein Praktiker warnt

Sie gehen sicher mit mir einig, dass es unklug ist, sich in wichtigen Fragen nur auf sein dumpfes Bauchge­fühl zu verlassen. Aktuell aber werden die Diskussionen über die Durchsetzungsi­nitiative (DSI) in gewissen Medien in einer schwer erträglichen Plumpheit geführt, da die „Message“ schlagwortartig in höchs­tens drei Sätzen rüberkommen muss und bloss unsere Gefühle ansprechen soll! Bitte nehmen Sie sich in

DSI: „Guter“ Rat von der Gegenseite

Andreas Kunz, der Ko-Leiter der „SonntagsZeitung“-Redaktion, stammt aus Roger Köppels Kaderschmiede „Weltwoche“. Und so kam es, wie es wohl kommen musste: Obwohl die „SoZ“ klar gegen die ‪#‎Durchsetzungsinitiative‬ schrieb, legt nun Kunz doch noch ein Wort für ihre Anhänger ein. Dieses Wort kommt als „guter“ Rat an die Gegner daher. Kunz ruft sie zur Mässigung auf: „Wie allergisch das Stimmvolk

„Eine Torheit“: NZZ-Chefredaktor zur Durchsetzungsinitiative

In der NZZ vom 13. Februar 2016 greift Chefredaktor Eric Gujer nun persönlich und auf der Frontseite in die Debatte über die Durchsetzungsinitiative ein: „Die Durchsetzungsinitiative gibt die falsche Antwort, weil sie Risiken übertreibt und Chancen ignoriert“, stellt er einleiitend fest. Sie sei eine „Torheit“. Gujer stellt die Absage an die Durchsetzungsinitiative in den Zusammmenhang einer konstruktiven Zuwanderungspolitik im Interesse

Eine schwerwiegende Verletzung der Spielregeln unserer halbdirekten Demokratie

Die Vereinigung DIE SCHWEIZ IN EUROPA fordert die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, die sogenannte Durchsetzungsinitiative über die Ausweisung krimineller Ausländer, über die am 28. Februar 2016 abgestimmt wird, zu verwerfen. Die Initiative stellt eine schwerwiegende Verletzung der Spielregeln unserer halbdirekten Demokratie dar; sie verletzt insbesondere die Grundsätze der Gewaltenteilung und der Verhältnismässigkeit. Die Annahme dieses Texts würde bedeuten, dass die

Eine harte Härtefallklausel

Vergleich mit der Verhältnismässigkeit des Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative In der Kampagne für die Durchsetzungsinitiative wird unterstellt, Ständerat und Nationalrat hätten in der Revision des Strafgesetzbuches den Volkswillen verletzt, da die Härtefallklausel dem abgelehnten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative entspreche. Dies trifft nicht zu. Auf unsere Anfrage hin erläutert das Bundesamt für Justiz den Unterschied: „Die sogenannte Härtefallklausel im direkten Gegenvorschlag (Art. 121b

Die Durchsetzungsinitiative verstösst gegen das Gebot der Menschlichkeit

Von Niccolò Raselli, Bundesrichter 1995-2012 „(…) Bei der Abstimmung über die sog. Durchsetzungsinitiative geht es nicht darum, ob Personen, die auf diese Weise mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, schliesslich in der Schweiz bleiben können, sondern darum, ob ihnen weiterhin das Recht zusteht, zur Sanktion der Landesverweisung überhaupt angehört zu werden, und ob weiterhin geprüft werden kann, ob ein

Nein zur Durchsetzungs-Initiative

Nationalrat Kurt Fluri (FDP/Liberale, Solothurn) übt umfassende, harte Kritik an der Durchsetzungsinitiative der SVP. Mehr Informationen finden Sie hier. Siehe auch Kaspar Surber: „Der Angriff auf die Jugend“. „Mach den Handstand für den Anstand!“ Ein origineller Kampagnenbeitrag von Operation Libero. Mehr Informationen finde Sie hier. * Die Argumente von Amnesty Schweiz auf deutsch finden Sie hier. Die Argumente von Amnesty Schweiz auf französisch finden Sie hier. * „Die rund 90 Asylsuchenden

Harte Tatsache in Watte gepackt

Zum Wohlwollen der NZZ für eine Initiative, deren Redaktor die Kündigung der EMRK für unumgänglich hält. Die SVP darf damit rechnen, dass das publizistische Flaggschiff des Schweizer Freisinns ihre Landesrecht-Völkerrecht-Initiative wohlwollend begleiten wird. Dies bestätigt ein weiterer verharmlosender Artikel von Katharina Fontana, Bundesgerichtskorrespondentin und offenkundig Dossierverantwortliche der NZZ für diesen Angriff auf den Menschenrechtsraum Europa und den Schutz der Menschenrechte in der

Ausschaffungen – mit oder ohne Härtefallklausel?

Die neuerliche Drohung der SVP mit ihrer Durchsetzungsinitiative stösst ins Leere. Für Mittwoch, 11. März 2015, ist im Nationalrat die Differenzbereinigung mit dem Ständerat über die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative geplant. Mehr Informationen finden Sie hier. Im Mittelpunkt wird die Härtefallklausel stehen, die der Ständerat einführte, um das Verhältnismässigkeitsprinzip der Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auch bei Ausweisungen und Ausschaffungen wenigstens teilweise

*Es gilt der Wille des Souveräns“ – aber…

Freisinnig/Liberale Gratwanderung in der Rechtsstaats- und Völkerrechtsfrage: Ein Interview mit Nationalrat Andrea Caroni. Nationalrat Andrea Caroni (FDP/Liberale) tritt nun in einem von Katharina Fontana geführten Interview (NZZ 5.12.14, S. 11) über weite Strecken scheinbar als volkssouveränistischer Hardliner auf, lässt aber zwei bemerkenswerte Türen offen: – Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative könne man „allenfalls über eine Art Notfall-Ventil diskutieren, mit dem absolut stossende

Ausschaffung: Ständeratskommission übernimmt Verantwortung

Die Version des Nationalrats ist im zentralen Punkt ein Nicht-Entscheid, eine Flucht aus der Verantwortung. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates, die am 6. November 2014 ihre Vorlage zur gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative vorstelllte, will einen bewussten, politischen Entscheid, wo die Schranke der Menschenrechte von Ausländern und Ausländerinnen, die in der Schweiz eine Strafe verbüsst haben, künftig verläuft. Dieser Entscheid soll

Ausschaffungen: Ständeratskommission übernimmt Verantwortung…

… vor der die Mehrheit des Nationalrats floh. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates, die am 6. November 2014 ihre Vorlage zur gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative vorstellte, will einen bewussten, politischen Entscheid, wo die Schranke der Menschenrechte von Ausländern und Ausländerinnen, die in der Schweiz eine Strafe verbüsst haben, künftig verläuft. Dieser Entscheid soll durch das Parlament gefällt werden, und danach

Ausschaffungen: Getrübter Blick zweier Parteipräsidenten ins Wahljahr

Sie scheinen zu übersehen, dass die SVP längst ein anderes Wunschszenario für den Wahlkampf hat. „FDP-Präsident Philipp Müller hat wenig Verständnis für das Vorgehen der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK): Beschliesse der Ständerat nicht dasselbe wie der National­rat, werde die Durchsetzungs­initiative zur Abstimmung kommen und vom Stimmvolk angenommen. Dann stehe der Text in der Verfassung anstatt im Ausführungsgesetz, ‚dann ist

Vorbereitungsfeuer für Initiative: Blocher wirft Bundesgericht Verfassungsbruch vor

Vorderthal-Rede vom 29.6.14: EU-Abwehr und „Landesrecht vor Völkerrecht“ als Teile eines Ganzen. Der Wortlaut von Christoph Blochers Vorderthal-Rede vom 20. Juni zeigt, dass „Landesrecht vor Völkerrecht“, das Bestreiten des Geltungsanspruchs jeden Völkerrechts ausser dem zwingenden, ebenso hohe Priorität hat wie die Beziehung zur EU. Mehr Informationen finden Sie hier. Die beiden Themen bilden für ihn Teile eines Ganzen. In der

Ausschaffungen: Nationalrats-Strategie scheitert

Wie zu erwarten war, spielt die SVP nicht mit – „Problembewirtschaftung in der Endlosschlaufe“ Man mochte vielleicht glauben, Zeuge eines schlauen Manövers zu sein: Die Mehrheit des Nationalrats entschied, dass die Durchsetzungsinitiative Gesetz werden solle, wollte es aber den Gerichten in Lausanne und Strassburg überlassen, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) weiterhin anzuwenden: EMRK-widrige Ausweisungen und Ausschaffungen zu verhindern Damit beruhigte man

Ausschaffungen: Ständeratskommission übernimmt Verantwortung

… vor der die Mehrheit des Nationalrats floh. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates, die am 6. November 2014 ihre Vorlage zur gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative vorstellte, will einen bewussten, politischen Entscheid, wo die Schranke der Menschenrechte von Ausländern und Ausländerinnen, die in der Schweiz eine Strafe verbüsst haben, künftig verläuft. Dieser Entscheid soll durch das Parlament gefällt werden, und danach

Unterschätzte Bedeutung des Europarats

Der Stellung der Schweiz in Europa droht eine fahrlässige Schwächung. Hier wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass zumindest die politische Rolle der Schweiz als vollwertiges Mitglied des Europarat eine uneingeschränkte Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) voraussetzt, einschliesslich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Eine Einschränkung dieser Geltung – und wäre sie auch nur eine bereichsweise, zum Beispiel

Bundesgericht und EMRK, „Strassburg“, Landesrecht-Völkerrecht

Bundesrichter Andreas Zünd in einem Interview. Bundesrichter Andreas Zünd in einem Interview mit NZZ-Redaktorin Katharina Fontana. Auszug: „(…) Fontana: Warum gilt nicht einfach der jüngste Volksentscheid? Es gibt in der Verfassung ja keine höherwertigen Normen oder Ewigkeitsklauseln, die nicht abgeändert werden könnten. Zünd: Es stimmt, dass das Volk die Verfassung frei abändern kann. Allerdings, und das ist der springende Punkt, hat es die der Ausschaffungsinitiative

Die ultimative „Durchsetzungs-Initiative“

Parlamentarische Initiative Heinz Brand (SVP, GR) will Pflicht zur Beachtung des Völkerrechts abschaffen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats beschloss, wie gemeldet, eine Gesetzesgrundlage für völkerrechtswidrige Ausschaffungen zu erlassen. Sie will damit einer Abstimmung über die SVP-Durchsetzungsinitiative aus dem Weg gehen. Tatsächlich bewirkt sie aber, dass die „Landesrecht-vor-Völkerrecht“-Vorstösse, die als Volkinitiative in Planung, als parlamentarische Initiative (von Heinz Brand, SVP, GR) bereits eingereicht


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