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Schlagwort: Europäischer Gerichtshof
89 Artikel

Streitbeilegung im Rahmen der Bilateralen III

Zur Rolle von EuGH und Schiedsgericht

Von Astrid Epiney

Die Bilateralen III sehen obligatorische Streitbeilegungsverfahren vor. Auf der Grundlage der Erörterung einiger allgemeiner Aspekte werden die wesentlichen Elemente des Verfahrens erläutert, es wird auf die möglichen Ausgleichsmassnahmen eingegangen und ein kurzes Fazit formuliert.

Das Vertragspaket Schweiz-EU 

Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren

Von Ulrich Gut und Martin Dumermuth

UNSER RECHT hat eine Stellungnahme eingereicht im Vernehmlassungsverfahren zum Vertragspaket Schweiz – EU. In ihrer Zusammenfassung umreissen die beiden Autoren die wichtigsten Feststellungen, Forderungen und Lösungsvorschläge.

Freizügigkeitsabkommen und Schutzklausel

Überlegungen zur Schubert-Praxis

Von Niccolò Raselli

Bei Freizügigkeitsabkommen und Schutzklausel stellt sich die Frage: Wäre eine einseitige, die Personenfreizügigkeit verletzende Schutzmassnahme aus der Optik der Schweizer Rechtslage rechtskonform – und welche Rolle würde dabei die umstrittene Schubert-Praxis spielen?

Die Bilateralen III

Überlegungen auf dem Hintergrund von Trumps Handelskrieg

Von Ulrich Gut

US-Präsident Trumps Zölle steigern die Bedeutung der europäischen Märkte für die schweizerische Exportwirtschaft. Daher ist ein vertraglich gesicherter Zugang zum EU-Raum, wie ihn die Bilateralen III bieten, wichtig.

Bilaterale III – Streitbeilegung und Tragweite

Eine Einschätzung

Von Astrid Epiney

Die «Bilateralen III» sehen ein rechtlich formalisiertes Verfahren für die Streitbeilegung vor – dies zum Vorteil für die Schweiz, da solche Verfahren auch bedeutende Vorwirkungen entfalten und «ungeregelten» unfreundlichen Reaktionen entgegenstehen.

Bilaterale III – um was geht es?

Ein Überblick

Von Astrid Epiney

Die materiellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU sind abgeschlossen: Ein Überblick über das Vertragspaket und seine institutionellen Aspekte wie die dynamische Rechtsübernahme und das Streitbeilegungsverfahren.

What’s in a Name?

Zur Benennung des neuen Abkommenspakets zwischen «Kolonialvertrag» und «Bilaterale III»

Von Andreas Th. Müller

Rahmenabkommen 2.0 – InstA 2.0 – Kolonialvertrag – Unterwerfungsvertrag – Bilaterale III: Welchen Diskussionsbeitrag können diese politisch gefärbten Bezeichnungen für das Abkommenspaket zwischen der Schweiz und der EU leisten, und was implizieren sie?

EGMR: Schweiz darf Missbrauch von Polizeiprotokollen bestrafen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam  am 29.3.16 nach erneuter Prüfung durch die Grosse Kammer zum Schluss, dass die Schweiz die Meinungsäusserungsfreiheit eines Westschweizer Journalisten nicht verletzt hat. Dieser hatte 2003 in einem Artikel über einen Amok-Raserunfall mit mehreren Toten Informationen aus Polizeiprotokollen verwendet und war darum zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Erläuterungen von Schutzfaktor M und Links zum

Kampagnenstart: Nein zur Durchsetzungsinitiative

Medienkonferenz der Bundespräsidentin – NGO-Komitee stellt sich vor – Ständerätinnen und Ständeräte wehren sich – Analysen und Dokumente Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga begründete am Dienstag, 22. Dezember 2015, an einer Medienkonferenz die Ablehnung der Durchsetzungsinitiative durch den Bundesrat. Anschliessend äusserte sich unter anderen der bernische Regierungsrat Hans-Jürg Käser (FDP/Liberale), Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Die Medienmitteilung auf deutsch finden

Putin bricht die EMRK

Was bedeutet dies für den Europarat und die Schweiz? Russland erklärt die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg für unverbindlich. Das höchste russische Gericht wird künftig entscheiden, welche Urteile zu befolgen sind und welche nicht. Was wird der Europarat nun tun? Die Antwort auf diese Frage kann die Debatte über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP wie auch das weitere

Harte Tatsache in Watte gepackt

Zum Wohlwollen der NZZ für eine Initiative, deren Redaktor die Kündigung der EMRK für unumgänglich hält. Die SVP darf damit rechnen, dass das publizistische Flaggschiff des Schweizer Freisinns ihre Landesrecht-Völkerrecht-Initiative wohlwollend begleiten wird. Dies bestätigt ein weiterer verharmlosender Artikel von Katharina Fontana, Bundesgerichtskorrespondentin und offenkundig Dossierverantwortliche der NZZ für diesen Angriff auf den Menschenrechtsraum Europa und den Schutz der Menschenrechte in der

Jetzt geht’s los: Landesrecht-Völkerrecht-Initiative der SVP

Am Dienstag, 12. August 2014, wird den Medien die SVP-Volksinitiative „Landesrecht vor internationalem Recht“ vorgestellt. Anregungen zur Beurteilung. Die „Schweiz am Sonntag“ meldet: Am Dienstag, 12. August 2014, wird den Medien die SVP-Volksinitiative „Landesrecht vor internationalem Recht“ vorgestellt – „von Christoph Blocher persönlich und von Nationalrat Lukas Reimann, dem Präsidenten der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns). Ihnen ist

Landesrecht-Völkerrecht-Initiative: Stellungnahmen, Fragen und Klärungen

Der Redaktor des Initiativtexts hält die Kündigung der EMRK für unumgänglich. Zum Initiativtext, den die SVP am 12. August 2014 vorstellte (Das Originaldokumente finden Sie hier.). Die Stellungnahmen von Amnesty Schweiz finden Sie hier. Die Stellungnahmen von humanrights.ch finden Sie hier. Die FDP/Liberalen veröffentlichten eine ablehnende Stellungnahme, in der sie auf ihre eigene Forderung nach einer Klärung der Normenhierarchie hinweisen: „Würde Landesrecht

Strassburg: Holocaust-Leugnung darf bestraft werden

Urteil betreffend Dieudonné beseitigt allfällige Missverständnisse nach Perinçek-Urteil. Zum besseren Verständnis des Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Fall Dogu Perinçek(Leugnung des Genozids an den Armeniern) dient ein neues Urteil: „Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat eine Klage des umstrittenen französischen Komikers Dieudonné gegen seine Verurteilung wegen der Einladung eines Holocaust-Leugners abgewiesen. Das Gericht in Straßburg erklärte am Dienstag, es schütze keine Aufführungen, die den

Nach dem Perinçek-Urteil der Grossen Kammer des EGMR

Handlungsbedarf für die Schweiz – und für den Europarat? Handlungsbedarf für die Schweizer Gesetzgebung, aber vielleicht auch für den Europarat ergibt sich aus dem Urteil der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Dogu Perinçek vom 15. Oktober 2015. Vorab: Der EGMR gewährt der Meinungsäusserungsfreiheit sehr starken Schutz. Das wusste man längst. Wenn es in der Schweiz in einer

Zur SVP-Forderung nach Vorwirkung der „Selbstbestimmungs-Initiative“

Die Partei will 110’000 Unterschriften gesammelt haben. Sie sammelt weiter. Wie die „NZZ am Sonntag“ vom 4. Oktober 2015 (S. 11) meldet, hat die SVP für ihre Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ 110‘000 Unterschriften gesammelt. Sie sammelt bis Ende Jahr weiter und kombiniert dies mit der Unterschriftensammlung für das Referendum gegen die Revision des Asylgesetzes. Parteipräsident Toni Brunner fordert laut

„Strassburger“ EMRK-Sprechung subsidiär

Nationalrat genehmigt 15. Protokoll zur EMRK Gegen die Stimmen der SVP genehmigte der Nationalrat am 8. September 2015 das 15. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das unter anderem in der Präambel das Prinzip der Subsidiarität der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einführt. Die SVP beantragte Rückweisung zwecks Neuverhandlungen, ansonsten Ablehnung. Mehr Informationen finden Sie hier. Aus dem Votum des SVP-Sprechers Lukas Reimann:

Blocher: Raus aus der EMRK – nach EU-Vorbild!

Aber die Berufung aus dem EU-Gerichtshof ist verfehlt. Am Ende eines Artikels über die Rechtspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Suizidhilfe beseitigt Christoph Blocher persönlich jeden Zweifel daran, dass die SVP mit der Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Schweiz anstrebt. Blocher schreibt: „So hat auch der europäische Gerichtshof (EuGH) in

Regierung Cameron versus „Strassburg“

Welche Auswirkungen auf die schweizerische EMRK-Debatte? Mit dem Wahlsieg der britischen Konservativen rückt die angekündigte Absetzbewegung der Regierung von der Europäischen Menschenrechtskonvention näher. „The Economist“ schreibt: Among the priorities for his first 100 days is the abolition of the Human Rights Act (HRA). It is not his best idea. (…)” Mehr Informationen finden Sie hier. Boulevardblätter brechen in Begeisterung aus. Ein Beispiel finden

„Fremde Richter“-Initiative: Praxis zu EMRK 8 im Mittelpunkt der Kampagne

Bericht über einen Vortrag des Redaktors der Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“. Ein Bericht über einen Vortrag Professor Hans-Ueli Vogts, des Redaktors der SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“, bei einer SVP-Sektion bestätigt, dass „Strassburgs“ Praxis zu Artikel 8 EMRK eine zentrale Bedeutung in der Kampagne für die SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ bekommen wird: „Besonders stört er sich am

„Landesrecht vor Völkerrecht? Grenzen einer Systemänderung“

Ein Beitrag von Jörg Paul Müller und Daniel Thürer. Auszug aus der Zusammenfassung / Extrait du Résumé Jörg Paul Müller / Daniel Thürer: „Landesrecht vor Völkerrecht? Grenzen einer Systemänderung“. Zeitschrift für Schweizerisches Recht Band 134 (2015) I Heft 1, S. 3 ff. Aus der Zusammenfassung:„(…) Wenn auch manche seiner (des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) Urteile nicht ohne weiteres verständlich sind oder

Stefan Schürer gegen „Versteinerung im Verhältnis zwischen Völkerrecht und Bundesgesetzen“

„Hat die PKK-Rechtsprechung die Schubert-Praxis relativiert? Eine Analyse der PKK-Rechtsprechung und ihrer Auswirkungen auf die Schubert-Praxis“, Schweizerischen Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 116. Jg., Nr. 3, S. 115 ff. „Hat die PKK-Rechtsprechung die Schubert-Praxis relativiert? Eine Analyse der PKK-Rechtsprechung und ihrer Auswirkungen auf die Schubert-Praxis“, von Stefan Schürer,Lehrbeauftragter an der Universität Zürich, im Schweizerischen Zentralblatt für  Staats- und Verwaltungsrecht, 116. Jahrgang,

„Extrablatt!“

Auf der Frontseite prangt das Bild des Gerichts, von dem sich die Schweiz abwenden soll „Extrablatt“ der SVP – und gleich die Frontseite mit ihrem Aufhängerbild vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte macht alles klar: Es geht bei der neuen Volksinitiative um „Strassburg“. Ziel ist die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Denn wenn die Rechtsprechung des gemeinsamen Gerichts nicht mehr gilt, ist

Die Initiative „nimmt eine Kündigung“ der EMRK „in Kauf“

Argumentarium mit Strassburger Sündenbüchlein. Aus dem Argumentarium zur SVP-„Selbstbestimmungsinitiative“ S. 24): „Die Kündigung der EMRK ist nicht das Ziel der Selbstbestimmungsinitiative, doch sie nimmt eine Kündigung in Kauf, falls es zu wiederholten und grundlegenden Konflikten mit der Verfassung kommt. Falsch ist die Behauptung, dass die Praxis des EGMR auf die Schweizer Rechtsprechung eine geringe Bedeutung habe, weil die Schweiz nur

„Selbstbestimmungs“-Initiative, verfassungsrechtlich und aussenpolitisch betrachtet

Gastkolumne von Ulrich E. Gut auf der Homepage der SGA ASPE Die SVP wagt die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht explizit zu fordern. Aber die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) soll für die Schweiz unverbindlich werden. Also will sie via Nichteinhaltung, via Vertragsbruch, zum Ziel kommen. Denn mit dem Europarat kann man die Verbindlichkeit der Strassburger Urteile so wenig

SVP im Zoë-Jenny-Dilemma

Die Schriftstellerin startet KEBS-Abschaffungs-Initiative – und will in Strassburg klagen Eine Volksinitiative für die Abschaffung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden KESB, für die die Schriftstellerin laut „SonntagsBlick“ (8.3.15, S. 11) an einer gemeinsamen Mahnwache mit Julia Onken und Chris von Rohr die Unterschriftensammlung starte, liegt voll auf Parteilinie: Der Zürcher Kantonalparteipräsident Alfred Heer verglich die KESB mit der Stasi. Mehr Informationen finden Sie hier. Dumm nur, dass

„Raus aus der EMRK“ – mit mehrteiliger Strategie

Vor dem Start der Unterschriftensammlung für die „Fremde Richter“-Initiative Die „NZZ am Sonntag“ berichtet über letzte Änderungen, die die SVP an ihrer Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ vorgenommen habe, für die sie am Dienstag, 10. März 2015, die Unterschriftensammlung startet: „(…) Hinzugekommen ist eine Übergangsklausel, wonach die neuen Bestimmungen der Initiative nicht nur für künftige Verträge, sondern auch auf

Botschaft des Bundesrates zum EMRK-Zusatzprotokoll Nr. 15

Effizienz steigern, Subsidiarität betonen „Die Funktionsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) soll sichergestellt und verbessert werden. Der Bundesrat hat deshalb am Freitag die Botschaft zur Genehmigung des Protokolls Nr. 15 über die Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verabschiedet. Das Protokoll Nr. 15 stärkt das Subsidiaritätsprinzip und den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten. (…) Mehr Informationen finden

„Strassburg“ – kocht die Bürgerseele? Was tun?

Gedanken zu einem Leserbrief als Vorboten. Einen Vorgeschmack für die bevorstehende Auseinandersetzung um die Weitergeltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Schweiz gibt der Leserbrief, mit dem Hans-Peter Opferkuch (Forch) auf einen Artikel Jörg Paul Müllers und Daniel Thürers über Landesrecht und Völkerrecht (NZZ 10.2.15) reagiert:  „(…) Die Professoren hätten sich die vorgängigen 121 Zeilen sparen und dafür die teilweise abstrusen Urteile, welche der Europäische Gerichtshof

„Gesinnungen sind absolut frei“

Über Meinungsfreiheit und Bestrafung von Rassendiskriminierung Markus Felber, vormals Bundesgerichtskorrespondent der NZZ, in seiner Kolumne „Alles was Recht ist“ („NZZ am Sonntag“ 8.2.15, S.23), unter dem Titel „Gesinnungen sind absolut frei“: „(…) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte anerkennt seit langem ein umfassendes Recht, sich frei zu äussern. Nicht nur Meinungen im engeren intellektuellen Sinn sind frei, sondern auch künstlerische Ergüsse jeglicher

Muss die Unabhängigkeit des Bundesgerichts stärker geschützt werden?

Überlegungen nach der Abstraf-Aktion gegen die II. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts.  Am 24. September 2014 führte die Vereinigte Bundesversammlung die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts durch. Gerold Steinmann schreibt dazu im Editorial des Schweizerischen Zentralblattes für Staats- und Verwaltungsrecht, 116,Nr. 1, S.1 f., unter dem Titel „Denk-würdige Wiederwahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Auszug: „(…)Die grosse Mehrheit der Wiedergewählten erhielt zwischen 222 und

Neuerscheinungen zur EMRK

Rezensiert von Markus Hofmann in der NZZ. „(…) Die Schrift ist bestens geeignet, um Vorurteile gegenüber der EMRK und dem Strassburger Gericht abzubauen.“ NZZ-Redaktor Markus Hofmann (NZZ 13.1.15, S. 11), bespricht Arthur Haefliger, Frank Schürmann: „Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Schweiz“, Stämpfli Verlag, Bern 2014. „Schürmann vertritt als Prozessbevollmächtigter jeweils die Regierung der Schweiz vor dem Menschenrechtsgerichtshof.“ In derselben Rezension stellt Hofmann Ludwig A Minellis Neuerscheinung vor:

EMRK: „Angriff mit Ansage“

Die Zivilgesellschaft regte sich, als Parteien noch zögerten. „Angriff mit Ansage“: Dieser Artikel von Denise Lachat, der auch die Gründung von „Unser Recht“ behandelt, entstand in der Folge eines zweitägigen Besuchs von Journalistinnen und Journalisten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Mehr Informationen finden Sie hier.

„Gemeinsame, nicht fremde Richter“

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga zur EMRK. Aus einem Interview mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga in der NZZ vom 11.12.14: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt auch. Die SVP will nun das Schweizer Recht ein für alle Mal über die EMRK stellen. Braucht es eine solche Klärung der Rangordnung? Die Menschenrechtskonvention ist ein Vertrag, den die Schweiz unterschrieben hat. Gemeinsam mit den anderen Vertragsstaaten hat man

EMRK: Die Stakeholder-Strategie kann zum Erfolg führen

Nach „Dialog EMRK“ und „Schutzfaktor M“ jetzt die Gruppe „Menschenrechte sind Schweizer Rechte“. Zudem neue interessante Beschwerden in Strassburg. Nach „Dialog EMRK“ und „Schutzfaktor M“ jetzt dies: „Die wichtigsten Schweizer Hilfswerke sowie Verbände und Persönlichkeiten (…) haben ein Komitee gegründet, das eine landesweite Kampagne zum Erhalt der Menschenrechtskonvention lanciert“, berichtet die “SonntagsZeitung“. „Dabei ist der Name Programm: ‚Menschenrechte sind Schweizer

*Es gilt der Wille des Souveräns“ – aber…

Freisinnig/Liberale Gratwanderung in der Rechtsstaats- und Völkerrechtsfrage: Ein Interview mit Nationalrat Andrea Caroni. Nationalrat Andrea Caroni (FDP/Liberale) tritt nun in einem von Katharina Fontana geführten Interview (NZZ 5.12.14, S. 11) über weite Strecken scheinbar als volkssouveränistischer Hardliner auf, lässt aber zwei bemerkenswerte Türen offen: – Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative könne man „allenfalls über eine Art Notfall-Ventil diskutieren, mit dem absolut stossende

Papst Franziskus: EGMR das „Gewissen“ Europas

Die Ansprache des Papstes vom 25.11.2014 beim Parlament des Europarates im Wortlaut „(…) Der vom Europarat gewählte Weg ist vor allem der der Förderung der Menschenrechte, mit der die Entwicklung der Demokratie und des Rechtsstaates verbunden ist. Es ist eine besonders wertvolle Arbeit mit bemerkenswerten ethischen und gesellschaftlichen Auswirkungen, denn von einem rechten Verständnis dieser Begriffe und ihrer fortwährenden gedanklichen

Benedict Vischer: „Tückischer Traum von der wohlgeordneten Welt“

Zur SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“. Benedict Vischer sieht das wirkliche Problem der neuen SVP-Initiative, „Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“, nicht bei der Unterordnung des Völkerrechts unter das Landesrechts. Dies stehe auch in Verfassungen anderer Länder, und trotzdem respektierten sie die EMRK. Auszug: „(…) Die Gefahr der SVP-Initiative liegt darin, dass sie der gesteigerten Komplexität einer globalisierten Welt

Wer oder was ist „das Volk“, Herr Professor Vogt?

Zu einem Porträt Professor Hans-Ueli Vogts, des Redaktors der SVP-Initiative „Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“, in der NZZ. Das ist also der entscheidende Punkt: An die „Weisheit des Volkes“ muss man glauben, wenn man den Schweizerinnen und Schweizern den Schutz ihrer Menschenrechte abbauen will. Herr Vogt meint, die Schweiz müsste den Menschenrechtsschutz selber garantieren: durch eine Verfassungsgerichtsbarkeit. Aber seine SVP hat die Verfassungsgerichtsbarkeit

Stimmen zur EMRK und zur Kündigungsforderung

Christophe Darbellay, Lukas Häuptli, Daniel Jositsch u.a. CVP-Präsident Christophe Darbellay zu Bundesrat Ueli Maurers Antrag, die EMRK zu kündigen: „Le problème, c’est que l’UDC ne joue plus avec les minarets mais avec les valeurs fondamentales du pays.“ (Aus Fabian Muhieddine, „Comment Ueli Maurer a monté son coup politique contre les droits de l’homme“, „Le Matin Dimanche“, 23 novembre 2014, p. 7). * „Le Temps“ mit Reaktionen

EMRK: Akzentverschiebung auf „Ungehorsam“

FDP/Liberalen-Präsident: Kündigung wäre „verrückt“ Nationalrat Philipp Müller, Präsident der FDP/Liberalen, bezeichnet den Vorschlag, die EMRK zu kündigen, als „verrückt“. Aber er erwarte, «dass die Bundesrichter von Zeit zu Zeit den Mut hätten, die Urteile aus Strassburg nicht derart sklavisch umzusetzen». Mehr Informationen finden Sie hier. Auch alt Bundesrichter Martin Schubarth hieb in diese Kerbe.

Dublin-Weiterentwicklung: Mitbeklagte sind Mitinteressierte

Rund 20 Dublin-Fälle aus fünf Länderen harren des „Strassburger“ Urteils. Rund 20 mehr oder weniger vergleichbare Dublin-Fälle wie der Fall Tarakhel, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) letzte Woche gegen die Schweiz urteilte, seien beim EGMR hängig. Sie stammten aus Deutschland, Österreich, Dänemark, Holland und der Schweiz. Dies meldet die „Schweiz am Sonntag“ unter Berufung auf den Pressedienst

Ausschaffung: Ständeratskommission übernimmt Verantwortung

Die Version des Nationalrats ist im zentralen Punkt ein Nicht-Entscheid, eine Flucht aus der Verantwortung. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates, die am 6. November 2014 ihre Vorlage zur gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative vorstelllte, will einen bewussten, politischen Entscheid, wo die Schranke der Menschenrechte von Ausländern und Ausländerinnen, die in der Schweiz eine Strafe verbüsst haben, künftig verläuft. Dieser Entscheid soll

Ausschaffungen: Ständeratskommission übernimmt Verantwortung…

… vor der die Mehrheit des Nationalrats floh. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates, die am 6. November 2014 ihre Vorlage zur gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative vorstellte, will einen bewussten, politischen Entscheid, wo die Schranke der Menschenrechte von Ausländern und Ausländerinnen, die in der Schweiz eine Strafe verbüsst haben, künftig verläuft. Dieser Entscheid soll durch das Parlament gefällt werden, und danach

Walter Haller: „Eine Lanze für die EMRK“

Zuschrift an die NZZ. Walter Haller in der NZZ vom 30. Oktober 2014, S. 22, unter dem Titel „Eine Lanze für die EMRK“: „Die von der SVP lancierte Volksinitiative, die vorgibt, das Verhältnis von Bundesrecht und Völkerrecht klarzustellen, richtet sich im Kern gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Allerdings lässt sich das aus dem verklausulierten, mit Hilfe eine „Professörleins“ (in der Ausdrucksweise Blochers)

„Ermessen“-Polemik – den Anfängen wehren!

„Ja, aber“ Hans-Ueli Vogts zum EGMR-Entscheid betreffend Unschuldsvermutung – sein „Aber“ ist unhaltbar. Der Zürcher SVP-Kantonsrat Hans-Ueli Vogt, der die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der neuen SVP-Initiative leitete, legt dem Vernehmen nach Wert darauf, in dieser Sache nicht als Jus-Professor aufzutreten. Das wäre wohl auch besser für ihn – etwa wenn er sich im „Tages-Anzeiger“ zum neusten Strassburger Urteil betreffend Unschuldsvermutung zitieren lässt,

EGMR: Nur ein Gericht darf einen Menschen öffentlich schuldig erklären

Neuer Entscheid zur Unschuldsvermutung in einem Schweizer Fall. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Fall, der die Schweiz betrifft, die Behörden wegen Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) verurteilt. Es geht im Fall Peltereau-Villeneuve um einen katholischen Priester, dem im Kanton Genf sexuelle Handlungen mit Abhängigen vorgeworfen wurden. 2008 hatte ein Genfer Staatsanwalt gegen den

Stellungnahmen gegen die Anti-Völkerrechts-Initiative der SVP

Amnesty Schweiz, Humanrights.ch und Operation Libero / NZZ-Kommentar: „Zum Schaden der Schweiz“ Aus der Stellungnahme von Amnesty Schweiz unter dem Titel „Unverantwortlich!“: „Das Initiativprojekt «Schweizer Recht vor fremdem Recht» bedroht unsere grundlegenden Menschenrechte: Bei Annahme einer solchen Initiative könnten Grundrechte künftig durch Mehrheitsbeschlüsse eingeschränkt werden. Damit würden Tür und Tor geöffnet für eine Diskriminierung von Minderheiten, deren Rechte bisher vom

Vorschläge zur Strategie gegen die Anti-Völkerrechts-Initiative

Zustimmung zum Menschenrechtsraum Europa stärken – Stakeholders-Strategie – Bessere Information über Urteile – Europarat ins Licht rücken Wer noch Zweifel hatte, kann sie beiseite tun: „Die Delegierten der SVP haben heute (25.10.14) in Rothenthurm (SZ) einstimmig beschlossen, eine Volksinitiative ‚zur Umsetzung von Volksentscheiden – Schweizer Recht geht fremdem Recht vor‘ zu lancieren. Entscheide des Schweizer Volkes sollen somit wieder ernst genommen

Immer öfter führen Seniorinnen und Senioren in Strassburg Beschwerde

Die EMRK gewährt auch Rechtsschutz bei spezifischen Problemen älterer und alter Menschen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg fällt immer mehr Urteile, bei denen es um Rechte alter Menschen geht. Dies stellte Matthias Kloth von der Generaldirektion des Europarats für Menschenrechte und Recht fest. Er referierte am 20. Oktober 2014 an der Jahreskonferenz von Alzheimer Europe in Glasgow. Kloth war

Gemeinsame und fremde Richter sind zweierlei

Der Begriff „juges étrangers“ im Titel eines „Le Temps“-Artikels (Link siehe unten) gibt Gelegenheit, ein Wort für eine Unterscheidung einzulegen. Im Fall des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg handelt es sich aus Schweizer Sicht um gemeinsame Richter, da die Schweiz Mitglied der Trägerschaft dieses Gerichts, des Europarats, ist, die EMRK unterzeichnet hat und – gleichberechtigt mit allen andern Konventionsstaaten –

„Eine problematische Nabelschau“

Daniel Thürer im „Tages-Anzeiger“ zur schweizerischen Debatte über die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. „(…) In letzter Zeit weckten einzelne Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heftige Kritik. Strassburg sei übereifrig und doktrinär, so der Tenor. Die Staaten sollten vermehrt in eigener Verantwortung ihren verfassungsmässigen Rechten und menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Eine Diskussion über

„Wasch‘ mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“

Ludwig A. Minelli zur EMRK-Debatte. Ludwig A. Minelli greift in einer Entgegnung auf einen Artikel von alt Botschafter Paul Widmer auf die parlamentarische Beratung über den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zurück und analysiert Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Schweizer Fällen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Zur „dynamischen“ Rechtsprechung des EGMR

Sie ist in der EMRK angelegt und galt bereits, als die Schweiz beitrat. Zur Kritik an der „dynamischen“ Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) schreibt uns ein Mitglied des Vereins „Unser Recht“: „Es gibt auch noch einen weiteren, direkt auf die EMRK zurückgehenden Ansatz, der den Kritikern der dynamischen Rechtsprechung entgegengehalten werden kann.  „‘Als die Schweiz die EMRK 1974

EMRK-Zusatzprotokolle referendumspflichtig

Zur Frage der demokratischen Legitimität der europäischen Menschenrechtsgerichtsbarkeit. Zur Frage der  demokratischen Legitimitätsbasis der europäischen Menschenrechts-Gerichtsbarkeit wurden wir darauf hingewiesen, dass die Zusatzprotokolle seit deren sechstem dem fakultativen Referendum unterstanden. Wie gemeldet, eröffnete der Bundesrat soeben das Vernehmlassungsverfahren zum 15. Zusatzprotokoll.

„Strassburg“-Kritiker gegen Infragestellung der EMRK

Bemerkenswerte Stellungnahmen von Martin Schubarth und Paul Widmer. Alt-Bundesrichter Prof. Martin Schubarth, seit vielen Jahren ein harter Kritiker der „Strassburger“ Rechtsprechung, grenzt sich ab: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sei eine wertvolle Errungenschaft, wie die Ereignisse in der Ukraine erneut zeigten, und sei deshalb als solche nicht in Frage zu stellen. Beispiele zeigten „deutlich, wie wichtig das Völkerrecht gerade für kleinere

Vorbereitungsfeuer für Initiative: Blocher wirft Bundesgericht Verfassungsbruch vor

Vorderthal-Rede vom 29.6.14: EU-Abwehr und „Landesrecht vor Völkerrecht“ als Teile eines Ganzen. Der Wortlaut von Christoph Blochers Vorderthal-Rede vom 20. Juni zeigt, dass „Landesrecht vor Völkerrecht“, das Bestreiten des Geltungsanspruchs jeden Völkerrechts ausser dem zwingenden, ebenso hohe Priorität hat wie die Beziehung zur EU. Mehr Informationen finden Sie hier. Die beiden Themen bilden für ihn Teile eines Ganzen. In der

Hitlergruss: „Skandalurteil“ oder „Die Letzten beissen die Hunde“

Ein Kommentar, In der Abfolge öffentliche Debatte – Gesetzgebung – Referendum – Rechtsprechung sind die Richterinnen und Richter die Letzten. Die Letzten beissen die Hunde. Das ist Programm, wenn der Nationalrat jetzt vom Bundesgericht erwartet, zu entscheiden, ob die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bei Ausweisungen und Ausschaffungen noch gilt. Das ist Realität in Fällen wie dem Fall Hitlergruss. Der „Beobachter“ stellt

Szenarien eines EMRK-Konflikts der Schweiz mit dem Europarat

Gutachten von Walter Kälin und Stefan Schlegel / Daniel Thürer zur Rechtsprechung des EGMR, am Beispiel das Falls Perinçek Am Donnerstag, 15. Mai 2014, stellte Professor Walter Kälin, Direktor des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR), an einer Medienkonferenz in Bern das Gutachten „Schweizer Recht bricht Völkerrecht? Szenarien eines Konfliktes mit dem Europarat im Falle eines beanspruchten Vorranges des Landesrechts vor der EMRK“

„Landesrecht vor Völkerrecht“ fast so wichtig wie „EU nein“

Blocher verkündet seine Prioritäten als nunmehr ausserparlamentarischer Partei- und Bewegungsführer. Aus der Berichterstattung über Christoph Blochers Entscheid, seine Partei und seine Bewegung künftig von ausserhalb des Parlaments zu führen:  Blocher „will dafür sorgen, dass das Landesrecht dem nicht zwingenden Völkerrecht vorgeht – anders als das Bundesgericht 2012 entschieden hat. Dafür brauche es wohl eine Volksinitiative, weil das Parlament der SVP

Ausschaffungen: Nationalrats-Strategie scheitert

Wie zu erwarten war, spielt die SVP nicht mit – „Problembewirtschaftung in der Endlosschlaufe“ Man mochte vielleicht glauben, Zeuge eines schlauen Manövers zu sein: Die Mehrheit des Nationalrats entschied, dass die Durchsetzungsinitiative Gesetz werden solle, wollte es aber den Gerichten in Lausanne und Strassburg überlassen, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) weiterhin anzuwenden: EMRK-widrige Ausweisungen und Ausschaffungen zu verhindern Damit beruhigte man

Unterschätzte Bedeutung des Europarats

Der Stellung der Schweiz in Europa droht eine fahrlässige Schwächung. Hier wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass zumindest die politische Rolle der Schweiz als vollwertiges Mitglied des Europarat eine uneingeschränkte Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) voraussetzt, einschliesslich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Eine Einschränkung dieser Geltung – und wäre sie auch nur eine bereichsweise, zum Beispiel

EMRK/EGMR: Aktive Schweiz im Reformprozess

Eine Interpellationsantwort des Bundesrates und ein Open Call des Europarats-Lenkungsausschusses für Menschenrechte In der Schweiz scheint ein Programm abzulaufen, das kaum mehr gestoppt werden kann und zur erklärten, systematischen Nichtbeachtung von Teilen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) führen wird: Der Nationalrat wird, einer grossen Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission folgenden, den Antrag des

EMRK-Debatte: Zur Bedeutung der Interlakener Ministerkonferenz von 2010

Das Menschenrechts-Schutzsystem von „Strassburg“ ist reformfähig. Die notwendige juristische Diskussion gewisser Teilen der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist für den politischen Propagandisten eine Fundgrube, aus der er Themen herausgreifen, hochspielen, zu skandalisieren versuchen kann. Es wird nötig, aber schwierig sein, juristische und politische Debatte klar und explizit abzugrenzen. Kritik an der EGMR-Praxis als politisch unkorrekt oder inopportun

Bundesgericht und EMRK, „Strassburg“, Landesrecht-Völkerrecht

Bundesrichter Andreas Zünd in einem Interview. Bundesrichter Andreas Zünd in einem Interview mit NZZ-Redaktorin Katharina Fontana. Auszug: „(…) Fontana: Warum gilt nicht einfach der jüngste Volksentscheid? Es gibt in der Verfassung ja keine höherwertigen Normen oder Ewigkeitsklauseln, die nicht abgeändert werden könnten. Zünd: Es stimmt, dass das Volk die Verfassung frei abändern kann. Allerdings, und das ist der springende Punkt, hat es die der Ausschaffungsinitiative

Giusep Nay: Rechtsstaat in Gefahr

Von Giusep Nay, alt Bundesgerichtspräsident. Wann respektiert die Bundesversammlung die Gewaltentrennung besser und schützt sie den Volkswillen wirklich und wann stoppt sie den rechtlichen Widersinn mit dem geforderten Vorrang von Landesrecht vor Völkerrecht ?   Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates will die von Volk und Ständen angenommene Ausschaffungsinitiative strikt nach ihrem Wortlaut und ohne Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips und

Die ultimative „Durchsetzungs-Initiative“

Parlamentarische Initiative Heinz Brand (SVP, GR) will Pflicht zur Beachtung des Völkerrechts abschaffen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats beschloss, wie gemeldet, eine Gesetzesgrundlage für völkerrechtswidrige Ausschaffungen zu erlassen. Sie will damit einer Abstimmung über die SVP-Durchsetzungsinitiative aus dem Weg gehen. Tatsächlich bewirkt sie aber, dass die „Landesrecht-vor-Völkerrecht“-Vorstösse, die als Volkinitiative in Planung, als parlamentarische Initiative (von Heinz Brand, SVP, GR) bereits eingereicht

„Die Schweiz sollte sich dem Unmut über Strassburg stellen.“

Markus Felber zum eskalierenden Streit um EMRK und Strassburger Rechtsprechung. „Die Schweiz sollte sich dem Unmut über Strassburg stellen.“ Unter diesen Titel stellt Markus Felberseine Kolumne „Alles, was Recht ist“ in der „NZZ am Sonntag“ vom 22. September (S.25). Das Thema der dynamischen Weiterentwicklung der Europäischen Menschenrechtskonvention müsse offen angegangen werden, „statt es zu tabuisieren. Und schon gar nicht sollte das

Zur SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht vor fremdem, internationalem Recht“

Grundsätzliche und strategische Überlegungen. Am Montag, 12. August 2013, stellt die SVP, eventuell erst in den Grundzügen, ihre Volksinitiative vor, die nun den Titel „Schweizer Recht vor fremdem, internationalem Recht“ tragen soll. Für die Ausführungen der SVP verweisen wir auf deren Webseiten sowie auf die tagesaktuellen Medienberichte. Wir werden nach genauer Prüfung darauf eingehen. Hierfür sind wir für Kommentare und

FDP/Liberale zu Landesrecht-Völkerrecht: „Pacta sunt servanda“ – aber…

Neue Verpflichtungen konsequenter beurteilen und legitimieren, und der EGMR darf keine vierte Instanz werden. „Pacta sunt servanda.“ Mit dem expliziten Bekenntnis zu dieser Norm haben die FDP/Liberalen in einer am 1. August 2013 verbreiteten Stellungnahme eine Trennlinie zur SVP und zu einzelnen Exponenten der CVP gezogen, die Landesrecht schlechthin vor Völkerrecht stellen und damit die Verletzung und Kündigung von Staatsverträgen, insbesondere

Vom Nutzen der EMRK

Ein Beispiel – Wir brauchen deren viele! Nobody is perfect: Selbst bei der „Basler Zeitung“ kann eine positive Erwähnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ins Blatt rutschen. Tatort: Porträt des Kriminalreporters Viktor Dammann unter dem Titel „Der letzte Boulevard-Kommissar“ (22.7.13, S. 2). Dass ihm der EGMR im Fall seiner Recherche über den Fraumünsterpost-Raub Recht gab, „war nicht nur für mich, sondern

Kriminalitäts-Berichterstattung und Politik

Vertiefungsstudie für das Jahrbuch 2012 „Qualität der Medien“. Der Forschungsbereich Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich widmete im Jahrbuch 2012 „Qualität der Medien“ der Kriminalitätsberichterstattung in der Schweizer Presse eine Vertiefungsstudie. Wie sie der Zusammenfassung der Hauptbefunde festhält, macht diese „klar, dass die Häufigkeit und Prominenz der Thematisierung von Kriminalität massgeblich von politischen Kampagnen und redaktionellen Leitlinien abhängt und dass

Die „fremden Richter“ und die alten Eidgenossen

Wie es wirklich war. Ein Kommentar von Wolfgang Ernst. Es ist Unsinn, aus dem spätmittelalterlichen Verbot, Streitigkeiten vor fremde Richter zu ziehen, ein pathetisches europapolitisches Argument ableiten zu wollen. Hier – wie bei Schilllers „Tell“ – deuten die Nationalkonservativen eine Geschichte der wachsenden Zusammenarbeit in eine Legende der Isolation um. * Worum es bei den „fremden Richtern“ wirklich ging, erklärt

„Die EMRK aufkündigen“

Die SVP gibt sich noch unentschlossen – die „Weltwoche“ hat sich entschieden. – EMRK: Steht „Strassburg“ wirkich keine rechtssetzende Gewalt gegenüber? Während die SVP noch offen lässt, ob die Volksinitiative „Landesrecht vor Völkerrecht“, an der sie arbeitet, direkt auf die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abzielen soll, ist für „Weltwoche“-Redaktor Alex Baur schon klar: „Die EMRK aufkündigen.“ („Weltwoche“ 27.6.2013, S. 11 f.)

Menschenrechts-relevante Umweltprobleme

Helen Keller/Luca Cirigliano, „Grundrechtliche Ansprüche an den Service Public: Am Beispiel der italienischen Abfallkrise“. Umweltschutzrechtliche Probleme grösseren Ausmasses können eine menschenrechtliche Dimension annehmen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil zur italienischen Abfallkrise deutlich gemacht. Er stellte eine Verletzung von Art. 8 EMRK fest (Recht auf Privat- und Familienleben). Hierzu ist auf eine Publikation hinzuweisen: Helen Keller/Luca Cirigliano, „Grundrechtliche

„Schweizerisches Bundesstaatsrecht“ Häfelin/Haller/Keller, 8. Aufl., mit aktuellen Schwerpunkten

„Die zum Teil turbulente staatspolitische Entwicklung der letzten Jahre“ gab die neuen thematischen Schwerpunkte vor. Das „Schweizerische Bundestaatsrecht“ Häfelin/ Haller/ Keller ist in 8. Auflage erschienen (Zürich 2012). Walter Haller und Helen Keller weisen im Vorwort darauf hin, dass „die zum Teil turbulente staatspolitische Entwicklung der letzten Jahre die neuen thematischen Schwerpunkte“ vorgegeben habe: „Besonders erwähnenswert sind der vermehrte Rückgriff auf das Notrecht durch

Das Zusammenspiel von Bundesgericht und EGMR

Analyse aus dem Blickwinkel der Subsidiarität. In der „Schweizer Richterzeitung“ ist erschienen: Helen Keller / Amrei Müller, „Das Zusammenspiel von Bundesgericht und EGMR analysiert aus dem Blickwinkel der Subsidiarität“ Mehr Informationen finden Sie hier.

„La Suisse devant la Cour européenne des droits de l’homme“

Michel Hottelier, Hanspeter Mock und Michel Puéchavy haben in zweiter Auflage die Fallsammlung „La Suisse devant la Cour européenne des droits de l’homme“ herausgegeben. Professor Giorgio Malinverni, bis September 2011 Schweizer Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weist in seinem Vorwort auf den starken Anstieg der Zahl von Gerichtsfällen aus der Schweiz seit dem Erscheinen der ersten Auflage im Jahr 2005

„A Europe of Right. The Impact of the ECHR on National Legal Systems“

„A Europe of Right. The Impact of the ECHR on National Legal Systems“, by Helen Keller and Alec Stone Sweet, Oxford University Press Inc., New York 2008: The European Convention on Human Rights (ECHR) has evolved into a sophisticated legal system, whose formal reach into the domestic law and politics of the Contracting States is limited only by the ever-widening

Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht

„Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht“. Referat von Prof. Dr. iur. Christine Kaufmann, Institut für Völkerrecht der Universität Zürich, an der Staatsrechtslehrertagung vom 19. April 2008 in Zürich. Mehr Informationen finden Sie hier.

Luzius Wildhaber: „Demokratie und Menschenrechte“

Mit Blick auf aktuelle Diskussionen sei das Referat „Demokratie und Menschenrechte“ in Erinnerung gerufen, welches Luzius Wildhaber, 1998 bis 2007 Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, 2002 beim European Training and Research Centre for Human Rights and Democracy in Graz hielt. Mehr Informationen finden Sie hier.

Dr. Giusep Nay, ehem. Präsident des Bundesgerichts: Referat

Probleme bei der Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz und Stellenwert einer Menschenrechtsinstitution Referat zur Podiumsveranstaltung des Fördervereins Menschenrechtsinstitution Schweiz vom 19.6.2007 Mehr Informationen finden Sie hier.