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Schlagwort: EGMR
81 Artikel

Die Menschenrechte Geflüchteter und Migrierter schützen

Erklärung im Hinblick auf die Ministerkonferenz des Europarats in Chişinău

Von ICJ-CH und UNSER RECHT

Mitte Mai tagt das Ministerkomitee des Europarats. Es soll eine politische Erklärung zu Migration und Menschenrechten verabschieden. – Eine gemeinsame Stellungnahme von ICJ-CH und UNSER RECHT zum zunehmenden Druck auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Geltung der EMRK für geflüchtete und migrierte Menschen.

Person holds a large poster with blue and red text reading: 'First they came for the immigrants and I spoke up because I know the rest of the god dam n poem' outdoors with buildings and palm trees in the background,

Migrationsabwehr und Demokratie

Unsere Rechte und der Rest des Gedichts

Von Jonathan Pärli

Wem es mit der Demokratie ernst ist, der darf die migrationspolitische Mobilisierungskraft der anti-liberalen Rechten nicht verkennen. Wie die Beispiele USA, Dänemark und UK zeigen, kann rabiate Migrationsabwehr die Demokratie gefährden, denn militante Migrationspolitik zielt letztlich auf die Rechte und Freiheiten aller. Umso wichtiger ist es daher, das Verhältnis von Migrationsabwehr und Demokratie neu zu beleuchten.

Rechtsprechung des EGMR zu Migration

Die Position der Schweiz

Von Ulrich Gut

Als Gesetzgeber der EMRK liegt es in der Verantwortung der Europarat-Mitgliedstaaten, innerhalb der institutionellen Strukturen der Organisation konstruktive Antworten bezüglich der Anforderungen an migrations- und asylpolitische Grundrechtsbeschränkungen zu erarbeiten, z.B. durch ein Zusatzprotokoll.

Auch Fussballerinnen und Fussballer haben Rechte

Gedanken zur Fussball-EM der Frauen 2025

Von Daniel Rietiker

Zugang zur Justiz und Schutz vor Diskriminierung, Rassismus und Sexismus: Die Menschenrechte von Sportlerinnen und Sportlern müssen geschützt werden, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat bereits einige wegweisende Entscheidungen gefällt.

Stimmungsmache gegen den EGMR

Der offene Brief von neun europäischen Staaten und die Motion Germann

Von Niccolò Raselli

Neun EU-Staaten üben Kritik am EGMR, und eine Motion von SVP-Ständerat Hannes Germann fordert, dass sich die Schweiz ihrer Position anschliesst. Die Kritik erweist sich jedoch vor allem als Stimmungsmache, bei der die Schweiz nichts zu gewinnen hätte.

Verwaltungs- oder Strafrecht?

Revision des Kartellgesetzes am Scheideweg

Von Johann-Jakob Chervet

Das Parlament diskutiert zur Zeit eine materielle Reform des Kartellrechts. Gleichzeitig laufen die bundesrätlichen Arbeiten zur Frage, ob die aktuelle Struktur der Kartellrechtsdurchsetzung zielführend und rechtsstaatlich tragbar ist.

Menschenrechte und Völkerrecht in Gefahr

Verteidigen wir, was uns alle schützt

Von Ulrich Gut

Revidieren, kündigen oder einfach missachten: In Regierungen und Parlamenten macht sich der Wille breit, sich von menschen- und völkerrechtlichen Bindungen zu lösen.

Gewaltenteilung und Demokratie

«Die Justiz» ist keine Gegnerin «des Volkes»

Von Ulrich Gut

Politisch missliebige Urteile werden vermehrt für Versuche missbraucht, «das Volk» gegen «die Justiz» auszuspielen. Gewaltenteilung und Urteilsbegründung werden dabei ausser Acht gelassen.

Recht, Umwelt, Demokratie

Die Bundesverfassung im Anthropozän

Von Marcel Hänggi

Auf dem Papier schützt die schweizerische Bundesverfassung die Umwelt als Lebensgrundlage überraschend gut, aber bei der konkreten Umsetzung hapert es.

Rechtsprechung des EGMR

Was soll und kann der Bundesrat beim Europarat anstreben?

Von Ulrich Gut

Im Nachgang zum Urteil des EGMR im Fall Klima-Seniorinnen fordert der Ständerat ein weiteres Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK.

Geltung der EMRK

Stellungnahme des Bundesrates zum Klima-Urteil schafft keine Klarheit

Von Ulrich Gut

National- und Ständerat haben den Bundesrat aufgefordert, beim Europarat gegen die dynamische Rechtsprechung des EGMR zu protestieren. Die Reaktion des Bundesrates schafft keine Klarheit.

Nach dem Klima-Urteil des EGMR

Der Schutz der Menschenrechte darf nicht geschwächt werden

Von Ulrich Gut

Eine juristische und rechtspolitische Einordnung der Reaktionen des Schweizer Parlaments auf das Urteil im Fall KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz des EGMR.

KlimaSeniorinnen

Was sagt das Urteil kurz und konkret?

Von Julia Hänni

Eine zusammenfassende Präsentation der Urteilsbegründung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz.

Schutz der Gesundheit ist Voraussetzung für Privatleben 

Erläuterungen zum Urteil des EGMR über die Klage der KlimaSeniorinnen

Von Ulrich Gut

Das Urteil des EGMR im Fall KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz löste sowohl Begeisterung als auch Empörung aus. Doch wie geht es nach diesen herftigen Reaktionen nun weiter?

 

Zum Tod von Mark E. Villiger

Eine persönliche Erinnerung

Von Oliver Diggelmann

Mark Villiger verbrachte sein ganzes Berufsleben im Dienst von Völkerrecht und Menschenrechten. Die Wahl zum Richter am EGMR war die späte und brillante Krönung seiner Karriere.

Klima vor Gericht

Eine Herausforderung für nationale und internationale Gerichte

Von Helen Keller

Die Klimaerwärmung fordert die Rechtsordnung heraus, nicht nur in Bezug auf Verfahrensvoraussetzungen, sondern auch bezüglich materieller Fragen.

 

Mark E. Villigers Handbuch der EMRK in völlig überarbeiteter 3. Auflage

Mark E. Villigers Schweizer Standardwerk zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erscheint in einer völlig überarbeiteten dritten Auflage. Das Buch bietet eine umfassende Darstellung der EMRK und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Autor amtete neun Jahre lang als Richter am Gerichtshof, drei davon als Sektionspräsident. Aus einer Hand verfasst, ermöglicht das Werk, sich rasch

EMRK: Wirkungsschwache Staatenbeschwerde. Organbeschwerde einführen?

„Plädoyer“ greift die Forderung Bundesrichter Thomas Stadelmanns auf, in die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), ergänzend zur Individual- und zur Staatenbeschwerde, eine Organbeschwerde einzuführen. Stadelmann hatte diesen Vorschlag bereits im Dezember letzten Jahres gegenüber der „Aargauer Zeitung“ vertreten (Link). Es geht um Staaten, die sich, wie die Türkei, von der Rechtsstaatlichkeit entfernen. Ob es zu Individualbeschwerden kommt, kann von Zufällen abhangen. Oft

„Strassburger“ Urteile: Welches wären die Folgen „kalkulierten Ungehorsams“?

Vor der Abstimmung über die „Selbstbestimmungsinitiative“ empfahlen „Strassburg“-Kritiker, man solle zwar die SBI ablehnen, aber brauche dann künftig nicht mehr jedes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu respektieren. Da vermutlich in den kommenden Jahren politisch brisante Schweizer Urteile nach Strassburg weitergezogen werden, verdient eine Studie Beachtung, die das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) vorlegt: „Die Nichtumsetzung von EGMR-Urteilen:

„Strassburg“ soll der Freiheit zur Verletzung religiöser Gefühle die Bahn freimachen

In den schweizerischen Diskussionen über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vernimmt man oft und laut den Ruf nach Zurückhaltung: Subsidiarität, wie in der Präambel zum 15. Zusatzprotokoll verankert; „self restraint“; „margin of appreciation“. Nun ist ein anderer Ruf zu vernehmen: Nach einem Urteil des EGMR, wonach Österreich einen Strafartikel gegen Blasphemie anwenden durfte, wird „Strassburg“ aufgefordert, der

Jetzt fallen alle Hemmungen: SVP-Nationalrat Vogt wirft EGMR-Richtern „Sympathien für den politischen Islam“ vor

„Ich will nicht, dass Richter mit Sympathien für den politischen Islam über unserer Verfassung und damit über den Schweizer Bürgern stehen“, schreibt SVP-Nationalrat und Wirtschaftsrechts-Professor Hans-Ueli Vogt, und meint damit offenbar die Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg, die eine Beschwerde gegen ein höchstrichterliches Urteil aus Österreich über die Anwendung einer Strafnorm für Blasphemie abwies. Mehr dazu hier.

Dann eben nochmals: „Strassburg“ ist KEIN EU-Gericht!

„Unsere Verfassung schützt Menschenrechte besser als ein paar bürokratische EU-Richter“, postet ein Martin Hartmann im Facebook.   Für wie blöd muss man seine Mitbürgerinnen und Mitbürger halten, um zu glauben, man könne ihnen noch 10 Tage vor der Abstimmung einreden, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg sei ein EU-Gericht? Die „Basler Zeitung“ (damals noch „Blochers BaZ“) musste dies schon

Ausgerechnet… Befürworter der „SBI“ werfen „Strassburg“ NICHT-Verurteilung Österreichs vor

Im Dilemma zwischen Islamophobie und der Forderung, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) solle sich gegenüber den Konventionsstaaten stärker zurückhalten, obsiegt für einige Anhänger der „Selbstbestimmungsinitiative“ die Islamophobie – und die Entschlossenheit, „Strassburg“ mit allen Mitteln der Polemik zu bekämpfen. In Österreich wurde eine Frau verurteilt, weil sie Mohammed wegen seiner Heirat einer Frau im Kindesalter als Pädophilen bezeichnet hatte.

Die fremden Schweizer Richter: Schweizerin und Schweizer an internationalen Gerichtshöfen

Eine Schweizer Richterin und sechs Schweizer Richter, die an drei verschiedenen internationalen Gerichtshöfen tätig waren oder es noch immer sind, gehen auf von der „Selbstbestimmungsinitiative“  aufgeworfene Fragen zum Völkerrecht ein und erzählen von ihren persönlichen Überzeugungen und Erfahrungen als internationale RichterInnen. Link zu den Statements von Lucius Caflisch, Giorgio Malinverni, Mark Villiger, Carlo Ranzoni, Helen Keller, Stefan Trechsel, Robert Roth.

Nationalrat Vogt über Italien und „Strassburg“: Wusste er es nicht besser – oder wollte er irreführen?

„Laut Hans-Ueli Vogt (SVP) verweigerte sich Italien einem Urteil zu Schulkruzifixen. Fakt ist: Italien siegte vor Gericht. Auch Italien habe schon Verdikte aus Strassburg ignoriert. So begründete SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt im Interview mit dieser Zeitung seine Haltung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Es wäre Vogts Meinung nach nicht weiter tragisch, wenn sich die Schweiz aufgrund der Selbstbestimmungsinitiative mal über

Dick Marty über den Nutzen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Auszug aus dem Beitrag Dick Martys* zu „Freiheit und Menschenrechte. Nein zur Anti-EMRK-Initiative„: „(…) Strassburg und die Modernisierung unseres Rechts Die Rechtsprechung des Strassburger Menschenrechtsgerichtshofes sollte einen entscheidenden Einfluss haben auf die Modernisierung des schweizerischen Rechts. So kannten verschiedene Kantone Strafprozessordnungen, welche im Widerspruch standen zur EMRK. Dies etwa mit Bezug auf die notwendige Trennung zwischen den Anklageorganen und den

Unglaublich: Selbst „10 vor 10“ hält „Luxemburg“ und „Strassburg“ nicht auseinander!

Wenn es der SVP gelingt, bei vielen Wählerinnen und Wählern den Eindruck zu erwecken, es sei das EU-Gericht, das über Beschwerden wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) urteile, kann das viele Prozentpunkte der Zustimmung zur „Selbstbestimmungsinitiative“ beitragen. Schliesslich kämpfen jetzt gerade fast alle Parteien, von der SVP bis zur SP, gegen die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg für Streitigkeiten

„Selbstbestimmungs-Initiative“: Befürworter verkaufen das Volk für dumm

SVP-Nationalrat Thomas Matter wiederholte am Kampagnenstart für die „Selbstbestimmungsinitiative“ die Behauptung, eine Annahme der Initiative würde die Menschenrechte nicht gefährden: „Diese seien vollumfänglich in der Bundesverfassung garantiert.“ (Tages-Anzeiger 3.10.18, S. 4). Das ist schlicht und einfach das Volk für dumm verkauft. Man redet ihm ein und erwartet, es glaube, dass es nur darauf ankomme, was in der Verfassung stehe, und

„Selbstbestimmungs-Initiative“: Überlegungen zur Debatte über „Strassburgs“ Urteilspraxis

Im Abstimmungskampf um  die „Selbstbestimmungsinitiative“ kann die Debatte über die Urteilspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)  in Strassburg eine grosse Bedeutung bekommen. Die Initianten haben ein „Sündenbüchlein“ bereitgestellt: Eine Zusammenstellungen von Urteilen, in denen „Strassburg“ ihrer Meinung nach über die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hinausgegangen ist, und solche, die sich besonders gut skandalisieren lassen, weil sie zum Beispiel einem

Ein türkischer Rechtsanwalt setzt seine ganze Hoffnung auf „Strassburg“

Grundsätzliche Gedanken von Roger Blum​ über die Beziehung zwischen Demokratie und Rechtsstaat, am Beispiel der Türkei. (Link zum Artikel.) Abschliessend weist er auf die Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention hin: (…) Der türkische Rechtsanwalt „Veysel Ok setzt seine ganze Hoffnung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Bei ihm liegen seit dem Putschversuch schon

Für Seniorinnen und Senioren ist die Ablehnung der „Selbstbestimmungs-Initiative“ wichtig

Pro Senectute ist Partnerorganisation der Allianz der Zivilgesellschaft / Schutzfaktor M. Die Allianz bekämpft die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP, welche den Schutz der Grundrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aufheben würde. Pro Senectute ist aus gutem Grund dabei, denn für alte Menschen in der Schweiz steht viel auf dem Spiel. Bereits jetzt erfahren sie oft Diskriminierung und Gleichgültigkeit gegenüber ihrer Lebensqualität.

Was – und wem – nützt die „Strassburger“ Rechtsprechung?

Nach dem Willen der Initianten der Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ soll sich die Schweiz auf den Pfad Russlands begeben: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – und somit die Europäische Menschenrechtskonvention – soll ihre Verbindlichkeit verlieren. Im Abstimmungskampf wird debattiert werden, was die Geltung der EMRK und der „Strassburger“ Rechtsprechung in der Schweiz bewirkt und nützt

Wer sichert die Qualität beim EGMR?

„Und wer sichert die Qualität bei den Hütern der Menschenrechte?“ fragt Katharina Fontana im Titel ihres Artikels in der „Weltwoche“ vom 3. Mai 2018 (S. 32 ff.). Seit einiger Zeit wird aus der SVP der Europarat angegriffen. Nationalrat Alfred Heer bezeichnete ihn als „Kloake“ und die Mitgliedschaft der Schweiz als unnötig, anerkannte aber dieser Tage in einem Gespräch im „Rendez-vous

Deutschland und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Deutschland als Vorbild der Schweiz – dies propagieren Befürworter der «Selbstbestimmungsinitiative». Dort gelte bereits, was die SVP in der Schweiz fordere: Landesrecht müsse dem Völkerrecht vorgehen. Muss sich Deutschland nicht an EGMR-Urteile halten und fordert die Selbstbestimmungsinitiative nur, was in Deutschland bereits selbstverständlich ist? Helen Keller, Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg und Professorin an der

Schadenersatzklagen von Folteropfern: EGMR stützt Schweizer Praxis

Urteilszusammenfassung von Schutzfaktor M: „Die Grosse Kammer des EGMR bestätigt im heutigen Urteil den Entscheid der Kleinen Kammer aus dem Jahre 2016 und stützt die Schweizer Behörden. In einem sehr ausführlich begründeten Entscheid urteilt der EGMR mit 15 zu 2 Stimmen, dass die Schweiz völkerrechtlich nicht verpflichtet ist, zivile Schadenersatzprozesse von Folteropfern gegen ausländische Staaten durchzuführen, wenn sich die Folter

EGMR verurteilt Türkei und stellt sich zugleich hinter das türkische Verfassungsgericht

Am 2. Februar stellten wir in einem Beitrag zur Abweisung zahlreicher Beschwerden aus der Türkei an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Frage: „Wie lange kann Strassburg verlangen, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wird?“ Am 20. März gab der EGMR nun zwei türkischen Journalisten Recht, welche gegen ihre Inhaftierung Beschwerde geführt hatten. Das Urteil wirft erneut ein Licht auf

Wenn sie recht hat, hat sie recht, die „Weltwoche“

„Dass die Selbstbestimmungsinitiative heute unter dem Titel ‚Anti-Menschenrechtsinitiative‘ segelt, geht auf die Kampagne von Schutzfaktor M zurück. (…) Andrea Huber und die Ihren machen ihre Sache gut: So werden Journalisten auf Medienreisen nach Strassburg zum Gerichtshof für Menschenrechte geführt, unter kundiger Anleitung natürlich. Kommt es zu einem Entscheid gegen die Schweiz, werden sie unverzüglich von NGO-Menschenrechtsexperten mit Urteilsbesprechungen beliefert.“ („Weltwoche“

Der Volksentscheid über die Selbstbestimmungs-Initiative wird ein europapolitischer Eingriff sein

Die SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ fordert auch die schweizerischen Europapolitikerinnen und Europapolitiker heraus. Es wird immer klarer, dass der Volksentscheid eine ernstzunehmende Bewegung beeinflussen wird, die in Europa im Gang ist: Einige Staaten nehmen Distanz zu ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen. Russland ging voran mit einem Grundsatzentscheid, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur noch nach Gutdünken zu beachten.

„Die EMRK zeitgemäss auslegen“

Dominik Lehner geht In einem Meinungsartikel, der am 16. Januar 2018 in der NZZ erschien, auf die Kritik an der dynamischen Weiterentwicklung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Lehner ist Präsident der Konkordatlichen Fachkommission der Nordwest- und Innerschweiz zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern und ab 1. Januar 2018 im Nebenamt Vorsitzender des Council for

Wie lange kann „Strassburg“ verlangen, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wird?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg lehnte soeben zahlreiche Klagen aus der Türkei gegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab, weil die Klagenden den innerstaatlichen Rechtsweg nicht ausgeschöpft hätten (Link zum Bericht der FAZ). Was bedeutet eine Situation in einem Land wie der Türkei, aber eventuell auch in Russland, Polen und Rumänien, wie sie im hier verlinkten Interview

Kampagne aus dem Sündenbüchlein

Schon beim Start der „Selbstbestimmungsinitiative“ haben Vertreter der Initianten Sündenbüchlein missliebiger Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) präsentiert. Die Initiative will ja die Verbindlichkeit der EGMR-Urteile aufheben. Beispiele aus dem Sündenbüchlein sollen den Stimmberechtigten den Verzicht auf Rechtsschutz im Menschenrechtsraum Europa schmackhaft machen. „Weltfremde Gerichtsurteile“: Unter diesem Titel lesen wir im „Extrablatt“, das die SVP Anfang Februar 2018 in

Selbstbestimmungs-Initiative: Geht es nur ums „letzte Wort“ beim Rechtsschutz?

Mit der Annahme der Selbstbestimmungsinitiative würde an der Geltung der Menschenrechte in der Schweiz nichts ändern, schreibt Professor Marcel A. Niggli (Universität Freiburg) in der „Weltwoche“ (4.1.2018, S. 14 f.) unter dem Titel „Das letzte Wort“. Die in der EMRK garantierten Rechte würden weiter gelten. Es gehe nur darum, „wer im Einzelfall über die Anwendung und Auslegung dieser Grundrechte bestimmen

Die Schweiz soll sich für den Schutz der Menschenrechte in Europa einsetzen

Zur Jahreswende 2017/18. Von Ulrich Gut, Präsident des Vereins Unser Recht. Wahrscheinlich gegen Ende des Jahres 2018 wird in der Schweiz die Volksabstimmung über die SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ stattfinden. Diese hat zum Ziel, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg über Beschwerden wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für die Schweiz unverbindlich

Vorträge am Zürcher Europa-Institut zu Grundrechtsschutz in Europa

Das Europa-Institut an der Universität Zürich bietet im zeitlichen Umfeld der Abstimmung über die SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ zwei einschlägige Beiträge in seiner Vortragsreihe am Mittag an: Prof. Dr. Stephan Breitenmoser (Universität Basel): „Die Relevanz von EMRK-Urteilen in der Praxis schweizerischer Gerichte“, Freitag, 28. September 2018. Mehr dazu hier. Prof. Dr.Matthias Mahlmann (Universität Zürich): „Grundrechte ohne Grenzen?

Wie „Strassburg“ unsere Grundrechte schützt

Andrea Huber, Initiantin und Geschäftsführerin Schutzfaktor M, in der NZZ vom 14.11.2017, S. 9:   In seinem Gastkommentar greift alt Bundesrichter Martin Schubarth die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) massiv an (NZZ 2. 11. 17). Dass er zur Betonung seines Unmutes im Fall der Hausbesetzer Fakten verdreht, ist einer sachlichen Diskussion nicht dienlich. Der EGMR hat nicht etwa

„Strassburg“ ist kein EU-Gericht

„Strassburg“ ist kein EU-Gericht. Klar! Oder doch nicht? Die Redaktion von Christoph Blochers „Basler Zeitung“ (BaZ) hat eine Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur bearbeitet und in der Ausgabe vom Samstag, 21. Oktober 2017, veröffentlicht. Darin geht es um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, ein Gericht des Europarates. Die Schweiz ist Mitglied des Europarats und stellt ein Mitglied des EGMR,

Verbot der Burka, Verbot homosexueller „Propaganda“: Zwei Urteile im Vergleich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg urteilte, ein Verbot der Vollverschleierung (Burkaverbot) sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, ein Verbot homosexueller „Propaganda“ hingegen nicht. Stefan Schlegel weist auf eine Gemeinsamkeit der beiden Verbote hin: „Wenn der Schutz Dritter vor verstörenden Begegnungen das Ziel eines Verbotes ist, ist für den Rechtsschutz des Einzelnen entscheidend, was die Mehrheit als verstörend empfindet.

EGMR: Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung für Russlands Homosexuelle

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hiess mit sechs Stimmen zu einer (der Stimme des russischen Richters) eine Beschwerde dreier Homosexueller gut und verurteilte Russland wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit und des Diskriminierungsverbots. Russland machte vergeblich geltend, kulturelle Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten seien zu respektieren und es gehe darum, Jugendliche vor Propaganda für Homosexualität zu schützen. Das Urteil ist unter anderem

Observation Sozialversicherter wird gesetzlich geregelt

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gab Anlass zu polemischem Aufschrei: „Strassburg“ schütze ein „Menschenrecht“ auf Betrug! Keineswegs. Der EGMR verlangte eine gesetzliche Grundlage für die Observation Sozialversicherter. Eigentlich würde man erwarten, dass Kreise, die die Freiheit und die Privatsphäre des Individuums hochzuhalten vorgeben, diese Anforderung begrüssen würden. Die gesetzliche Grundlage wird jetzt erarbeitet. „Es geht ja“, mag

„Strassburger“ Praxis debattieren: humanrights.ch hilft!

Erfolgsrezept: Behaupten! Schneller, frecher – und möglichst nicht sofort überprüfbar! Im Abstimmungskampf über die SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ wird wild behauptet werden. Vor allem über die Urteilspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Humanrights.ch hält ein Instrument bereit, das in  solchen Fällen einen raschen, gut begründeten Einspruch ermöglicht: Einen Weg zu allen Schweizer EGMR-Fällen, nach Artikeln

Ausgewählte Urteile aus „Strassburg“

Im Hinblick auf die Volksabstimmung über die SVP-Initiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ ist nützlich, zu wissen, dass das Bundesamt für Justiz Zusammenfassungen ausgewählter Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg veröffentlicht. Die SVP strebt mit ihrer Initiative ja an, dass die Schweiz dem russischen Beispiel folgt: EGMR-Urteile als  grundsätzlich unverbindlich behandelt und höchstens noch nach Gutdünken

Den Menschenrechten Gesichter geben

Was für Schicksale verbergen sich hinter den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte? Wenige Menschen, denen „Strassburg“ zu ihrem Recht verhalf, sind bereit und mental in der Lage, an die Öffentlichkeit zu treten. Schutzfaktor M hat einige von ihnen gefunden. Vier Porträts sind bereits online: deutsch français italiano    

Lukas Bärfuss trifft Helen Keller

Der Schriftsteller Lukas Bärfuss trat am 7. April in der SRF-„Arena“ als entschlossener und gewandter Verteidiger der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der „Strassburger“  Rechtsprechung an. Bärfuss bleibt dran. Am Freitag, 5. Mai 2017, 20.00 Uhr, empfängt er Helen Keller, die Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, zu einem Gespräch im Schauspielhaus Zürich am Pfauen. Thema werden die Unabhängigkeit

Als die EMRK in der Schweiz zu wirken begann

„Ludwig A. Minelli hat mit Beschwerden bis nach Strassburg unter anderem bewirkt, dass Nichtschuldigen seit 1983 nur noch bedingt Verfahrenskosten auferlegt werden dürfen. Ein erstes Beispiel dafür, wie nötig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist.“ Die WOZ blickt mit Ludwig A. Minelli auf die Anfänge der Geltung und Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Schweiz zurück. Link zum Artikel.

„Innerstaatlicher Rechtsweg“ in der heutigen Türkei

„Strassburg muss handeln.“ Unter diesem Titel schreibt Jochen Frowein in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „In Straßburg warten Tausende von Beschwerden türkischer Staatsangehöriger auf eine Entscheidung. Sie beklagen nach dem Militärputsch Folter, Freiheitsentziehung und Entlassung und warten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bisher hat der Gerichtshof einige Beschwerden wegen Nichterschöpfung des innerstaatlichen türkischen Rechtsweges zurückgewiesen. Er hat sich

EGMR: Schwimm-Obligatorium verletzt Religionsfreiheit nicht

Am 10. Januar 2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass eine Geldbusse in Höhe von 1‘400 CHF, die die Erziehungsdirektion des Kantons Basel-Stadt gegen die Eltern zweier muslimischer Mädchen wegen wiederholter Verletzung der elterlichen Pflichten verhängt hatte, deren Recht auf Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK nicht verletzt hat. Die Online-Zeitschrift sui generis veröffentlichte einen Beitrag von Sarah Progin-Theuerkauf, Professorin

Europarat an Russland: Strassburger Urteile sind verbindlich

Auch für die Schweiz relevant: Der Europarat widersetzte sich in einem konkreten Fall dem  Grundsatzentscheid Russlands, Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, die kraft Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) verbindlich sind, nur noch nach Gutdünken nachzukommen. Link zum Bericht der „Zeit“. Die Frage, ob die Schweiz dem russischen Vorbild folgen könnte, stellt sich in der Auseinandersetzung um die SVP-Volksinitiative

Empörende Haltung einer NZZ-Redaktorin zur EMRK-Geltung

Patrice Zumsteg* in einer Zuschrift an die NZZ, erschienen am 22.2.2017 auf Seite 9: Die Schweiz und «Strassburg» Es ist, man kann es nicht anders sagen, empörend. Die Bundesgerichtskorrespondentin der NZZ fordert – nicht zum ersten Mal –, dass die Schweiz die Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) doch nicht so musterschülerhaft befolgen soll (NZZ 15. 2. 17). Dabei

Oliver Diggelmann zu EMRK, Völkerrecht und „Selbstbestimmungs-Initiative“

Oliver Diggelmann äussert sich in einem Interview mit „20 Minuten“ zur Europäischen Menschenrechtskonvention, zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und zur „Selbstbestimmungsinitiative“, mit der die SVP unter anderem die Verbindlichkeit der Rechtsprechung des EGMR in der Schweiz aufheben will. Diggelmann ist Professor für Völkerrecht, Europarecht, Öffentliches Recht und Staatsphilosophie und geschäftsführender Leiter des Instituts für Völkerrecht und ausländisches

EU hat eigene, strenge Menschenrechts-Gerichtsbarkeit. Ein Beispiel.

Christoph Blocher persönlich führte in der Auseinandersetzung um die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) an, die Schweiz könne sich ein Vorbild an der Europäischen Union (EU) nehmen: Diese sei der EMRK auch nicht beigetreten. Weshalb ist das so? Weil der eigene Gerichtshof der EU, der EuGH in LUXEMBURG- eben nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)  in STRASSBURG -,

„Wir machen doch einfach, was wir wollen – Vertrag hin oder her“

Bei Annahme der „Selbstbestimmungsinitiative“ müsse man einfach die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr umsetzen, will uns die SVP einreden. Eine Kündigung der EMRK sei nicht nötig. Analog wie bei der Masseneinwanderungsinitiative: Wir machen doch einfach, was wir wollen, Vertrag hin oder her, es wird schon nichts passieren. Und mit der Zeit gäbe es einfach einige wichtige Staatsverträge,

Kindeswohl: Strassburg gibt Aargauer Rekursgericht Recht

Am 8. November hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, die Schweiz habe in einem Fall von Familiennachzug dem Wohle des Kindes zu wenig Rechnung getragen. Das Gesuch eines ägyptisch-schweizerischen Doppelbürgers um Nachzug seines 15-jährigen Sohnes aus Ägypten war 2006 abgelehnt worden. Der Gerichtshof stellt im heutigen Entscheid eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens fest.

„Rights-based approach“ für ein besseres Leben mit Demenz

Dieser Artikel des Präsidenten des Vereins „Unser Recht“ entstand an der Jahreskonferenz von Alzheimer Europe vom 31.10.-2.11.2016 in Kopenhagen, an der er als Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz teilnahm. Im zweitletzten Abschnitt wird der Zusammenhang mit der Stakeholderstrategie gegen die Anti-Menschenrechte-Initiative („Schweizer Recht statt fremde Richter“, „Selbstbestimmungsinitiative“) der SVP aufgezeigt. Menschen mit Demenz sollen menschenwürdig leben können und in der Gemeinschaft

Anti-Menschenrechte-Initiative geht auch Behinderte an

Katharina Fontana übt in der NZZ einmal mehr harte Kritik an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg. Ihr neuester Stein des Anstosses ist ein Urteil zugunsten einer behinderten Mutter. In der Tat: Die Anti-Menschenrechte-Initiative geht auch die Behinderten und deren Organisationen an. Frau Fontana leistet einen unbeabsichtigen Beitrag zur Entwicklung der Stakeholder-Strategie gegen diese SVP-Initiative. Link zum

„Schutzfaktor M“ erklärt tagesaktuell neue Strassburger Urteile

Noch haben wir wohl gut zwei Jahre Zeit, uns auf den  Abstimmungskampf über die Anti-Völkerrecht-Initiative der SVP („Schweizer Recht statt fremde Richter“, „Selbstbestimmungsinitiative“) vorzubereiten. Von grösster Bedeutung hierfür ist eine bessere Information über die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, die die Schweiz betreffen, und in der Folge eine Versachlichung der Diskussion. Die Initianten hingegen wollen die

Privatdetektive entlarven den Wert einer gesetzlichen Grundlage

Schweizer Redaktionen reagieren auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg tagesaktuell präziser und informativer. Dies zeigt die Berichterstattung über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg betreffend Überwachungsmassnahmen von Privatdetektiven im Auftrag von Versicherungen . Die Medienarbeit von Schutzfaktor M erzielt Wirkung.  Link zur Medienmitteilung von Schutzfaktor M hier. Der Fall ist bemerkenswert, weil es nicht einfach um

Medienfreiheit in der Schweiz – durch „Strassburg“ gestärkt

Eine Broschüre des Scheizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) befasst sich mit der Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für Schweizer Medienschaffende. Auf wenigen Seiten und anhand von Fallbeispielen zeigt die Broschüre auf, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) den Schutz der Medienfreiheit in der Schweiz verstärkt hat. Wichtige Freiheiten von Journalistinnen und Journalisten wie beispielsweise bei der versteckten

Menschenrechtsschutz: Grossbritannien – quo vadis ?

Wie weiter mit dem Menschenrechtsschutz in Grossbritannien? In der Schweiz hoffen Befürworter der Anti-Völkerrecht-Initiative („Selbstbestimmungsinitiative“), dass das Königreich, dem Weg Russlands folgend, beschliesst, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg nur noch nach Gutdünken zu befolgen. Ob und allenfalls wann es soweit kommt, ist offen. Es sei „unklar“, berichtet Gerald Hosp in der NZZ vom 24.8.2015,  „ob das

Menschenrechte-Modell der SVP: Deutschland – oder Russland?

SVP-Präsident Albert Rösti sagt in einem Interview, Deutschland habe dieselbe Regelung, wie sie in der Anti-Völkerrecht-Initiative („Selbstbestimmungsinitiative“) der SVP vorgesehen ist, und sei trotzdem Mitglied der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK). (Link zum Interview) Hierzu ist vorab festzustellen, dass Deutschland im Gegensatz zur Schweiz ein Verfassungsgericht hat, das überprüfen kann, ob ein Gesetz den Menschenrechten entspricht. Wenn nicht, kommt die betreffende  Gesetzesbestimmung

Strassburg à la carte: Russische Sportlerin klagt gegen Sperre

Russland beschloss vor einiger Zeit, in jedem Einzelfall selber entscheiden zu wollen, ob es Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg umsetze. (Quelle.) Strassburg à la carte: Nun verlangt die russische Stabhochspringerin Jelena Issinbajeva unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention, zu den Olympischen Spielen zugelassen zu werden: „Russland will mit juristischen Mitteln gegen den Ausschluss seiner Leichtathleten von Olympia

Niccolò Raselli: EMRK und Minderheitenschutz [1]

„Das universalistische Anliegen der politischen Aufklärung erfüllt    sich erst in der fairen Anerkennung der partikularistischen Selbstbehauptungsansprüche religiöser und kultureller Minderheiten.“  [2]  I Einleitung  II Verhältnis der EMRK zu Erlassen des Bundes Legitimität der EMRK Verhältnis zur Bundesverfassung und zu Bundesgesetzen  III Konflikte zwischen der Bundesverfassung und der EMRK Die neuen menschenrechtswidrigen Verfassungsinitiativen Parallelität zwischen der EMRK und der Bundesverfassung  IV Praktische

Menschenrechte sind für Minderheiten besonders wichtig

Die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz / Société pour les minorités en Suisse / Società per le minoranze in Svizzera / Sociedad Minoritads en Svizra ist sich bewusst, dass der Schutz der Menschenrechte, insbesondere durch die Europäische Menschenrechtskonvention und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, für Minderheiten und ihre Angehörigen besonders wichtig ist. Mit einer anschaulich und leicht verständlich verfassten Broschüre

Neue FDP-Präsidentin gegen Anti-Völkerrecht-Initiative

In einem Interview mit der „Schweiz am Sonntag“ (10.4.16) äusserte sich Nationalrätin Petra Gössi, die neue Präsidentin der FDP-Liberalen Schweiz, zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg sowie zur Anti-Völkerrechts-Initiative („Selbstbestimmungsinitiative“) der SVP. Auszug: „Ein anderes Spannungsfeld betrifft die Menschenrechtskonvention (EMRK). Gemäss Smartvote wollen Sie nicht, dass Entscheide des Gerichtshofes (EGMR) verbindlich sind.

„Strassburg“-Kritikerin gegen Kündigung – für kalkulierten Ungehorsam

Trotz ihrer Kritik an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg: NZZ-Bundesgerichtskorrespondentin Katharina Fontana machte nun unmissverständlich klar, dass sie dIe weitere Zugehörigkeit der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) befürwortet – aber auch eine Politik, die man als kalkulierten Ungehorsam bezeichnen kann. Auszug: „Die SVP will nun mit der Selbstbestimmungsinitiative aufs Ganze gehen und aus Ärger über

Subsidiarität für „Strassburg“, „marge d’appréciation“ für Staaten

Der Ständerat stimmte am Montag, 29. Februar 2016 dem Protokoll Nummer 16 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einstimmig und ohne Enthaltung zu. Aus dem Votum der Kommissionssprecherin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU): „(…) Pendant sa présidence du Comité des ministres du Conseil de l’Europe en 2009-2010, la Suisse a organisé une conférence ministérielle sur l’avenir de la Cour. Un plan d’action en

Mark Villiger: „Strukturblinder Gerichtshof“ in Strassburg?

Zuschrift an die NZZ von Mark Villiger, Strassburg, ehem. Richter für Liechtenstein am EGMR (erschienen am 26.2.16, S. 11): „In seinem Leserbrief (NZZ 16. 2. 16, siehe unten) verbreitet Hans-Peter Müller das alte Vorurteil, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) «ohne Bezug auf nationale gesellschaftliche Realitäten» und «völlig strukturblind» entscheide. Er bezieht sich dabei auf das Urteil im Fall

Menschenrechte, Völkerrecht, Asyl und Migration im Ständerat

Am Tag nach der eidgenössischen Voksabstimmung über die Durchsetzungsiitiative befasst sich der Ständerat mit den Folgen des Abstimmungsergebnisses. Grundlage dafür ist eine Interpellation von Ständerat Hans Stöckli (SP, Bern); Antwort des Bundesrates siehe hier. Dazu kommen wichtige Geschäfte betreffend Menschen- und Völkerrecht, Asyl und Migration. Auszug aus der Traktandenliste für Montag, 29. Februar 2016 (Link hier): Protokoll Nummer 15 zur

Petra Gössi über EMRK und andere Rechtsstaatsfragen

Aus einem NZZ-Interview mit Nationalrätin Petra Gössi, welche derzeit als neue Präsidentin der FDP-Liberalen Schweiz im Vordergrund steht: Laut Smartvote finden Sie es nicht richtig, dass die Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Schweiz verbindlich sind. Haben Sie Sympathien für die SVP-Volksinitiative «Landesrecht vor Völkerrecht»? Nein, das habe ich nicht. Die Schweiz wäre sonst international keine verlässliche Partnerin

Strassburg: Holocaust-Leugnung darf bestraft werden

Urteil betreffend Dieudonné beseitigt allfällige Missverständnisse nach Perinçek-Urteil. Zum besseren Verständnis des Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Fall Dogu Perinçek(Leugnung des Genozids an den Armeniern) dient ein neues Urteil: „Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat eine Klage des umstrittenen französischen Komikers Dieudonné gegen seine Verurteilung wegen der Einladung eines Holocaust-Leugners abgewiesen. Das Gericht in Straßburg erklärte am Dienstag, es schütze keine Aufführungen, die den