EMRK-Zusatzprotokolle referendumspflichtig

Zur Frage der demokratischen Legitimität der europäischen Menschenrechtsgerichtsbarkeit. Zur Frage der  demokratischen Legitimitätsbasis der europäischen Menschenrechts-Gerichtsbarkeit wurden wir darauf hingewiesen, dass die Zusatzprotokolle seit deren sechstem dem fakultativen Referendum unterstanden. Wie gemeldet, eröffnete der Bundesrat soeben das Vernehmlassungsverfahren zum 15. Zusatzprotokoll.