René Rhinow zu Verhältnismässigkeits-Prinzip und Volksinitiativen

“Alle müssen masshalten”: Gastkommentar, erschienen in der NZZ vom 5.12.2014 Auszug: (…) Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist gemäss Art. 5 der Bundesverfassung «eine Grundregel des Rechtsstaates». Es lässt sich bis zu Aristoteles zurückverfolgen und drückt aus, dass ein Rechtsstaat in all seinen Funktionen und Tätigkeiten stets masshalten soll. Die Tragweite dieses Prinzips muss aber konkretisiert werden und…