Sonderopfer-Entschädigung für Betroffene von Betriebsschliessungen
Von alt Bundesrichter Niccolò Raselli haben wir diesen Beitrag erhalten, für den wir ihm bestens danken: Im Zusammenhang mit den zur Bekämpfung der Corona-Krise behördlich angeordneten Betriebsschliessungen stellt sich die Frage, ob die Massnahme von den Betroffenen entschädigungslos hinzunehmen ist. Eine Antwort könnte sich aus der sogenannten Sonderopfer-Theorie ergeben, die das Bundesgericht im Zusammenhang mit Entschädigungsforderungen wegen Enteignung bzw. engeignungsähnlicher Massnahmen