Zur aktuellen Verjährungsdiskussion: Drei Hauptgründe für die Verjährung

Auf Anfrage weist Lukas Gschwend, Professor für Strafrecht und Rechtgeschichte an der Universität St. Gallen, darauf hin, dass tatsächlich die erschwerte Nachweisbarkeit von Straftaten nach Ablauf langer Zeit nur ein möglicher Grund für die Verjährbarkeit ist. Im ersten Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch halten Thormann/von Overbeck unter Berufung auf Carl Stooss  fest, die Anerkennung des Instituts…