Bundesgericht: „«Mit dem FZA vereinbarte die Schweiz keine Freizügigkeit für kriminelle Ausländer.»“
Auszug aus dem Bericht des Tages-Anzeigers über das Urteil des Bundesgerichts, ein spanischer Drogenhändler sei des Landes zu verweisen. „Um einen Verbrecher mit EU-Pass des Landes zu verweisen, ist es nicht mehr nötig, dass er die Schweiz in schwerwiegender Weise gefährdet. (…) (Die Richter) bekräftigen damit, was sie bereits Ende letzten Jahres in einem anderen…