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Schlagwort: Behindertenrechtskonvention
3 Artikel

Menschen mit Behinderung in politischen Prozessen

Die Behindertenrechtskonvention (BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen in Gesetzgebungsprozesse einzubeziehen, die sie betreffen. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat untersucht, wie es sich in der Schweiz damit verhält, und macht Vorschläge für eine bessere Beteiligung von Menschen mit Behinderung. Link zur Mitteilung deutsch français Link zur Kurzstudie von Dr. Nula Frei, Universität Freiburg i.Ue.      

Die EMRK schützt Menschen mit Behinderung

„Der Europäischen Menschenrechtskonvention kommt für den Schutz von Menschen mit Behinderung eine besondere Bedeutung zu“, schreibt Schutzfaktor M. „Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte tragen wesentlich dazu bei, dass bestehende Lücken im schweizerischen Rechtsystem geschlossen werden können.“ Hierzu der neuste Beitrag in der Reihe „Meine Geschichte – mein Recht“, in dem der sehbehinderte Radiomoderator, Reggae-Sänger und Musiktherapeut Tommaso Mainardi berichtet

„Rights-based approach“ für ein besseres Leben mit Demenz

Dieser Artikel des Präsidenten des Vereins „Unser Recht“ entstand an der Jahreskonferenz von Alzheimer Europe vom 31.10.-2.11.2016 in Kopenhagen, an der er als Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz teilnahm. Im zweitletzten Abschnitt wird der Zusammenhang mit der Stakeholderstrategie gegen die Anti-Menschenrechte-Initiative („Schweizer Recht statt fremde Richter“, „Selbstbestimmungsinitiative“) der SVP aufgezeigt. Menschen mit Demenz sollen menschenwürdig leben können und in der Gemeinschaft