Observation Sozialversicherter wird gesetzlich geregelt
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gab Anlass zu polemischem Aufschrei: „Strassburg“ schütze ein „Menschenrecht“ auf Betrug! Keineswegs. Der EGMR verlangte eine gesetzliche Grundlage für die Observation Sozialversicherter. Eigentlich würde man erwarten, dass Kreise, die die Freiheit und die Privatsphäre des Individuums hochzuhalten vorgeben, diese Anforderung begrüssen würden. Die gesetzliche Grundlage wird jetzt erarbeitet. „Es geht ja“, mag