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Tag: 12. September 2017

Observation Sozialversicherter wird gesetzlich geregelt

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gab Anlass zu polemischem Aufschrei: „Strassburg“ schütze ein „Menschenrecht“ auf Betrug! Keineswegs. Der EGMR verlangte eine gesetzliche Grundlage für die Observation Sozialversicherter. Eigentlich würde man erwarten, dass Kreise, die die Freiheit und die Privatsphäre des Individuums hochzuhalten vorgeben, diese Anforderung begrüssen würden. Die gesetzliche Grundlage wird jetzt erarbeitet. „Es geht ja“, mag

EGMR-Urteil zur Privatsphäre von Angestellten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich darauf einstellen können, wenn ihre Firma E-Mails kontrolliert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass eine solche Kontrolle nur nach angemessener Vorinformation mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei.   Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg „rügte, die rumänische Justiz habe nicht hinreichend geprüft, ob (ein) Ingenieur über die Kontrolle seiner E-Mail-Korrespondenz

„Unternehmen und Menschenrechte“

„Unternehmen und Menschenrechte“: Dieser Thematik ist das Heft 8/2017 der Zeitschrift AJP / PJA (Aktuelle Juristische Praxis / Pratique Juridique Actuelle) gewidmet- Link zum Inhaltsverzeichnis. Vorspann zur Einleitung von Gregor Geisser, Christine Kaufmann und Evelyne Schmid: „Spätestens seit der UNO-Menschenrechtsrat 2011 die UNO-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten verabschiedet hat, stellt sich die Frage, welche Bedeutung und welchen Pflichtgehalt die Menschenrechte

„Strassburger“ Praxis debattieren: humanrights.ch hilft!

Erfolgsrezept: Behaupten! Schneller, frecher – und möglichst nicht sofort überprüfbar! Im Abstimmungskampf über die SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ wird wild behauptet werden. Vor allem über die Urteilspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Humanrights.ch hält ein Instrument bereit, das in  solchen Fällen einen raschen, gut begründeten Einspruch ermöglicht: Einen Weg zu allen Schweizer EGMR-Fällen, nach Artikeln