Zwangseinweisungen: Gemeint sind Flüchtlinge, betroffen können alle Armen sein
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat per 1. März 2019 die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung angepasst und folgende neue Bestimmung aufgenommen: «Personen, die in verschiedenen Lebensbereichen Unterstützung bedürfen, können zur Umsetzung entsprechender Betreuungs- oder Integrationsmassnahmen einer Unterkunft zugewiesen werden.» Diese Bestimmung erinnert an die willkürlichen administrativen Versorgungen, die in den letzten Jahren untersucht wurden. Die Unabhängige Expertenkommission stellte soeben ihre Empfehlungen vor. Die