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Schlagwort: Notrecht
5 Artikel

Walter Haller: „Notrecht im Rechtsstaat vor dem Hintergrund der Corona Krise“

Referat von Walter Haller, emeritierter Professor für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Verfassungsvergleichung an der Universität Zürich, gehalten am 2. September 2020 beim Rotary Club Küsnacht. Link zum Referat. Auszug: „(…) Bei der Totalrevision der BV vor zwanzig Jahren, bei der es im Wesentlichen um eine „Nachführung“ des bestehenden Verfassungsrechts ging, sah man von einer ausdrücklichen Regelung des Notstandes ab. Die Verfassung

„Unser Recht“ Newsletter #2 Mai 2020

Im Bestreben, Infektionen mit COVID-19 zu verhindern und die Pandemie zu beenden, wurden und werden Grundrechte eingeschränkt. Vermehrt erhebt sich Protest dagegen. Auch wenn er mitunter in Schulterschluss mit Rechts- und Linksextremismus, Verschwörungstheorien, Antisemitismus, Impfgegnerschaft auftritt, wird zu Recht gefordert, dass die politisch unmittelbar relevanten Grundrechte so weit wie möglich wieder hergestellt werden. Hierzu weisen wir auf den Meinungsartikel von

Fragen zu den Rechtsgrundlagen für die finanzielle Abfederung der „Corona-Krise“

“Notrecht ist kein Freipass für entschädigungslose Betriebsschliessungen”: Unter diesem Titel veröffentlichten wir hier am 21.4.2020 ein Exposé von Prof. Dr. em. Paul Richli.  Daran anknüpfend, befassen sich Paul Richli und Agata Zielniewicz mit der Rechtsgrundlage für die Leistungen gemäss COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung und mit einem allfälligen Zugriff des Bundes auf Reserven der Schweizerischen Nationalbank: Link zum Artikel „Über die Grenzen der Notrechtskompetenz

Polizeirecht und Strafrecht – Notrecht und Ausnahmezustand

Marcel Alexander Niggli, Strafrechtsprofessor an der Universität Freiburg i. Ue., wirft dem Bundesrat vor, beim Erlass von Strafnormen in der COVID-19-Verordnung den Unterschied zwischen Notrecht und Ausnahmezustand zu missachten. Auszug aus dem Gastkommentar in der NZZ unter dem Titel „Corona-Krise: Warum der Bundesrat keine Strafen erlassen darf“ (Link zum Artikel): „Warum also sollte er (der Bundesrat in der COVID-19-Verordnung) keine