Unsere Artikel
Schlagwort: Strassburg
4 Artikel

Ein türkischer Rechtsanwalt setzt seine ganze Hoffnung auf „Strassburg“

Grundsätzliche Gedanken von Roger Blum​ über die Beziehung zwischen Demokratie und Rechtsstaat, am Beispiel der Türkei. (Link zum Artikel.) Abschliessend weist er auf die Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention hin: (…) Der türkische Rechtsanwalt „Veysel Ok setzt seine ganze Hoffnung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Bei ihm liegen seit dem Putschversuch schon

„Strassburg“ ist kein EU-Gericht

„Strassburg“ ist kein EU-Gericht. Klar! Oder doch nicht? Die Redaktion von Christoph Blochers „Basler Zeitung“ (BaZ) hat eine Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur bearbeitet und in der Ausgabe vom Samstag, 21. Oktober 2017, veröffentlicht. Darin geht es um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, ein Gericht des Europarates. Die Schweiz ist Mitglied des Europarats und stellt ein Mitglied des EGMR,

„Strassburger“ Praxis debattieren: humanrights.ch hilft!

Erfolgsrezept: Behaupten! Schneller, frecher – und möglichst nicht sofort überprüfbar! Im Abstimmungskampf über die SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ wird wild behauptet werden. Vor allem über die Urteilspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Humanrights.ch hält ein Instrument bereit, das in  solchen Fällen einen raschen, gut begründeten Einspruch ermöglicht: Einen Weg zu allen Schweizer EGMR-Fällen, nach Artikeln

Ausgewählte Urteile aus „Strassburg“

Im Hinblick auf die Volksabstimmung über die SVP-Initiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ ist nützlich, zu wissen, dass das Bundesamt für Justiz Zusammenfassungen ausgewählter Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg veröffentlicht. Die SVP strebt mit ihrer Initiative ja an, dass die Schweiz dem russischen Beispiel folgt: EGMR-Urteile als  grundsätzlich unverbindlich behandelt und höchstens noch nach Gutdünken