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Schlagwort: Masseneinwanderungsinitiative
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Wann sollen Volksinitiativen zu Vertragskündigungen führen?

Auch künftig sollen aufgrund einer angenommenen Volksinitiative völkerrechtliche Verträge gekündigt werden können, auch wenn dies im Initiativtext nicht explizit vorgesehen war. So will es die Staatspolitische Kommission des Nationalrats. Mit 16 zu 7 Stimmen lehnte sie die Parlamentarische Initiative „Schluss mit Wischiwaschi-Initiativen – Klarheit für Bürgerinnen und Bürger bei Volksabstimmungen“ von Nationalrat Cedric Wermuth (SP, Aargau) ab. Wermuth schlägt eine Verfassungsänderung vor, sodass

Ausschaffungs-, Masseneinwanderungs- und Selbstbestimmungs-Initiative

Es ist weder neu noch überraschend: Die Befürworter der „Selbstbestimmungsinitiative“ propagieren sie damit, dass die Ausschaffungsinitiative und die Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt worden seien. Zur Ausschaffungsinitiative: Die SVP hadert längst nicht mehr mit dem Parlament, sondern mit der Instanz, die sie sonst als „Souverän“ zu bezeichnen pflegt: Volk und Stände haben die „Durchsetzungsinitiative“ überraschend deutlich abgelehnt. Zur Masseneinwanderungsinitiative: Die Initianten behaupteten

Annahme der Anti-Menschenrechte-Initiative – die Strafe für MEI-Nichtumsetzung?

„Das Vorgehen bei der MEI ist ein Sündenfall von Bundesrat und Parlament“, schreibt Peter Meier in der „Berner Zeitung“. „Egal, ob dahinter eine ausgeklügelte Strategie steckt oder schlicht Durchwursteln: Der vollzogene Verfassungs- und Vertrauensbruch ist ein zu hoher Preis. Die Quittung dafür dürfte die Politik spätestens bei der Abstimmung über die SVP-Selbstbestimmungsinitiative erhalten.“ Link zum Kommentar der „Berner Zeitung“. Kommentar

Wer soll Staatsverträge kündigen?

Einstimmig haben die Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat beschlossen, Volk und Parlament mehr Mitspracherecht zu geben, wenn es um die Kündigung von Staatsverträgen geht. Diese Einmütigkeit ist nicht ganz selbstverständlich. Denn Initianten der Masseneinwanderungsinitiative behaupten derzeit, mit dem Ja zu dieser Initiative hätten Volk und Stände auch die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU mitbeschlossen, falls die Initiative anders

Hat der Nationalrat die Verfassung verletzt?

René Rhinow und Georg Müller, emeritierte Professoren des öffentlichen Rechts der Universitäten Basel bzw. Zürich, greifen in den Mittellandzeitungen (6.10.16) mit einem gemeinsamen Beitrag in die Debatte über die Verfassungsmässigkeit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ein. Auszug: „Die Initianten sprechen also in ihrer Begründung nur von einem «Auftrag» an den Bundesrat, zu verhandeln. Was gilt nun, wenn die Verhandlungen scheitern oder

Giusep Nay: „Der Inländervorrang entspricht der Verfassung“

In einem im „Tages-Anzeiger“ (7.10.16, S. 13) erschienenen Artikel nimmt Alt-Bundesgerichtspräsident Giusep Nay zu den Vorwürfen Stellung, der Beschluss des Nationalrats, die Masseneinwanderungsinitiative sei durch einen „Inländervorrang light“ umzusetzen, sei verfassungswidrig. Auszug: „Dass der neue Artikel 121a praktisch nicht umgesetzt wird, ist für sich allein betrachtet demokratisch gewiss äusserst unbefriedigend. Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU ist jedoch ebenso demokratisch

Die Schweiz hat eine vergleichsweise sehr schwache Verfassung

Der Streit über die Verfassungsmässigkeit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) macht auf eine erstaunliche Tatsache aufmerksam: Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine sehr schwache Verfassung. Immer wieder wurde es abgelehnt, sie durch eine Verfassungsgerichtsbarkeit zu schützen – auch und gerade durch die SVP und andere Politiker und Politikerinnen, die nun eine strikte Umsetzung der MEI anmahnen. (Letztmals 2012 durch

Wenn das Leben der Politik davonrennt: Beispiele MEI und KESB

Noch ist die Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt – und schon stellt man fest, dass allzu viele qualifizierte ausländische Arbeitskräfte nur allzu deutlich die Botschaft der Masseneinwanderungsinitiative verstanden haben. Sie kommen nicht mehr in unser Land, oder sie verlassen es wieder. Wer will schon unwillkommen leben, wenn er oder sie Alternativen hat? Wer will seine Familie einer schweizerischen Unwillkommenskultur aussetzen?   Und

Von der verhinderten Kapitulation zur gewonnenen Volksabstimmung

Michael Hermann erklärt in seinem neuen Buch „Was die Schweiz zusammenhält“ (Basel 2016) die grosse Bedeutung des Grundsatzentscheids von Volk und Ständen gegen die  Durchsetzungsinitiative – ganz generell, aber auch speziell für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Er zeichnet den dramatischen Hergang nach: Die Mehrheit des Nationalrates wollte voreilig kapitulieren und hätte dadurch den Volksentscheid verhindert. Überzeugend legt Hermann dar, dass

Ein Staatsvertrag, den die Schweiz nicht mehr einhalten will, ist zu kündigen

Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation des Zürcher SVP-Nationalrats Hans-Ueli Vogt: Einleitend ist festzuhalten, dass die Schweiz keine völkerrechtlichen Verträge abschliesst, die dem Landesrecht widersprechen. Braucht es zur Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags Änderungen der landesrechtlichen Vorschriften, so kann die Bundesversammlung die erforderlichen Anpassungen in den referendumspflichtigen Genehmigungsbeschluss aufnehmen (Art. 141a BV). Die Schweiz als Vertragspartei kann ferner soweit nötig und

DSI erschwert Verhandlungen über Personenfreizügigkeit

Thomas Pfisterer, ehemaliger Ständerat (FDP-Liberale, Aargau), in einer Zuschrift an die „Aargauer Zeitung“: Die Schweiz braucht Verhandlungen mit der EU. Die EU hat Interesse an der Schweiz; die Schweiz ist stark auf die EU angewiesen für die Arbeitsplätze, die soziale Sicherheit, überhaupt ihre Wohlfahrt auf den EU-Handel. Er macht weit mehr als die Hälfte des Aussenhandels aus. Zuerst wollen wir