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Schlagwort: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte
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Anne Seydoux-Christe: „Pour une institution nationale indépendante des droits humains“

Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) plädiert in ihrer  Kolumne im „Matin Dimanche“ vom 15. September 2019 für eine rasche Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution. Die Autorin ist Mitglied des Beirats des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte. Auszug: „(…) Après moult tergiversations, le Conseil fédéral a décidé en 2009 de créer, dans le cadre d’un projet pilote de cinq ans, un centre de

Menschenrechte – von Kompetenzzentrum zu Institution: Bundesrat beantragt Annahme der Motion Quadranti

Der Bundesrat beantragt National- und Ständerat die Annahme der Motion von Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP,Zürich) und Mitunterzeichnenden, mit der er beauftragt werden soll: 1. die Gesetzesvorlage zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) dem Parlament rasch zu unterbreiten 2. sicherzustellen, dass das seit neun Jahren bestehende Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) seine Arbeit fortführen kann, bis das NRMI-Gesetz in Kraft tritt.

Vom Kompetenzzentrum zur Institution: Kommt es zur Zeitlücke in der Menschenrechts-Prävention?

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) soll zur Jahreswende 2020/21 durch die Nationale Menschenrechts-Institution (NMRI) abgelöst werden. Aber es ist unsicher, ob die NMRI bis dann bereitsteht. Deshalb muss der Beschluss, das SKMR per Ende 2020 aufzuheben, abgeändert werden: Das SKMR, eine wichtige präventive Institution zum Schutz der Menschenrechte, mit einem eindrücklichen Leistungsausweis, soll weiterarbeiten können, bis die NMRI tatsächlich tätig wird.

Die Menschenrechtsinstitution ist ein präventives Instrument

„Und wenn es in der Schweiz doch zu Menschenrechtsverletzungen kommt? Dann steht heute – anders als vor 25 Jahren – der verwaltungsunabhängige Weg nach Strassburg offen“. Deshalb sei die Nationale Menschenrechtsinstitution, für die der Bundesrat eine Gesetz in die Vernehmlassung gegeben hat, unnötig, meint Paul Widmer, alt Botschafter, in seiner Kolumne in der „NZZ am Sonntag“ vom 23. Juli 2017

Vernehmlassung über Bundesgesetz für Nationale Menschenrechtsinstitution

Der Bundesrat beschloss am 28. Juni 2017 die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens über einen Gesetzesentwurf „über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution (MRIG)“. Es dauert bis zum 31. Oktober. Kennzeichnend für den Entwurf ist, dass er von den guten Erfahrungen mit dem Provisorium Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) ausgeht, das auf Universitätsinstituten basiert. Auch das MRI soll deshalb auf Universitäten basieren. Auszug