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Schlagwort: Freizügigkeitsabkommen
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Strafrechtliche Abteilung des BGer beansprucht EuGH-unabhängige Auslegung des FZA

Die Strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat die Beschwerde eines straffällig gewordenen EU-Bürgers gegen seine Landesverweisung abgewiesen und hierfür eine Begründung abgegeben, die wegen ihrer potenziell weitreichenden Bedeutung für die Anwendung des Freizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union Kenntnisnahme und Diskussion verdient. Auszug aus dem Urteil 6B_378/2018 vom  22. Mai 2019, 4.3.4.: „(…) Wohl waren die Vertragsparteien nach der Präambel „entschlossen“, die Freizügigkeit auf der Grundlage

Zürcher Obergericht: Freizügigkeitsabkommen schützt vor Ausweisung

Das Zürcher Obergericht urteilte kürzlich, ein Deutscher, der wegen eines „Katalogdelikts“ des neuen Ausweisungsrechts zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, dürfe nicht ausgewiesen werden: Das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gehe vor, und die Voraussetzung für die Aufhebung seines Freizügigkeitsanspruchs, eine „gegenwärtige und hinreichend schwere, das Grundinteresse der Gesellschaft berührende Gefahr für die öffentliche Ordnung», sei nicht gegeben.

Landesverweisung und Freizügigkeitsabkommen

„Landesverweisung und Freizügigkeitsabkommen“: Unter diesem Titel erörtern Nina Burri und Valerio Priuli in AJP 7/2017 die Anwendung der neuen Bestim­mungen zur Landesverweisung im Geltungsbereich des Freizügigkeits­abkommens (FZA). Gestützt auf die bisher ergangene Rechtsprechung zum FZA wird aufgezeigt, dass die Strafbehörden vor der Anordnung einer Landesverweisung in jedem Fall prüfen müssen, ob sich die straf­fällige Person auf das FZA berufen kann,

Ab 1.10.16 wird die Ausschaffungsinitiative umgesetzt

Im Abstimmungskampf um die Durchsetzungsinitiative (DSI) argumentierten deren Gegnerinnen und Gegner, die Ausführungsgesetzgebung, die das Parlament erlassen habe, setze die Ausschaffungsinitiative sehr streng um. Die DSI sei unnötig. Die SVP entgegnete erfolglos, nur mit der DSI könne die Härtefallklausel verhindert werden. Am 1. Oktober 2016 tritt nun das gemäss Ausschaffungsinitiatve revidierte Recht samt seiner  Härtefallklausel in Kraft. Es ist absehbar,

Philipp Müller: FZA ist anzuwenden, solange nicht gekündigt

FDP-Ständerat und Ex-Parteipräsident Philipp Müller unterstützt die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts in ihrer (in einem obiter dictum geäusserten) Auffassung, das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU sei anzuwenden, solange es nicht gekündigt ist. Interview mit der „NZZ am Sonntag“ hier.

Würde das Bundesgericht EMRK und FZA noch anwenden, wenn…

SVP-Bundesrichter Hansjörg Seiler, ein Stratege seiner Partei für die „Selbstbestimmung“ gegenüber internationalem Recht, hat eine Chance genutzt – und durchaus korrekt: Durch einen Antrag manövrierte er seine Abteilung in die Lage, erneut öffentlich zu erklären, dass sie nicht gekündigtes internationales Recht auch weiterhin anwenden werde, auch wenn eine angenommene Volksinitiative entgegensteht. Im konkretem Fall geht es um die Masseneinwanderungsinitiative. NZZ-Redaktorin