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Schlagwort: Meinungsäusserungsfreiheit
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Vorsorgliche Massnahme gegen Medienberichte: Ständeratskommission will Hürde senken.

Es geht um die Voraussetzungen für eine vorsorgliche Massnahme gegen periodisch erscheinende Medien. Im geltenden Artikel 266 der Zivilprozessordnung sind sie so geregelt (Link): „Gegen periodisch erscheinende Medien darf das Gericht eine vorsorgliche Mass­nahme nur anordnen, wenn: a. die drohende Rechtsverletzung der gesuchstellenden Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann; b. offensichtlich kein Rechtfertigungsgrund vorliegt; und c. die Massnahme nicht

„Political Correctness und Freie Meinung – Harmonie oder Diskrepanz?“

Das Kompetenzzentrum Menschenrechte der Universität Zürich lädt zu einer öffentlichen Veranstaltung unter dem Titel „Political Correctness und Freie Meinung – Harmonie oder Diskrepanz?“ ein. Es diskutieren Prof. Dr. Hans-Johann Glock (Professor für Philosophie, Universität Zürich), und Dr. Milosz Matuschek (Jurist, NZZ-Kolumnist und Stv. Chefredaktor des „Schweizer Monats“). Die Veranstaltung findet am Dienstag, 3. Dezember 2019, 18.15 im Hauptgebäude der Universität Zürich, Hörsaal KOL G-204, statt.

Stellt der UNO-Migrationspakt die freie Debatte über Migration in Frage?

Gegnerinnen und Gegner des UNO-Migrationspakts machen unter anderem geltend, dieser verfolge das Ziel, die freie Debatte über Migration, die offene Kritik an dieser zu be- oder verhindern und Medien und Öffentlichkeit zu einer positiven Haltung zu nötigen. Um die Beurteilung dieses Teils des Pakts zu erleichtern, zitieren wir hier die einschlägigen Stellen (Link zum Pakt): Ziel 17: Beseitigung aller Formen

„Strassburg“ soll der Freiheit zur Verletzung religiöser Gefühle die Bahn freimachen

In den schweizerischen Diskussionen über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vernimmt man oft und laut den Ruf nach Zurückhaltung: Subsidiarität, wie in der Präambel zum 15. Zusatzprotokoll verankert; „self restraint“; „margin of appreciation“. Nun ist ein anderer Ruf zu vernehmen: Nach einem Urteil des EGMR, wonach Österreich einen Strafartikel gegen Blasphemie anwenden durfte, wird „Strassburg“ aufgefordert, der

„Strassburg“: Schranken der Polemik gegen abtreibende Ärzte sind EMRK-konform

Ein radikaler deutscher Abtreibungsgegner ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Deutsche Gerichte hätten dem Mann zurecht in mehreren Fällen verboten, Abtreibungen als Mord zu bezeichnen und mit dem Holocaust zu vergleichen, urteilte eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Link zum Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Verbot der Burka, Verbot homosexueller „Propaganda“: Zwei Urteile im Vergleich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg urteilte, ein Verbot der Vollverschleierung (Burkaverbot) sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, ein Verbot homosexueller „Propaganda“ hingegen nicht. Stefan Schlegel weist auf eine Gemeinsamkeit der beiden Verbote hin: „Wenn der Schutz Dritter vor verstörenden Begegnungen das Ziel eines Verbotes ist, ist für den Rechtsschutz des Einzelnen entscheidend, was die Mehrheit als verstörend empfindet.

EGMR: Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung für Russlands Homosexuelle

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hiess mit sechs Stimmen zu einer (der Stimme des russischen Richters) eine Beschwerde dreier Homosexueller gut und verurteilte Russland wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit und des Diskriminierungsverbots. Russland machte vergeblich geltend, kulturelle Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten seien zu respektieren und es gehe darum, Jugendliche vor Propaganda für Homosexualität zu schützen. Das Urteil ist unter anderem

EGMR: Schweiz darf Missbrauch von Polizeiprotokollen bestrafen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam  am 29.3.16 nach erneuter Prüfung durch die Grosse Kammer zum Schluss, dass die Schweiz die Meinungsäusserungsfreiheit eines Westschweizer Journalisten nicht verletzt hat. Dieser hatte 2003 in einem Artikel über einen Amok-Raserunfall mit mehreren Toten Informationen aus Polizeiprotokollen verwendet und war darum zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Erläuterungen von Schutzfaktor M und Links zum


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