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Schlagwort: Verjährung
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Sind Gründe für die Verjährung schwerster Straftaten dahingefallen?

Für die Verjährung schwerster Straftaten, wie Mord, gab es zwei Kategorien von Gründen: Die einen entstammen Philosophien oder religiösen Glaubensrichtungen, welche sich für Vergebung aussprechen. Die anderen sind praktischer und technischer Natur: Je länger eine Tat zurückliegt, desto schwerer ist sie aufzuklären, und desto grösser wird deshalb auch das Risiko von Fehlurteilen. Es kann dann auch fragwürdig scheinen, wertvolle Arbeitskapazität

Verjährung: Beccaria, Montesquieu, Rousseau, Stevens

Daniel Brühlmeier in einem Kommentar bei PolitReflex: „Ich sehe die Konkurrenz zweier Prinzipien, die aber kaum in ein argumentatives Gleichgewicht geführt werden, sondern irgendwie wildwüchsig nebeneinander stehen und, vom Zeitgeist, Disposition etc. abhängig, in verschiedenen Phasen unterschiedlich betont werden: die (Proportionalität der) Sühne, und die Vermeidung der Verurteilung Unschuldiger (was zwar schon kurz nach einem Verbrechen geschehen kann, aber eben

Eine Standesinitiative verlangt, die Verjährung schwerster Straftaten abzuschaffen

Die SVP bekam im Kantonsrat des Kantons St. Gallen eine Mehrheit für eine Standesinitiative zur Abschaffung der Verjährung für Taten, die mit lebenslangen Strafen zu ahnden sind. Aus der Begründung des Kantons St. Gallen: „Mit der Entwicklung von DNA-Analysen stehen den Ermittlungs- und Fahndungsbehörden technische Möglichkeiten zur Aufklärung von Straftaten zur Verfügung, die teilweise zu spektakulären Fahndungserfolgen geführt haben. DNA-Auswertungen

RK-S: Revision der Verjährung für alle Personenschäden mit langer Latenzzeit

Mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beschlossen, die Verjährungsrechtsvorlage (13.100) nicht abzuschreiben. Sie ist im Gegensatz zu ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission überzeugt, dass die Revision auch nach der Gründung des Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) weiter erforderlich ist. Die Kommission hat den Stiftungsrat des EFA angehört und intensive Diskussionen zum Verjährungsrecht geführt. Sie ist

Wird der Fonds für Asbest-Opfer zum Vorwand?

Es sei höchste Zeit, das Verjährungsrecht zu korrigieren, vertritt Helmut Stalder in der NZZ: „(…) Allerdings kann die Fondslösung nicht als Schlusspunkt der Akte Asbest gelten. Nach wie vor ist ungelöst, wie künftig generell mit Spätschäden durch gefährliche Stoffe umzugehen ist. Der Fonds könnte gar als Vorwand dienen, einen eklatanten Fehler im Verjährungsrecht bestehen zu lassen: Menschen, die Asbest einatmeten,

Verjährungsdebatte 1928: „Des Guten zuviel“

Wenn althergebrachte Rechtsinstitute in Frage gestellt werden, lohnt es sich, nachzusehen, wie sie seinerzeit begründet wurden. Deshalb erinnern wir an eine Begründung des obsiegenden Antrags zur Verjährungsfrist von 20 Jahren für schwere Straftaten,  in der Beratung des Strafgesetzbuches im Nationalrat 1928. Der Link findet sich auf einer Webseite des Lehrstuhls von Prof. Marc Thommen  (UZH): hier Seite 971: Affolter, Berichterstatter

Zur aktuellen Verjährungsdiskussion: Drei Hauptgründe für die Verjährung

Auf Anfrage weist Lukas Gschwend, Professor für Strafrecht und Rechtgeschichte an der Universität St. Gallen, darauf hin, dass tatsächlich die erschwerte Nachweisbarkeit von Straftaten nach Ablauf langer Zeit nur ein möglicher Grund für die Verjährbarkeit ist. Im ersten Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch halten Thormann/von Overbeck unter Berufung auf Carl Stooss  fest, die Anerkennung des Instituts der Verjährung beruhe „namentlich auf

Zur Verjährungsdebatte: Hinweis auf eine Dissertation

„Ewig still steht die Vergangenheit? Der unvergängliche Strafverfolgungsanspruch nach schweizerischem Recht.“ Unter diesem Titel erschien 2006 eine Dissertation von Nadja Capus, erarbeitet mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds (Stämpfli Verlag Bern). Klappentext: „Soll die Strafverfolgung bestimmter Verbrechen ohne zeitliche Beschränkung möglich sein? Die Autorin dieses Buches erörtert die Problematik, indem  sie die Entwicklung der Debatte über den unvergänglichen Strafverfolgungsanspruch ausführlich dokumentiert,

Zum Wiedereinstieg in die Verjährungsdiskussion

In der Schweiz läuft eine Debatte an, ob die Verjährung bei Mord und anderen schweren Gewalttaten abgeschafft werden soll: Basisinformationen hier. Kritische Stellungnahme von Professor Martin Killias hier. Zum Wiedereinstieg in die Verjährungsdiskussion diene ein fiktiver Dialog mit Thomas Isler, Kolumnist der „NZZ am Sonntag“ („Nachgefragt bei Thomas Isler“, 13.3.2016, S. 20): Isler: „Politiker mögen nichts so sehr wie Forderungen nach neuen oder schärferen