Unsere Artikel
Schlagwort: Konzernverantwortungsinitiative
19 Artikel

Konzernverantwortungs-Initiative: Widerlegung rechtlich unhaltbarer Behauptungen

Über die Konzernverantwortungsinitiative werden rechtlich unhaltbare Behauptungen verbreitet. Vier namhafte Vertreter der betroffenen Rechtsgebiete treten ihnen in einem gemeinsamen Beitrag in der NZZ vom 18. November 2020 entgegen: Alexander Brunner, Oberrichter a. D., Handelsgericht Zürich; Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel; Roland von Büren, emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, Rechtsanwalt und ehemaliger

Dick Marty zu rechtlichen Aspekten der Konzernverantwortungs-Initiative

„Unser Recht“ hat Dick Marty um die Erklärung wichtiger rechtlicher Aspekte der Konzernverantwortungs-Initiative (KVI) gebeten. Der Autor war Staatsanwalt und FDP-Ständerat des Kantons Tessin. Er ist Mitglied des Vereins „Unser Recht“. Konzernverantwortung: Vernünftig, liberal, angemessen Von Dick Marty PDF Die grosse Mehrheit der grossen Schweizer Unternehmen verhält sich sehr gut und hat verstanden, dass ein gutes Image ein Garant für

Konzernverantwortung: Was tun unsere Konkurrentenländer und die EU?

In der Auseinandersetzung über die Konzernverantwortungsinitiative, die am 29. November 2020 zur Abstimmung kommt, wird der Vergleich mit in Kraft stehenden und vorgeschlagenen Regelungen anderer Länder sowie der Europäischen Union eine Rolle spielen. Hierzu weisen wir zunächst aktuell auf einen Bericht des Korrespondenten der NZZ-Wirtschaftsredaktion in Berlin, René Höltschi, hin: „Deutschland auf Schweizer Spuren: Das geplante Lieferketten-Gesetz erhitzt die Gemüter“

Die Konzernverantwortungs-Initiative kommt vor Volk und Stände

In der Einigungskonferenz hat sich der Ständerat mit einem Gegenvorschlag durchgesetzt, der den Initiantinnen und Initianten der Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) nicht genügt für einen Rückzug der Initiative. Diese kommt somit zur Abstimmung. Link zum Initiativtext mit Erklärungen. Bericht von Keystone-SDA, verbreitet durch die Parlamentsdienste: „Die Konzernverantwortungsinitiative kommt mit einem indirekten Gegenvorschlag an die Urne. Der Ständerat hat am Dienstag sein eigenes

Gesetzgebung und Volksinitiativen: Von der Durchsetzungs- zur Konzernverantwortungs-Initiative

Die Durchsetzungsinitiative und die Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) haben nichts miteinander gemein – ausser dass sich dem Parlament bei der KOVI erneut die Frage stellt, ob es wesentliche Teile einer Volksinitiative in ein Gesetz aufnehmen will, um den Rückzug der Initiative herbeizuführen. Bei der Durchsetzungsinitiative war der Nationalrat bereits auf diesen Kurs gegangen. Die Ständeratskommission widersetzte sich, und der Ständerat folgte ihr.

John Ruggie zur Schweizer Debatte über Konzernverantwortung für Menschenrechte

John Ruggie, geistiger Vater der UNO-Leitsätze zu Wirtschaft und Menschenrechte und Experte für «Business and Government» der Harvard University hält Schweizer Wirtschaftsverbänden zwei Fehlbeurteilungen vor. Markus Mugglin fasst Ruggies Brief so zusammen: „Erstens müssten die Unternehmen die Menschenrechte respektieren unabhängig davon, ob Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen. Das sei gerade eine der wichtigen Errungenschaften des UNO-Regelwerks. Von den Staaten werde auch erwartet,

Beachtung der Menschenrechte durch Unternehmen: Eine Studie, die mehr Aufmerksamkeit verdient

Ende 2018 wurde die «Bestandesaufnahme über die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den Bund und durch Schweizer Unternehmen» publiziert. Verfasst hatte sie im Auftrag des Bundes das Beratungsunternehmen «twentyfifty». Markus Mugglin, vormals Leiter der SRF-Sendung „Echo der Zeit“ und derzeit unter anderem Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik, rückt diese Studie ins Licht (Link zum Artikel). Auszug: „Die Studie

Konzernverantwortungs-Initiative: Welches Ziel verfolgen die Räte?

Wofür entscheiden sich National- und Ständerat: Soll die Konzernverantwortungs-Initiative zur Abstimmung kommen oder zugunsten eines Gegenvorschlags zurückgezogen werden können? Jetzt gibt es zwei Gegenvorschlags-Strategien: Strategie 1: Das Parlament beschliesst einen Gegenvorschlag, der es den Initiantinnen und Initianten ermöglicht, die Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) zurückzuziehen.    Strategie 2: Man will den Urnengang, hat aber immerhin soviel Respekt vor der KOVI, dass man ihr einen

Konzernverantwortung: Rechtskommission des Nationalrats besteht auf Gegenvorschlag

Die Rechtskommission des Nationalrats begründet ihren Widerstand gegen den Nichteintretensbeschluss des Ständerates so: „Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass die Anliegen der Initiative im Kern berechtigt sind und mit einem indirekten Gegenentwurf der Rückzug der Initiative ermöglicht werden sollte. Sie befürchtet, dass ein Abstimmungskampf einen Keil zwischen Wirtschaft und Gesellschaft schlagen könnte. Sie betont zudem, dass sich wichtige

Konzernverantwortung: Wirtschaftsverbände wollen die Kraftprobe an der Urne

Die grossen Wirtschaftsverbände fühlen sich stark genug für die Kraftprobe einer Volksabstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative. Sie weisen das Vermittlungsangebot zurück, das ihnen die Rechtskommission des Ständerats in Form eines indirekten Gegenentwurfs macht. Aus dem Bericht der NZZ: „Jetzt zeigt sich allerdings, dass die Versuche des Parlaments, einen Ausgleich zwischen den Anliegen der Initianten und denjenigen der Wirtschaft zu finden, gescheitert

Indirekter Gegenentwurf zur Konzernverantwortungs-Initiative

„Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Detailberatung des vom Nationalrat im Rahmen der Aktienrechtsrevision (16.077, Entwurf 2) verabschiedeten indirekten Gegenentwurfs zur Konzernverantwortungsinitiative abgeschlossen und diesen in der Gesamtabstimmung mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Konzernverantwortungsinitiative (17.060) empfiehlt sie mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung. Eine Minderheit beantragt die Annahme der

Konzernverantwortung: Gegenentwurf vergleichsweise unternehmensfreundlich und in Rechtstradition

„Nüchtern betrachtet ist der vorliegende Zankapfel, die Haftungsregelung im Gegenentwurf, im internationalen Vergleich unternehmerfreundlich, dient der Rechtssicherheit und steht durchwegs im Einklang mit unserer Rechtstradition.“ Zu diesem Schluss kommt Franz Werro,Professor für Obligationenrecht und Europäisches Privatrecht an der Universität Fribourg und der Georgetown University, in einem Artikel, der in der NZZ unter dem Titel „Konzernverantwortungsinitiative: Mythos Haftung“ erschien. Werro wurde

Was würde ein Scheitern der Aktienrechtsrevision für die Konzernverantwortungs-Initiative bedeuten?

Der Konzernverantwortungsinitiative könnte ein indirekter Gegenvorschlag entgegengestellt werden. Dieser würde in die Vorlage zur Revision des Aktienrechts integriert. So entschied im Juni der Nationalrat. Nun wies der Ständerat aber die Aktienrechtsrevision an seine vorberatende Kommission zurück. Derzeit ist nicht auszuschliessen, dass die Gesamtrevision schliesslich scheitert. Würde dann eine Vorlage, die sich auf den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative beschränkt, mehrheitsfähig? Hier finden

Konzernverantwortung: Das „Herzstück“ des Gegenentwurfs der RK-N zur Initiative

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) will der Konzernverantwortungsinitiative einen Gegenentwurf im Rahmen der Aktienrechtsrevision gegenüberstellen und den InitiantInnen damit den Rückzug des Volksbegehrens ermöglichen. Medienmitteilung Communiqué de presse Comunicato stampa In der Medienmitteilung wird das „Herzstück“ umschrieben: Es „definiert die Elemente der Sorgfaltsprüfungspflicht, die sicherstellen soll, dass Unternehmen die für die Schweiz verbindlichen internationalen Bestimmungen zum Schutz der

SBI und Konzernverantwortungs-Initiative: Ständeratskommission vor Hearings

Die Rechtskommission des Ständerates hat sich in einer ersten Aussprache mit zwei Volksinitiativen befasst, die vom Bundesrat ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfohlen werden: „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“.und „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)“ Sie hat entschieden, zu beiden Initiativen neben den Initiativkomitees noch zusätzlich Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft anzuhören. Link

„Unternehmen und Menschenrechte“

„Unternehmen und Menschenrechte“: Dieser Thematik ist das Heft 8/2017 der Zeitschrift AJP / PJA (Aktuelle Juristische Praxis / Pratique Juridique Actuelle) gewidmet- Link zum Inhaltsverzeichnis. Vorspann zur Einleitung von Gregor Geisser, Christine Kaufmann und Evelyne Schmid: „Spätestens seit der UNO-Menschenrechtsrat 2011 die UNO-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten verabschiedet hat, stellt sich die Frage, welche Bedeutung und welchen Pflichtgehalt die Menschenrechte

Konzernverantwortungs-initiative – andiskutiert

Der politische Teil des Jahresversammlung des Vereins „Unser Recht“ am 12. Juni 2017 in Bern war der Frage gewidmet, wie international tätige Konzerne mit Sitz in der Schweiz zu menschenrechtlich und ökologisch verantwortungsbewusstem Verhalten veranlasst und für Schädigungen zur Verantwortung gezogen werden können. Braucht es hierzu ein Haftpflichtrecht, wie es die Konzernverantwortungsinitiative verlangt? Link zum Initiativtext: deutsch français italiano Dr.

Lagebild mit Blick auf die Konzernverantwortungs-Initiative

Im Hinblick auf die Konzernverantwortungsinitiative ist von grossem Interesse, was die NGO’s bisher erreicht haben in ihrem Bestreben, internationale Konzerne zur Beachtung ethischer, menschenrechtlicher, ökologischer Standards zu veranlassen. Der Ökonom Markus Mugglin, vormals Leiter des „Echos der Zeit“ von Rado DRS (jetzt SRF) und heute unter anderem Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik, hat hierzu ein Buch geschrieben: „Konzerne unter

Jahresversammlung 2017 des Vereins „Unser Recht“

Die Jahresversammlung 2017 des Vereins „Unser Recht – Notre Droit – Nostro Diritto – Noss Dretg“ findet am Montagabend, 12. Juni, in Bern statt. Der statutarische Teil beginnt um 18.15, der politische um 19.00 Schwerpunktthema des politischen Teils ist die Konzernverantwortungsinitiative. Alt-Ständerat Dick Marty hat hierzu seine Mitwirkung zugesagt. Link zur Konzernverantwortungsinitiative hier.