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Schlagwort: Verfassungsgerichtsbarkeit
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Rechtsstaat Schweiz: Besonderheiten, Herausforderungen, Reformbedarf, Entwicklungsperspektiven

Die Bibliothek für Rechtsvergleichung des Europäischen Parlaments veröffentlicht eine Studienreihe über den Rechtsstaat in europäischen Ländern. Soeben erschien die Studie über die Schweiz, verfasst in französischer Sprache von Maya Hertig Randall, Professeure ordinaire au département de droit public de l’Université de Genève und Vizepräsidentin des Vereins «Unser Recht». Die Autorin stellt Besonderheiten des schweizerischen Rechtsstaats dar, zeigt Stärken, Schwächen, Herausforderungen,

Verfassungmässigkeit von Bundesgesetzen: Machtfrage im gesetzgeberischen Alltag

Von Dr. iur. Dominik Elser, Geschäftsleiter des Vereins Unser Recht «Unser Recht» hat in einem Beitrag nachgezeichnet, wie der Ständerat im September 2022 einen neuen Anlauf für eine Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen abgelehnt hat. Offen gestritten wurde insbesondere über zwei Dinge: die genaue Ausgestaltung der Verfassungsgerichtsbarkeit (kantonale Verfahren, Zusammensetzung des Spruchkörpers) und, wohl entscheidender, die Frage der Macht. Auch wenn diese

Verfassungsgerichtsbarkeit: Ständerat lehnt neuen Anlauf ab

Von Dr. iur. Dominik Elser, Geschäftsleiter des Vereins Unser Recht Ausgerechnet am 12. September, dem Schweizer Verfassungstag, debattierte der Ständerat erneut, ob die Verfassungsgerichtsbarkeit erweitert werden soll. Mit 29 zu 15 Stimmen lehnte er gleichlautende Motionen der Ständeräte Stefan Engler (Mitte/GR) und Mathias Zopfi (Grüne/GL) ab. Die Motionen sind damit erledigt und kommen nicht in den Nationalrat. Frühere Anläufe sind

Zwei Ständeräte fordern mit Motionen die Schaffung einer Verfassungsgerichtsbarkeit

Die Ständeräte Stefan Engler (Mitte, Graubünden) und Mathias Zopfi (Grüne, Glarus) haben je eine Motion unter dem Titel eingereicht: „Grundrechte und Föderalismus stärken und die Rechtsstaatlichkeit festigen – ein neuer Anlauf zur Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit“ (Link zur Motion Engler, Link zur Motion Zopfi). Nach dem Willen der Motionäre sollen die Räte den Bundesrat beauftragen, „einen Entwurf zu einem Erlass der

Unsere verletzliche Bundesverfassung und die „Selbstbestimmungs-Initiative“

Aus einem Post des „Juristenkomitees für die Selbstbestimmungsinitiative“ (SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor und Konsorten): „«Wir sind stets gut damit gefahren, dass sich kein Richter über das Volk stellen kann». Dieser Meinung waren vor 6 Jahren die gleichen Leute, die heute genau das Gegenteil behaupten. #Selbstbestimmungsinitiative Anbei ein paar Zitate aus der ständerätlichen Diskussion 2012 zur Einführung eines Verfassungsgerichts. (…)“ Unser Kommentar

Als ob die EMRK-Beschwerde eben erst eingeführt worden wäre…

Bisher seien alle Versuche gescheitert, „ein Verfassungsgericht einzurichten, das nun via Menschenrechte gleichsam durch die Hintertür eingeführt wurde“, schreibt Alex Baur in der „Weltwoche“ vom 10.8.2017, S. 29. Deshalb sei der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative (SBI) der SVP zuzustimmen. Haben die SBI-Initianten und -Befürworter etwa mittlerweile einen gewissen Respekt vor der Aufgabe bekommen, die Schweizerinnen und Schweizer davon zu überzeugen, dass sie

Immer mehr Gesetzesnormen ohne Verfassungsgrundlage?

Die schweizerische Legislative zieht kräftig Nutzen daraus, dass bisher alle Anläufe zur Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit gescheitert sind. Zwar erhoben die Gegner der Verfassungsgerichtsbarkeit in den Debatten jeweils stolz den Anspruch, sie und „das Volk“ seien die berufenen Wahrer und Hüter der Verfassungsmässigkeit. Aber die Wirklichkeit könnte ganz anders sein. An der Jahreskonferenz 2017 von „Unser Recht“ lancierte Professor Thomas Pfisterer,

Gegen EMRK und Europarat: Jetzt wird versucht, Spiesse umzudrehen

Für die Zugehörigkeit der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und für die Beachtung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg bringen wir unter anderem diese zwei Argumente vor: Die Möglichkeit der Beschwerde an den EGMR wegen Verletzung der EMRK ersetzt zumindest im Grundrechtsbereich die in der Schweiz fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit. Dadurch schützt sie die Menschen in unserem Land vor grundrechtswidrigen

Die Schweiz hat eine vergleichsweise sehr schwache Verfassung

Der Streit über die Verfassungsmässigkeit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) macht auf eine erstaunliche Tatsache aufmerksam: Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine sehr schwache Verfassung. Immer wieder wurde es abgelehnt, sie durch eine Verfassungsgerichtsbarkeit zu schützen – auch und gerade durch die SVP und andere Politiker und Politikerinnen, die nun eine strikte Umsetzung der MEI anmahnen. (Letztmals 2012 durch

Durchsetzen – von Fall zu Fall

Immer deutlicher wird erkannt, dass die direkte Anwendung der Durchsetzungsinitiative – unter Missachtung entgegenstehender Gesetze – einem Einbruch ins Prinzip gleichkäme, dass die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit über Bundesgesetze hat.  Die Politik, dass sich die Verbindlichkeit der Bundesverfassung nach Interessenlagen und Kräfteverhältnissen zu richten habe, würde damit auf die Spitze getrieben. „Blick“ hat Fälle zusammengestellt, bei denen sich die SVP der