
Wie die SMRI zur Geltung der Menschenrechte in der Schweiz beitragen wird
Von Dr. iur. Ulrich E. Gut, Präsident des Vereins Unser Recht Am 23. Mai 2023 wurde die Schweizerische Menschenrechts-Institution (SMRI) geschaffen. Der Gesetzgeber hat ihrer Tätigkeit Grenzen gesetzt. Trotzdem wird sie zur Geltung der Menschenrechte in der Schweiz beitragen. Die SMRI darf keine Beschwerden behandeln und keine Ombudsfunktion ausüben. Sie wird aber präventiv zur Geltung der Menschenrechte in der Schweiz